Absprachen unter Anbietern über Angebotspreise und –bedingungen bei Ausschreibungen der
öffentlichen Hand und privater Unternehmen. Ziel ist i. d. R., den Wettbewerb unter Anbietern
einzuschränken. Derartige Absprachen stehen unter der Kontrolle durch das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.