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Radikalisierungsprozesse und der Umgang mit Rückkehrern aus Syrien

Der IS und die Anziehungskraft einer Ideologie

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Im Juni 2014 kam es zur Ausrufung eines "Islamischen Staats" auf den von der Terrormiliz IS in Irak und Syrien kontrollierten Gebieten. Abu Bakr Al-Baghdadi ernannte sich selbst zum alleinigen Kalifen aller Muslime weltweit. Das von Al-Baghdadi deklarierte Ziel des Kalifats ist die globale Expansion und die Unterwerfung der gesamten Staatengemeinschaft unter den Rechtsnormen eines vermeintlichen wahren Islam salafistischer Auslegung. Al-Baghdadi forderte in seiner Antrittspredigt von allen wahren Muslimen weltweit die Anerkennung seines Kalifats und je nach Möglichkeit, das wiederbelebte Kalifat tatkräftig durch die Auswanderung in die vom IS kontrollierten Gebiete zu unterstützen. Diesem Aufruf wurde und wird Folge geleistet.

Die geschätzte Zahl der weltweit nach Syrien und den Irak ausgewanderten „ausländischen Kämpfer“ liegt zwischen 25000 und 75000 Personen. Viele dieser Kämpfer kommen aus westeuropäischen Ländern mit einer großen muslimischen Gemeinde und hatten vor ihrer jeweiligen Ausreise regen Kontakt zur jeweiligen salafistischen Szene. Aus Deutschland haben sich bislang 760 Personen im Alter zwischen 13 bis 63 Jahren auf den Weg nach Syrien gemacht, wobei die Gruppe derjenigen zwischen 16-25 bei weitem überwiegt. Hormonell aufgeladen, revolutionär, auf der Suche nach Gerechtigkeit und Zusammenhalt wollen sie ein islamisches Gemeinwesen, basierend auf den Vorgaben der Scharia, ausbauen. Die meisten Kämpfer aus Europa sind sunnitische Muslime der dritten Generation und zunehmend junge Konvertiten ohne Migrationshintergrund. Auch nimmt die Zahl der Frauen, die in die Kriegsregion ziehen, stark zu. Die Mehrheit der Betroffenen sind klassische Schulbildungsverlierer. Es lassen sich unter den Ausreisenden aber auch gebildete junge Männer finden, die ihr Studium gestoppt haben, um sich dem IS anzuschließen.

 

Jihadismus - als „action directe“ des Salafismus

Es gibt viele Ursachen für die Radikalisierung. Sie ist keine Frage des Geschlechts oder der sozialen Herkunft und kann auf allen Ebenen der Gesellschaft stattfinden, unabhängig von wirtschaftlichen Gegebenheiten oder Schulabschlüssen. Obwohl Radikalisierung ein individueller Prozess ist, lassen sich zumindest bei den deutschen Aktivisten Ähnlichkeiten in der Biographie feststellen. Der Ausgangspunkt der Radikalisierung sind oft Jugendliche mit Identitätsproblemen auf der Suche nach starken Gruppenerlebnissen und Lebenssinn. Sie wollen eine Rolle in der Gesellschaft haben, die ihnen oft – so ihre eigene Wahrnehmung – verwehrt wird. So brechen viele im Kontext ihrer Radikalisierung den Kontakt mit ihrem bisherigen sozialen Umfeld ab. Die Loslösung von der Familie und dem bisherigen Freundeskreis im Vorfeld der Ausreise wird durch die wachsende Einbindung in eine salafistische Gruppe substituiert (siehe auch Salafismus als Jugendbewegung). Die Betroffenen sehen Gewalt als berechtigtes Instrument im Jihad, um übergeordnete Ziele zu erreichen.

Radikalisierungsprozesse und die Entscheidung in die Jihad-Gebiete zu ziehen, werden von verschiedenen, sich oft komplementierenden Faktoren begünstigt. Dabei handelt es sich um ideologische, politische, psychologische und soziologische Dimensionen. Ein Netzwerk gleichgesinnter Jihadisten, die sich auf der Basis einer salafistischen Glaubens- und Weltanschauung organisieren und von der Aussicht inspiriert sind, für Gott als Märtyrer zu sterben, verursachen mit den einfachsten Mitteln mehrere tausend zivile Opfer und Schäden in Milliardenhöhe für die Weltwirtschaft. Sie destabilisieren eine ganze Region. Ihre religiöse Weltanschauung erlaubt ihnen eine gewisse Transzendenz des Menschen, in der nicht die Tötungsabsicht der Kämpfer, sondern deren Opferungs- bzw. Todesbereitschaft für höhere Ziele maßgebend ist. Auf der Grundlage ihrer Weltanschauung unterscheiden sie nicht zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten, sondern zwischen mu´minun (Gläubigen) und kafirun (Ungläubigen). Kombiniert mit der Tatsache, dass religiöse Loyalitäten und Einstellungen viel tiefer in den Menschen verankert sind als rein politische Bindungen, werden durch eine gewaltbejahende Weltanschauung mobilisierte Menschen zu unvorstellbaren Grausamkeiten verleitet.

 

Die Rückkehrer – Eine Herausforderung für die Gesellschaft

Die Zahl der Jihad-Rückkehrer wird auf etwa ein Drittel der Ausgereisten geschätzt. Viele von ihnen stellen eine besondere Bedrohung dar, weil sie Erfahrungen im Kampfeinsatz, in der Schusswaffennutzung, im Bombenbau oder in der Rekrutierung von neuen Anhängern mitbringen. Einige der Rückkehrer sind traumatisiert und desillusioniert, andere sind zudem zusätzlich radikalisiert und kommen mit dem Auftrag und dem Willen zurück, den Terror nach Deutschland zu bringen. Ihre Hemmschwelle zu aktiver Gewalt könnte deutlich gesunken sein. Daher müssen Syrienrückkehrer gemäß der derzeitigen Rechtsprechung damit rechnen, dass gegen sie Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt werden. Dahinter steht, dass die Bundesanwaltschaft die Mittel des Terrorismusstrafrechts möglichst effektiv einsetzen möchte, um die Bevölkerung vor möglichen Anschlägen zu schützen, denn die Rückkehrer werden als unkalkulierbares Risiko gesehen. In diesem Kontext wurden die Mittel für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz erhöht und bisher 750 neue Stellen geschaffen.

Bei vielen Rückkehrern ist es trotz Ermittlungsverfahren oft unbekannt, ob sie tatsächlich militärisch ausgebildet wurden und vor allem ist es sehr schwer ihnen rechtsstaatlich nachzuweisen, in welchem Umfang sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren. Zumal die rechtliche Grundlage für eine Verurteilung dieser nicht unbedingt sicher ist. Somit sind die Gerichte auf die Aussagen der Betroffenen angewiesen. Selbst wenn man diesen Personen Gesetzesverstöße nachweisen kann, stellt sich unmittelbar nach der Verurteilung die Frage, wie verhindert werden kann, dass diese andere Insassen in der Haft radikalisieren bzw. wie eine Deradikalisierung der betroffenen Personen erfolgen kann. Hierbei muss immer bedacht werden, dass die Resozialisierung, also die Wiedereingliederung von Verurteilten in das soziale Gefüge der Gesellschaft, eines der Ziele einer Haftstrafe ist. Die Abkehr von Radikalität und extremistischen Neigungen ist ein langwieriger Lernprozess und bedarf der intensiven Sozialarbeit. Trotz der vielen Fälle und der steigenden Anzahl von Verurteilungen haben wir in Deutschland keine flächendeckenden Projekte der Resozialisierung.

Diejenigen, die nach Rückkehr mangels Beweise nicht verurteilt werden, sind eine besondere Herausforderung sowohl für die sicherheitspolitisch relevanten Akteure als auch die Präventionsarbeit. Für Polizei und Verfassungsschutz sind sie gewissermaßen eine deutliche Überforderung, die die Kapazitäten überdehnt. Eine 24-Stunden-Überwachung ist derart personal- und ressourcenintensiv, dass sie illusorisch wirkt. Auf der anderen Seite ist die Präventionsarbeit auf die freiwillige Teilnahme der Personen angewiesen. Es gibt keine Handhabe sie in die Maßnahme zu zwingen. Damit ist die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit mit diesen Personenkreisen noch zeitintensiver und langwieriger. Hierfür fehlt es an ausreichenden Projekten und qualifiziertem Personal.

Dr. Marwan Abou-Taam

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Felix Neumann

Felix Neumann

Counter-extremism and counter-terrorism

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