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Country Reports

Die jüngste mongolische Justizreform

Droht das Ende der Gewaltenteilung?

In Folge eines Folterskandals wurde in der Mongolei eine umstrittene Justizreform durch das Parlament verabschiedet, die international auf Kritik gestoßen ist. Zahlreiche junge Mongolen, aber auch namhafte Juristen, protestierten in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag „pray for judicial independence“ gegen die umstrittene Reform. Während einige Beobachter hinter den Neuregelungen einen Angriff der Exekutive auf die Unabhängigkeit der Justiz vermuten, hoffen andere auf einen Befreiungsschlag. Denn die Judikative gilt allgemein als schwach und korrupt. So zeigt das jüngste „Politbarometer“ der Sant Maral Stiftung und der Konrad-Adenauer-Stiftung, dass nur 9,7 Prozent der Befragten die Verwirklichung der Rechtsstaatlichkeit in der Mongolei als „sehr stark“ oder „stark“ einstufen. Doch wie kam es zu der Reform und inwiefern schränkt sie die Gewaltenteilung tatsächlich ein? Mit diesen Fragen befasst sich dieser Länderbericht.

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Text von Johann Fuhrmann und Jan-Stephan Henning

Vorgeschichte und Inhalt der Reform

In den letzten Monaten beschäftigt ein Folterskandal Politik und Öffentlichkeit in der Mongolei. Im Jahr 1998 war Zorig, ein prominenter Politiker der Demokratischen Partei (DP), der zugleich als einer der Anführer der Demokratischen Revolution von 1990 bekannt war, Opfer eines Mordanschlages geworden. Nachdem ein bereits wegen Mordes verurteilter Verbrecher, Amgalanbaatar, ein Geständnis im Mordfall Zorig abgelegt hatte, wurden 2016 eine mutmaßliche Mittäterin, Chimgee, und ein mutmaßlicher Mittäter, Sodnomdarjaa, verhaftet. Seit Januar 2019 kursierten jedoch Gerüchte, dass die Geständnisse der beiden, die zu ihrer Verurteilung geführt haben, unter Folter erzwungen wurden. Ein Video, das die physischen und verbalen Folterungen zeigt, wurde am 27. März den Parlamentsabgeordneten in einer geschlossenen Sitzung vorgeführt.

Unmittelbar nach der Vorstellung des Videos wurde in einer Sondersitzung des Parlaments und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit[1] eine Änderung des Gesetzes über den Rechtsstatus der Richter verabschiedet, die neue Möglichkeiten schafft, Richter zu entlassen. Die Entlassung eines Richters war bislang daran gebunden, dass einer von sieben in Artikel 17.1.1-7 des Gesetzes normierten Gründen vorlag. Hierzu zählte etwa das Begehen einer Straftat oder das Vorliegen eines dauerhaften körperlichen oder geistigen Gebrechens des Richters. Die sieben bisherigen Gründe haben gemeinsam, dass eine willkürliche Anwendung – zumindest theoretisch – ausgeschlossen ist, da das Vorliegen des Grundes objektiv überprüfbar ist. Durch die Reform wurde mit Artikel 17.1.8 nun ein weiterer, achter Grund in das Gesetz aufgenommen. Danach genügt eine „Empfehlung“ des Nationalen Sicherheitsrats für eine Entlassung.

Gleichzeitige Änderungen des Gesetzes über Staatsanwälte (dort Artikel 46.6.4) sowie des Antikorruptionsgesetzes (Artikel 22.4) fügten in diese ebenfalls als neuen Entlassungsgrund die Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrats ein. Dies ermöglicht seither jederzeit die Entlassung des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter sowie des Vorsitzenden der Antikorruptionsbehörde und dessen Stellvertreters unabhängig von deren Amtszeiten.

Doch wer ist der Nationale Sicherheitsrat? Das Gremium setzt sich aus dem Staatspräsidenten der Mongolei, dem Premierminister sowie dem Parlamentssprecher zusammen. Im Falle der Entlassung von Richtern ist zusätzlich zur Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates noch eine Empfehlung des Justizrates vonnöten; im Falle der Entlassung des Vorsitzenden der Antikorruptionsbehörde kann die Entlassung technisch sogar nur vom Parlament vorgenommen werden. Deutlich wird dennoch, dass die Macht des Nationalen Sicherheitsrates und als dessen Vorsitzenden indirekt auch die Macht des Präsidenten erhöht wird, zumal die fünf Mitglieder des Justizrates vom Präsidenten persönlich ernannt werden (Artikel 13.1-2 des Justizverwaltungsgesetzes). Die neugeschaffenen Möglichkeiten wurden vom Präsidenten denn auch prompt nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen genutzt: Zunächst wurden der Vorsitzende der Antikorruptionsbehörde und dessen Stellvertreter[2] sowie der Generalstaatsanwalt[3] und einer seiner Stellvertreter[4] entlassen. Am 26. Juni verkündete Staatspräsident Battulga außerdem die Entlassung von 17 Richtern, darunter fünf Angehörige des Bundesgerichtshofs.[5]

Stimmen in der Mongolei

In der öffentlichen Wahrnehmung schaden der Folterskandal und die umstrittene Justizreform insbesondere der Oppositionspartei DP. Die Folterakte, die sich über 600 Tage hingezogen haben sollen, fallen in einen Zeitraum, in dem die DP den Justizminister stellte. Darüber hinaus bekleidete zu dieser Zeit Elbegdorj, der als DP-Kandidat angetreten war, das Amt des Staatspräsidenten der Mongolei. Hinzu kommt, dass sich zahlreiche DP-Politiker wechselseitig für die Missstände verantwortlich machen. So betonte etwa der ehemalige Justizminister der DP, Temuujin, bei einer öffentlichen Veranstaltung Ende Juni 2019, dass es auch zu seiner Amtszeit, die vor den Zeitraum des Skandals fällt, immer wieder Berichte über Folterakte in den Gefängnissen gegeben habe. Der damalige Staatspräsident Elbegdorj habe jedoch alle Versuche, an den Zuständen in den Gefängnissen etwas zu ändern, aktiv abgewehrt.

Auch die in Folge des Skandals beschlossene Justizreform, die nach Meinung der Kritiker die Unabhängigkeit der Judikative untergräbt, wird vor allem Präsident Battulga von der DP zugeschrieben. Seit seinem Amtsantritt hatte er versucht, den Vorsitzenden der Antikorruptionsbehörde auszutauschen, den sein Amtsvorgänger ernannt hatte. Nachdem er mit diesem Ansinnen mehrfach gescheitert war, konnte er seinen Wunsch nun erfolgreich umsetzen. Die Amtszeit des Behördenleiters Enkhjargal hätte planmäßig erst im Jahr 2022 geendet.

Ein prominenter Vertreter mongolischer Kritik an der Justizreform ist Mashbat, Verfassungsforscher und Mitglied des Komitees zum Entwurf einer neuen Verfassung. In einem Beitrag über die Justizreform weist er auf die Gefahren hin: „Alle Politiker, die mit irgendwelchen Skandalen zu kämpfen haben, behaupten, Opfer des ungerechten Justizsystems zu sein. Jedoch sind die wahren Opfer die Richter.“[6]

Trotz der Proteste gibt es aber auch positive Stimmen. So begründete der Parlamentsabgeordnete der „Neuen Partei“ (NP) Batzandan seine Beweggründe für eine Unterstützung der Reform mit folgenden Worten: „Der Justizapparat wird von der MANAN Mafia[*] kontrolliert. Die Menschen wollen diese Mafia loswerden. […] Die Mongolei hatte die letzten 30 Jahre keinen richtigen Anführer.“[7] Damit spricht er wohl aus, was viele Unterstützer der Reform denken: Zum einen herrscht großes Misstrauen gegenüber der Justiz, zum anderen besteht bei vielen der Wunsch nach einer starken Führung. Gerade auch weite Teile der einfachen Bevölkerung unterstützen deshalb die Reform. Manche feiern den Präsidenten gar als „Retter des Landes“.[8]

Internationale Kritik

International wird die jüngste mongolische Justizreform überwiegend kritisch bewertet, da die Gewaltenteilung durch sie zumindest aufgeweicht wird. Transparency International hatte bereits am 29. März, unmittelbar nach Verabschiedung der Reform, vor einer negativen Entwicklung gewarnt[9] und äußerte sich nach den nunmehr vollzogenen Neubesetzungen bzw. Entlassungen erneut besorgt.[10]

Nach Meinung der Kritiker drängt sich die Frage auf, ob eine effektive Kontrolle der Exekutive durch die Judikative noch möglich ist, wenn die wichtigsten Mitglieder der Judikative von der Exekutive abhängig sind. Die Neue Zürcher Zeitung findet darauf eine eindeutige Antwort und titelt: „Die Mongolen tragen ihre Demokratie zu Grabe“. Dabei verweist der Autor, Matthias Müller, auf die mongolische Verfassung, gegen welche die Justizreform nach seiner Ansicht verstößt.[11] Deren Artikel 49.1 soll die Unabhängigkeit der Richter gewährleisten und ist somit Spiegelbild zu Artikel 97 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes.

Der UN Special Rapporteur Michel Forst, der im Mai für eine zweiwöchige Evaluierung der Menschenrechtslage in die Mongolei gereist war, äußerte sich ebenfalls besorgt über die Justizreform und kritisierte die dadurch erweiterte Möglichkeit der Politik, sich in die Justizarbeit einzumischen.[12] Auch er sieht die Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr und äußert sich besorgt, dass das System der checks and balances hierdurch unterlaufen und die Justiz im Kampf gegen Korruption handlungsunfähig bzw. gefügig gemacht würde.[13]

Die internationale Kritik am Umgang der Mongolei mit der Besetzung hochrangiger Stellen, insbesondere in der Korruptionsbekämpfung, ist keineswegs neu. Bereits Ende April 2018 rief Transparency International dazu auf, personaltechnische Angriffe auf die Antikorruptionsbehörde zu unterlassen, die bereits damals lanciert wurden.[14] Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass auch die inhaltlichen Änderungen durch die Justizreform – jedenfalls faktisch – weniger weitgreifend sind als von den Kritikern befürchtet.

Einordnung und Relativierung der Reform

Zum einen muss darauf hingewiesen werden, dass die verfassungsrechtlich eigentlich uneingeschränkt gewährleistete Unabhängigkeit der Justiz schon vor der Reform de facto nicht vollumfänglich gegeben war. Dies zeigt sich etwa an zahlreichen Versuchen in der Vergangenheit, durch Reformbemühungen, die Gründung von Juristenverbänden oder die Erneuerung und Präzisierung von Good Practise-Handbüchern dem Problem mangelnder Unabhängigkeit Herr zu werden. So erfolgte erst 2012 eine Justizreform,[15] welche unter anderem der Einmischung der Verwaltung in die Justiz entgegenwirken sollte.[16] 2013 wurde schließlich die Mongolian Bar Association gegründet, ein Juristenverband, dem sämtliche Anwälte, Staatsanwälte und Richter angehören. Der Gesamt-Juristenverband gab noch im selben Jahr die fünfte Auflage des Code of Professional Conduct for Lawyers heraus, die umfassender war als jede der Vorauflagen, die ihrerseits häufig überarbeitet und verändert worden waren, zuletzt 2010.[17]

Trotz dieser Bemühungen lassen sich Indizien dafür finden, dass die Judikative und insbesondere das Verfassungsgericht politisch opportune Entscheidungen fällen, die deren Unabhängigkeit immer wieder infrage stellen. Nach dem Rücktritt eines Parlamentsabgeordneten in der Hintii-Provinz[18] waren dort Nachwahlen angesetzt worden. Trotz des drohenden Leerstandes des entsprechenden Parlamentssitzes für bis zu zwei Jahre und obwohl die Hintii-Provinz damit während dieser Zeit im Parlament nicht repräsentiert ist und somit nicht an der parlamentarischen Willensbildung teilnehmen kann, hat das Verfassungsgericht für viele unverständlicherweise diese Nachwahlen kurzfristig für verfassungswidrig erklärt.[19] Aus Sicht kritischer Beobachter stellt diese Entscheidung einen klaren Verstoß gegen das Demokratieprinzip dar, weswegen diese fest von einer Einmischung in die Arbeit des Gerichts ausgehen und den Prozess mehr als Farce, als politischen Trick, sehen. Es soll für die Regierungspartei schlicht nicht opportun gewesen sein, die Nachwahl durchzuführen.

Zudem wird dem Verfassungsgericht vorgeworfen, aus politischen Gründen das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt zu haben, das erst 2012 reformiert und in ein gemischtes System von Mehrheits- und Verhältniswahl geändert worden war.[20] Dieses neue Wahlrecht erklärte das Verfassungsgericht am 21. April 2016 für verfassungswidrig, was dem Parlament die Möglichkeit bot, am 5. Mai 2016 – und damit unmittelbar vor den Parlamentswahlen 2016 – erneute Änderungen vorzunehmen und das System wieder in ein reines Mehrheitswahlrecht zu verwandeln.[21] Beweise für eine Einmischung der Politik in den Prozess liegen nicht vor; dennoch sind sich Beobachter einig, dass die regelmäßigen Veränderungen des Wahlgesetzes vor den Wahlen (so geschehen auch schon vor der Parlamentswahl 2008)[22] von den großen Parteien aus Kalkül vorgenommen werden, und oftmals mithilfe der Gerichte.[23]

All dies sind starke Indizien dafür, dass von einer Unabhängigkeit der Justiz auch vor der Reform nicht vollumfänglich die Rede sein konnte. So wird von Präsident Battulga der schlechte Ruf, den das Rechtssystem in der öffentlichen Wahrnehmung genießt, als Argument für die Notwendigkeit der Reformen angeführt. Das juristische System der Mongolei sei von einer Interessengruppe kontrolliert, so der Präsident, und Richter, Staatsanwälte und weitere Mitglieder des juristischen Apparats seien „Handlanger“ dieser ominösen Gruppe.[24] Gerade weil die Unabhängigkeit der Justiz bislang nicht gegeben sei, sei ein Eingriff der Exekutive erforderlich. Als eine Art umgekehrte Version des Sprichwortes „Don’t fix what ain’t broken“ kann der Versuch des Präsidenten durchaus auch als mutiger Vorstoß, als Neustart in allen bisherigen Bemühungen gesehen werden. Zudem wurden die Nachfolger des Generalstaatsanwalts und dessen Stellvertreter nicht etwa vom Präsidenten eigenmächtig bestimmt – was Kritiker der Reform befürchtet hatten. Vielmehr schlug dieser dem Parlament lediglich geeignete Kandidaten vor, die nach Beratungen die Zustimmung der Mehrheit des Parlaments fanden.[25]

Außerdem verbleibt auch nach der Reform jedenfalls bezüglich des Vorsitzenden der Antikorruptionsbehörde die Kompetenz zur Absetzung weiterhin beim Parlament, so dass ein willkürlicher Gebrauch dieser neuen Möglichkeit unwahrscheinlich ist. Der Nationale Sicherheitsrat besteht aus drei Mitgliedern, womit ein Alleingang des Präsidenten gegen den Willen der beiden anderen Mitglieder ausgeschlossen ist. Jedenfalls bei der derzeitigen Zusammensetzung besteht so doch ein gewisses Gleichgewicht der Mächte, da die zwei übrigen Mitglieder dieses Gremiums der Mongolischen Volkspartei (MVP) angehören.[26] Rein parteipolitisch motivierte Vorstöße des Präsidenten, der als Kandidat der oppositionellen DP 2017 per Direktwahl vom Volk gewählt wurde, wären somit wenig aussichtsreich.

Folgende Vergleiche mit Deutschland mögen die Kritik an der mongolischen Justizreform zusätzlich relativieren. Zum einen besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, Richter als ultima ratio zu entlassen. Dies sieht das Grundgesetz in Artikel 97 Abs. 2 ausdrücklich vor, wenngleich die Entscheidung dort weiterhin der Judikative vorbehalten bleibt. Zum anderen ist auch in Deutschland der Einfluss der Exekutive auf die Besetzung der Spitzenposten an den obersten Gerichtshöfen dominierend: So werden die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes von einem Richterwahlausschuss gewählt (§ 125 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz), welchem die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive. Vergegenwärtigt man sich diese Einteilung, überrascht das jüngst vom EuGH gesprochene Urteil weniger: dieser hatte festgestellt, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug sei, um weiterhin Europäische Haftbefehle ausstellen zu können.[27] Deutschland hatte in dem Verfahren argumentiert, eine unabhängige deutsche Staatsanwaltschaft liege vor. Die Frage, welches Maß der Abhängigkeit als unabhängig genug gilt, um dem (europäischen) Mindeststandard zu genügen, lässt sich also offensichtlich unterschiedlich auslegen. Warum sollte dies in der Mongolei anders sein?

Ausblick

Wenige Monate nach Verabschiedung der Justizreform zeigt sich, dass viele der negativen Auswirkungen, die deren Kritiker befürchtet hatten, sich nicht bewahrheitet haben. Insbesondere bei der Neubesetzung hochrangiger Stellen ist ein Alleingang des Staatspräsidenten oder des Nationalen Sicherheitsrates nicht erfolgt. Gerade bei den wichtigsten Neubesetzungen ist eine parlamentarische Mehrheit erforderlich.

Zudem gilt es als unwahrscheinlich, dass die neueste Justizreform dauerhaft in Kraft bleibt. Derzeit wird in der Mongolei eine umfassende Änderung der Verfassung von 1992 vorbereitet, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Die überparteilich organisierte „Taskforce für die Verfassungsänderung“ lehnte jüngst bereits den Vorschlag von Staatspräsident Battulga ab, wonach zukünftig in der Verfassung stehen soll, dass der Justizrat zur Besetzung von Richterstellen die Zustimmung des Staatspräsidenten einholen muss.[28] Das mangelnde Zutrauen der Bevölkerung in das Justizsystem unterstreicht jedoch, dass mutige Reformen notwendig sind, um das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wiederherzustellen. Die Verhandlungen und der Ausgang der geplanten Verfassungsreform dürfen daher mit Spannung erwartet werden.

[*] MANAN setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der zwei großen politischen Parteien zusammen und meint in der öffentlichen Debatte ein politisches Establishment, welches trotz augenscheinlicher Aufteilung in rivalisierende Parteien kollusiv zusammenwirkt, um sich Staatsvermögen anzueignen. Das so geschaffene Akronym bedeutet auf Mongolisch gleichzeitig Nebel. Die „MANAN Mafia“ wird daher auch als „Nebelgruppe“ bezeichnet.

Verwendete Quellen:

[1] Vgl. Transparency International Secretariat 2019: Parliament of Mongolia should uphold the independence of the judiciary and anti-corruption agency, 29.03.2019, in: https://www.transparency.org/news/pressrelease/parliament_of_mongolia_should_uphold_the_independence_of_the_judiciary [19.08.2019].

[2] Vgl. AKIPRESS.COM 2019: Transparency International concerned by dismissal of 17 judges in Mongolia, 05.07.2019, in: https://akipress.com/news:621615:Transparency_International_concerned_by_dismissal_of_17_judges_in_Mongolia/ [19.08.2019].

[3] Vgl. Kohn, Jason 2019: Presidential Power Grab: Corruption and Democratic Backsliding in Mongolia, 26.04.2019, in: https://globalanticorruptionblog.com/2019/04/26/presidential-power-grab-corruption-and-democratic-backsliding-in-mongolia/ [19.08.2019].

[4] Vgl. Transparency International Secretariat 2019, N. 2.

[5] Vgl. Office of the President 2019: PRESIDENT SUSPENDS SOME CHIEF JUSTICES AND OTHER COURT JUDGES, 26.06.2019, in: https://president.mn/en/2019/06/26/president-suspends-some-chief-justices-and-other-court-judges/ [19.08.2019].

[6] Vgl. Самбаа, Г. 2019: Үндсэн хууль судлаач О.Машбат:Шударга бусын хонгил бодитой,түүнийг нураах хамгийн чухал, GEREGM, 16.07.2019, in: https://gereg.mn/news/27048 [19.08.2019].

[7] Vgl. Төв, Д. 2019: Ерөнхийлөгчийн санаачилсан хуулийг дэмжсэн УИХ-ын гишүүд юу ярив?, LiveTV.mn, 20.04.2019, in: https://livetv.mn/p/6697 [19.08.2019].

[8] Vgl. Müller, Matthias 2019: Die Mongolen tragen ihre Demokratie zu Grabe, Neue Zürcher Zeitung, 07.04.2019, in: https://www.nzz.ch/international/mongolei-die-demokratie-ist-unter-druck-ld.1471936 [19.08.2019].

[9] Vgl. Transparency International Secretariat 2019, N. 2.

[10] Vgl. AKIPRESS.COM 2019, N. 3.

[11] Vgl. Müller 2019, N. 9.

[12] Vgl. Dulguun, B. 2019: UN expert warns Mongolia against setbacks in rule of law, in: The UB Post, 15.05.2019.

[13] Vgl. Ebd.

[14] Vgl. Transparency International Secretariat 2018: Mongolia’s anti-corruption agency under threat, 26.04.2018, in: https://www.transparency.org/news/pressrelease/mongolia_anti_corruption_agency_under_threat [19.08.2019].

[15] Vgl. Odonkhuu, M. 2014: Toward an Independent, Impartial and Fair Judiciary in Mongolia: Judicial Ethics, NUS Centre for Asian Legal Studies Working Paper 14/12 [August 2014], S. 1.

[16] Vgl. Batbold 2011: National Forum on Judicial Reform and Justice to hold 15 meetings today, news.mn, 15.04.2011, in: https://news.mn/en/62990/ [19.08.2019].

[17] Vgl. Odonkhuu 2014, N. 16, S. 1, 7.

[18] Vgl. Bayarbat, T. 2018: MP D.Gantulga Resigns, in: The UB Post, 13.06.2018.

[19] Vgl. Nyamsuren 2018: Mongolian Constitution Court rules on Khentii by-election, news.mn, 23.08.2018, in: https://news.mn/en/126/ [19.08.2019].

[20] Vgl. Zeldin, Wendy 2012: Mongolia: Election Law Amended, New Election System Adopted, 26.01.2012, in: https://www.loc.gov/law/foreign-news/article/mongolia-election-law-amended-new-election-system-adopted/ [19.08.2019].

[21] Vgl. Lindberg, Meloney / Naran, Amarzaya 2016: Late Changes to Mongolia’s Election law Raise Concerns Ahead of Next Week’s Poll, 22.06.2016, in: https://asiafoundation.org/2016/06/22/late-changes-mongolias-election-law-raise-concerns-ahead-next-weeks-polls/ [19.08.2019].

[22] Vgl. The International Republican Institute 2008, Mongolia Parliamentary Elections 2008, Election Observation Mission Final Report, S. 10 ff., in: http://www.iri.org/sites/default/files/fields/field_files_attached/resource/mongolias_2008_parliamentary_elections_-_english_version_0.pdf [19.08.2019].

[23] Vgl. Lindberg / Naran 2016, N. 22.

[24] Vgl. Müller 2019, N. 9.

[25] Vgl. Office of the President, PROSECUTOR GENERAL OF MONGOLIA APPOINTED, 08.04.2019, in: https://president.mn/en/2019/04/08/prosecutor-general-of-mongolia-appointed/ [19.08.2019] und vgl. Office of the President, DEPUTY PROSECUTORS GENERAL APPOINTED, 19.04.2019, in https://president.mn/en/2019/04/19/deputy-prosecutor-generals-appointed/ [19.08.2019].

[26] Vgl. Edwards, Terrence 2019: Genghis Khan’s Biggest Fan Is Testing Mongolia’s Democracy, 17.04.2019, in: https://www.bloomberg.com/news/features/2019-04-16/genghis-khan-s-biggest-fan-is-testing-mongolia-s-democracy [19.08.2019}.

[27] Vgl. Kaufmann, Annelie / Sehl, Markus 2019: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug, Legal Tribute Online, 27.05.2019, in: https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/ [19.08.2019).

[28] Vgl. Byambadorj, B. 2019: President‘s proposal accepted by constitutional amendment taskforce, in: The UB Post, 12.08.2019.

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