Asset Publisher

Event Reports

Völkerrechtliche Aspekte asymmetrischer Konflikte

Tagung des Deutsch-Israelischen Juristenverbands

Recht oder Unrecht? Darum ging es am Donnerstag, 3. November 2011, bei einer Tagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung in Jerusalem zu einem Thema, das sowohl in der israelischen als auch in der deutschen Zuhörerschaft für lebendige Kontroversen sorgte. In mehreren Vorträgen und anschließender Diskussion wurden völkerrechtliche Aspekte asymmetrischer Konflikte und die Strafbarkeit von Soldaten untersucht, und zwar anhand des Vorfalls in Afghanistan im September 2009 und der Situation in Gaza.

Asset Publisher

Die erste Referentin, Frau Dr. Wasum-Rainer, Leiterin der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberaterin im Auswärtigen Amt in Berlin, sprach über den Vorfall in Afghanistan am 4. September 2009 in Kundus, bei dem neben militärischen auch zivile Akteure ums Leben kamen. Sie betonte die unbedingte Notwendigkeit, die vier Genfer Konventionen zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten jederzeit einzuhalten. Dennoch rechtfertigte sie den Vorfall: „Die Aktion galt der Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff“; sie verwies auf die völkerrechtliche Rechtmäßigkeit und die Legitimation des Einsatzes durch das Bundestagsmandat.

Michael Sfard, ein renommierter israelischer Menschenrechtsanwalt, kritisierte die israelische Verstrickung in die Situation im Gaza-Streifen. Nach dem Rückzug der Israelis im Jahr 2005 gäbe es zwar keine dauerhafte Präsenz mehr, ausgeübt werde eine effektive Kontrolle aber nichtsdestotrotz in Form einer Kontrolle über den Luftraum, den Warenzugang, das Bevölkerungsregister und infrastrukturelle Elemente wie Wasser, Elektrizität und die Post.

Daniel Raisner, ebenfalls ein israelischer Anwalt und früherer Leiter der internationalen Rechtsabteilung des israelischen Militärs, widersprach Michael Sfard und vertrat die Ansicht, dass Israel keine Kontrolle über den Gaza-Streifen habe, man dürfe die ägyptische Grenze nicht vergessen, die keineswegs vom israelischen Militär kontrolliert werde. Die Maßnahmen von israelischer Seite dienten ausschließlich der Sicherheit des eigenen Staates. Eine Pflicht, als Besatzer Versorgungssicherheit z.B. im gesundheitlichen Bereich sicherzustellen, wies er mit dem Argument zurück, dass mit der Hamas eine terroristische Organisation den Gaza-Streifen kontrolliere, der man keine finanziellen Mittel überweisen wolle.

Prof. Robin Geiß, Professor an der Universität Potsdam, betrachtete den Vorfall in Afghanistan unter rein wissenschaftlichen völkerrechtlichen Aspekten und warf die Frage auf, wer legitimes Ziel in bewaffneten Konflikten sei – eine Frage, die angesichts der heute oft unklaren Abgrenzung zwischen Militär und Zivilisten nur schwer zu beantworten sei. Als aktuell sehr umstrittene Problematik sprach er über die Anwendbarkeit von Kriegsvölkerrecht in asymmetrischen Konfliktsituationen.

Prof. Andreas Zimmermann thematisierte Spezialfragen der formellen und materiellen Strafbarkeit von Soldaten, die in asymmetrischen Konflikten Zivilisten töten. Es sei fraglich, ob nichtstaatliches Gebiet überhaupt besetzt sein könne.

Julia Remy

Asset Publisher

comment-portlet

Asset Publisher