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Event Reports

Securing Compliance with International Humanitarian Law

The Promise and Limits of Contemporary Enforcement Mechanisms

Die Konrad-Adenauer-Stiftung setzt sich international für Frieden, Demokratie und Soziale Marktwirtschaft ein. Eine wesentliche Vorraussetzung hierfür ist die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit. Denn ohne einen Rechtsstaat, der die Rechte und Freiheiten der Menschen schützt, ihnen aber auch Pflichten und Grenzen setzt, kann es keine nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung geben. Deshalb führt die KAS weltweit Projekte durch insbesondere für eine funktionsfähige Verfassungsgerichtsbarkeit, für Gewaltenteilung und den Schutz von Grund- und Menschenrechten.

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Im Nahen Osten geht es dabei vor allem um das Verhältnis von Islam und Säkularisierung, im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt um den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung humanitärer Standards. So stand auch die von der KAS zusammen mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, dem Minerva Zentrum für Menschenrechte und dem Bruce W. Wayne Lehrstuhl für Internationales Recht organisierte Konferenz vom 22. bis 24. November in Jerusalem unter der Frage, wie die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts gestärkt werden könne.

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Fausto Pocar, Richter vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehem. Jugoslawien

Das Humanitäre Völkerrecht ist ein für bewaffnete Konflikte geschaffenes Sonderrecht, um menschliches Leid zu mindern. Menschen haben wohl über die Regelung und Mäßigung von Kriegen nachgedacht, seitdem es diese gibt; schriftlich fixierte, bindende Regelwerke gibt es allerdings erst seit dem 19. und 20. Jahrhundert. Hier sind vor allem die Haager Abkommen von 1899 und 1907 zu nennen, sowie die unter dem Eindruck von zwei Weltkriegen von der Internationalen Staatengemeinschaft verabschiedeten vier Genfer Abkommen mit ihren Zusatzprotokollen von 1949, 1977 und 2005. Sie beschränken die erlaubten Methoden und Mittel der Kriegsführung und enthalten Bestimmungen zum Schutz von Personen. So ist zum Beispiel der Einsatz bestimmter Waffen wie der von Antipersonenminen, Bio- und Chemiewaffen verboten. Zivilisten, zivile Infrastruktur und Kulturgut müssen geschont und Verwundete und Kriegsgefangene human behandelt werden. Eine Reihe von internationalen, staatlichen und nichtsstaatlichen Institutionen fördert die Verbreitung und Einhaltung des Humanitären Völkerrechts wie zum Beispiel das Rote Kreuz, Human Rights Watch oder die Internationale Humanitäre Ermittlungskommission. Sollten nationale Justizbehörden dazu nicht willens oder in der Lage sein, ist für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen der seit 2002 ständige internationale Strafgerichtshof zuständig wie 1993 für das ehemalige Jugoslawien oder 1994 für Ruanda.

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Auf der Konferenz diskutierten junge Akademiker mit führenden Juristen, Richtern und Staatsanwälten über die Durchsetzung des Humanitären Völkerrechts. Professor Yuval Shany von der Hebräischen Universität erklärte, es gehe heute weniger darum, neue Standards zu formulieren, als vielmehr die bestehenden durchzusetzen. Ein Grundproblem hierbei sei, dass sich humanitäre und militärische Interessen oft widersprächen und die „Gesetze des Krieges” eine Eigendynamik entwickelten. Dr. Cordula Droege, Rechtsberaterin des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, legte daher besonderen Wert auf präventive Maßnahmen, die die Eskalation eines Konfliktes überhaupt verhinderten. Der Richter vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Fausto Pocar betonte demgegenüber, prinzipiell könne man Konfliktparteien nur zur Beachtung des Humanitären Völkerrechts bewegen, indem diese sich davon entweder etwas versprächen, wie zum Beispiel eine positive Wahrnehmung durch die Weltöffentlichkeit, oder indem sie eine Sanktionierung durch Embargos oder Strafverfolgung fürchteten. Deshalb sei die Zusammenarbeit zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof mit den einzelnen Staaten zu stärken. Ein weiteres Problem, das auf der Konferenz viel Beachtung fand, ist, dass die Genfer Konventionen zwar für fast alle Staaten gelten, heute aber nicht mehr Konflikte zwischen Staaten im Vordergrund stehen, sondern asymmetrische Konflikte mit paramilitärischen Milizen, Guerilla- oder Terror-Gruppen. Diese werden vom Humanitären Völkerrecht nicht ausreichend erfasst, so dass hier eine Überarbeitung dringend notwendig ist, wie insbesondere Dr. Jann Kleffner vom Swedish National Defence College betonte. Schließlich wurde auch immer wieder auf Überschneidungen und Zuständigkeiten des Humanitären Völkerrechts und des Internationalen Menschenrechtsschutzes hingewiesen, der jedoch vorwiegend dem Schutz des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen in Friedenszeiten diene.

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v.l.n.r.: Michael Sfard, Prof. Yuval Shany und Col. Liron Libman

Die Konferenz schloss mit einer Diskussion über den israelisch-palästinensischen Konflikt als Fallbeispiel. Nach der letzten Militäroperation in Gaza ist Israel unter anderem von Human Rights Watch der Verletzung des Humanitären Völkerrechts angeklagt worden. Regelmäßig schockieren Bilder von getöteten Kindern und dem Leid der Bevölkerung die Öffentlichkeit. Denn trotz militärischer Strategien, etwa mittels Telephonanruf oder „Anklopfen” vor bevorstehenden Angriffen zu warnen, konnte Israel nicht verhindern, dass es in einem der am dichtesten besiedelten Gebiete der Welt zu vielen Toten in der Zivilbevölkerung kam. Internationale Kritik rief auch die Abschottung von Gaza hervor, die Waffenlieferungen an die Hamas durch die Hisbollah oder den Iran verhinderte, aber auch humanitäre Hilfeleistungen und eine Flucht der Bevölkerung. Auf der anderen Seite darf nicht vergessen werden, dass sich die radikal islamistische Hamas, zu deren erklärten Zielen die Vernichtung Israels gehört, ganz bewusst hinter der Bevölkerung versteckt wie in Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern. Hier wird nicht nur mit Bildern Politik gemacht, sondern auch mit dem Humanitären Völkerrecht. Wie also ist die Situation in Nahost zu beurteilen? Auf der Konferenz wurden hier ganz unterschiedliche Standpunkte vertreten zum Beispiel von Col. Liron Libman, Leiter der Internationalen Rechtsabteilung des Israelischen Militärs, oder dem bekannten, Israel hier sehr kritisch gegenüberstehenden Rechtsberater der Yesh-Din-Organisation Michael Sfard. Festzuhalten bleibt, dass terroristische Gruppen wie die Hamas an die Bestimmungen des Humanitären Völkerrechts gebunden und zur Verantwortung gezogen werden müssen für das Abschießen von Raketen und Selbstmordattentate auf Zivilisten. Dies widerspricht dem Grundprinzip des Humanitären Völkerrechts, dass zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden und die Kämpfenden kenntlich zu machen seien. Andererseits muss sich natürlich auch Israel der internationalen Kritik stellen und seine militärischen Handlungen auch in der Zukunft gründlich überdenken.

Anna Bernhardt

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