Zwischen Autonomie und Lebensschutz
Zum Suizidassistenz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt - und damit den Paragrafen 217 StGB für nichtig erklärt. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben bedeutet auch die Freiheit, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Nun hat der Gesetzgeber die Aufgabe zu verhindern, dass kranke und sterbende Menschen dem Zwang zur Rechtfertigung ihres Daseins ausgesetzt werden. Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff geht auf die Implikationen des weitreichenden Urteils ein.