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Neonazistische Kleinstparteien: „Die Rechte“ und „Der III. Weg“

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Ganz gegen ihre Gewohnheiten haben Aktivisten aus der Neonazi-Szene zwei neue Kleinstparteien gegründet. Was hat es mit den Parteien „Die Rechte“ (seit Mai 2012, derzeit 650 Mitglieder) und „Der III. Weg“ (seit September 2013, 300 Mitglieder) auf sich?

Zwei jüngere Kleinstparteien ergänzen neuerdings das Spektrum rechtsextremistischer Organisationen. Wer sich beide anschaut, wird einen personellen Zusammenhang zwischen drei in Nordrhein-Westfalen verbotenen Neonazi-Kameradschaften und dem im Juli 2014 verbotenen „Freien Netz Süd“ erkennen.

Beide Kleinstparteien weisen nur minimale und in Teilen skurril wirkende Programme auf. Sie enthalten Bekundungen der Verfassungstreue ebenso wie Umweltschutzforderungen und – versteckter – die in der Neonazi-Szene üblichen rassistischen Denkmuster. Ihre Aktivitäten sind kaum auf Wahlbeteiligung gerichtet, die Mitgliederzahlen eher bescheiden.

Für die plötzliche Zuwendung der „Szene“ zu der von ihr sonst nicht geschätzten Organisationsform „Partei“ gibt es Gründe. Die Innenministerien haben sich zunehmend routinierter darin erwiesen, „Kameradschaften“ zu verbieten. Andererseits war das erste NPD-Verbotsverfahren (2000-2003) ruhmlos gescheitert. Offensichtlich bot das so genannte „Parteienprivileg“ (das ist die Vorschrift in Art. 21 Abs. 2 GG, nach der Parteien nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden können) aus rechtsextremistischer Sicht einen gewissen Schutz. Zudem sind an Neugründungen von Parteien nur geringe juristische Anforderungen geknüpft – das soll verhindern, dass der politische Wettbewerb im Land austrocknet.

Alle diese Vorschriften dienen der Demokratie, können aber auch von geschickten Feinden in umgekehrter Absicht genutzt werden. Genau das haben Aktivisten der verbotenen „Kameradschaften“ verstanden: Ihre Neugründungen erfüllen die juristischen Minimalvoraussetzungen, eine Partei zu sein. Damit genießen sie den Schutz des Parteienprivilegs. Würde die NPD also verboten, ständen der Szene schon zwei Ersatzformationen zur Verfügung. Und um die wiederum zu verbieten, müssten weitere aufwendige Verbotsverfahren in Gang gesetzt werden.

Rudolf van Hüllen

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Felix Neumann

Felix Neumann

Counter-extremism and counter-terrorism

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