Inklusion von Menschen mit Behinderungen im koreanischen Bildungssystem
Inklusion weltweit – aktueller Stand aus Korea
Aktuell sind in Südkorea mehr als 2.6 Millionen Menschen mit Behinderungen registriert, was insgesamt 5 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Darunter wurden im Jahr 2021 über 98.000 Schülerinnen und Schüler für Sonderförderung registriert. Die koreanische Regierung fördert zwar den Zugang zu verschiedensten Bildungseinrichtungen, trotzdem sind junge koreanische Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu gerechter, diskriminierungsfreier und fairer Schulbildung oft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Exklusion, Separation, Integration und Inklusion bilden nach UN-Behindertenrechtskonvention die vier Kernkategorien, die es im Zusammenhang mit einem einbeziehenden Bildungssystem zu berücksichtigen gilt. Der Ansatz in Korea fokussiert sich im Bereich der Bildung zwischen Separation, dem Unterricht in Sonderschulen und Klassen, und Integration, dem gemeinsamen Unterricht in regulären Klassen. Eine klare Definition von inklusiver Bildung existiert in Korea im rechtlichen Kontext derzeit nicht, vielmehr wird der Begriff Inklusion mit dem der Integration gleichgesetzt.