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Gesundheitspolitik

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Gesundheitspolitik ist diejenige Politik, die auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit möglichst vieler Menschen gerichtet ist. Oberstes Ziel staatlicher Gesundheitspolitik ist es, Gesellschaftsmitglieder mit Gesundheitsleistungen gemäß ihren Bedürfnissen zu versorgen. Dabei wird selbst in den meisten Lehrbüchern nicht definiert, was man unter Gesundheit zu verstehen hat. Ökonomen benutzen in aller Regel zur Bestimmung des Gesundheitsstatus die Variablen Mortalität, Morbidität und die Selbsteinschätzung der Menschen. Üblicherweise beschränkt sich das Verständnis von Gesundheitspolitik auf die Politik, die auf die gesetzliche Krankenversicherung und auf die verschiedenen Märkte des Gesundheitswesens (stationäre, ambulante Behandlung; Arznei- und Heilmittel; Rehabilitation, Kuren usw.) gerichtet ist. Der Staat nimmt, zumindest in Deutschland, regulierende und intervenierende Maßnahmen vor, die von den Zulassungsverfahren für Heilberufe über die Regelung der Krankenhausfinanzierung und des Kassenrechtes bis hin zur Honorierung der Gesundheitsdienstleistungen reichen. Begründet wird die Berechtigung staatlicher Gesundheitspolitik im Wesentlichen durch die Existenz (positiver) externer Effekte physischer und psychischer Natur, durch das Vorliegen asymmetrischer Informationen zwischen den Nachfragern nach und den Anbietern von Gesundheitsleistungen sowie mit der Verteilungsgerechtigkeit.

Gemäß dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland sind Bund, Länder, Kommunen und Beauftragte im Gesundheitswesen Träger der Gesundheitspolitik. Der Bund regelt z.B. die gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen, die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, die Approbationsordnungen und das Arzneimittelrecht. Die Länder sind Träger der Gesundheitspolitik im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, deren wichtigste Bestandteile die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser (einschließlich Krankenhausbedarfspläne) sowie die Krankenkassenaufsicht bei nicht bundesweit organisierten Kassen sind. Hinzu kommen noch Schiedsfunktionen, welche die Landesgesundheitsministerien bei Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern der Krankenhausfinanzierung einnehmen. Außerdem wirken die Länder über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Die verschiedenen kommunalen Ebenen spielen in der Gesundheitspolitik als Träger von gesundheitsrelevanten Einrichtungen (Krankenhäuser, Tageskliniken, psychiatrische Einrichtungen, Gesundheitsämter) eine Rolle. Beauftragte im Gesundheitswesen sind vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen, welche die ärztliche und zahnärztliche Versorgung sichern und hierfür eine Gesamtvergütung von den Krankenkassen erhalten, die sie als Honorare an ihre Zwangsmitglieder weitergeben. Nicht zu vergessen sind die Organe der berufsständischen Selbstverwaltung der Gesundheitsdienstleister und Apotheker sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie, die alle in der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen vertreten sind.

Mit dem Stichwort „Kostendämpfung“ ist angesichts der Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen die zentrale Aufgabe der gegenwärtigen Gesundheitspolitik angesprochen, die nicht zuletzt wegen der demographischen Entwicklung, der veränderten Morbiditätsmuster und des medizinischen Fortschritts zu einer Daueraufgabe zu werden droht. Hierbei ist zwischen allen Beteiligten weniger das Ziel einer angemessenen und für alle Menschen zugänglichen Gesundheitsversorgung umstritten, sondern vielmehr die Frage, ob dieses Ziel über mehr Regulierung oder über mehr Markt erreicht werden soll. Unumstritten ist auch die Tatsache, dass eine präventive Gesundheitspolitik einer kurativen vorzuziehen ist.

Literatur

J. Genosko: Zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland (1993); F. Riege: Gesundheitspolitik in Deutschland (1993); F. Breyer/P. Zweifel: Gesundheitsökonomie (1997).

Joachim Genosko

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