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Expert talk

Developments in the Constitutional Law of Germany and Japan

Japanaufenthalt Dr. Günter Krings

Japanaufenthalt von Dr. Günter Krings, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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Details

Vor dem Hintergrund der sich verstärkenden Diskussion um die möglicherweise historisch erste Änderung der japanischen Verfassung durch die neue Regierung unter Premierminister Shinzo Abe besuchte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Experte für Rechts- und Verfassungsfragen, Dr. Günter Krings, MdB, auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 06. bis 08. März 2013 Japan. Dr. Krings nahm während dieser Zeit an zwei geschlossenen Expertengesprächen teil und hielt dort Vorträge zum Thema Entwicklungen des Verfassungsrechts in Deutschland und Japan. Die Veranstaltungen wurden durch politische Gespräche mit hochrangigen Abgeordneten der beiden größten im Parlament vertretenen Parteien ergänzt.

Expertengespräch in Tokyo

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Bei einem ersten geschlossenen Expertengespräch in Tokyo traf Dr. Krings auf eine Gruppe ausgewählter Verfassungs- und Rechtsexperten, sowie Politikberater, Parlaments- und Regierungsvertreter und Repräsentanten des KAS-Netzwerks in Japan. In einem einleitenden Vortrag schilderte Dr. Krings zusammenfassend die Entstehung und Entwicklung des Grundgesetzes und die Voraussetzungen für dessen Modifikation. Anschließend nannte er einige konkrete Beispiele für erfolgte Verfassungsänderungen, darunter die Einführung der Bundeswehr, die Schaffung einer Notstandsverfassung und die Föderalismusreformen – an denen er selbst aktiv mitgewirkt hatte – bevor er zur abstrakten Frage der Notwendigkeit von Verfassungsänderungen im Allgemeinen Stellung nahm:

"Eine Verfassung ist prinzipiell auf die Ewigkeit angelegt und durch die Möglichkeit einer (behutsamen) Interpretation können auch neue gesellschaftliche, technische und wirtschaftliche Veränderungen vom scheinbar veralteten Verfassungstext umfasst werden. (...) Eine Verfassung darf nicht per se statisch begriffen werden, sondern muss offen für neue Entwicklungen sein. (...)

Doch die Auslegung der Verfassung darf nicht grenzenlos sein, wenn wir die Idee der Verfassung nicht ad absurdum führen wollen. Jenseits der Wortlautgrenze sind eben Textänderungen notwendig. Wenn eine Verfassung eine historische Tradition aufweist, kann auch die Änderungen der Verfassung ihre fortschreitende Legitimität stärken."

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Der Vortag von Dr. Krings wurde anschließend durch Herrn Mitsuhiro Matsubara, Professor für Verfassungsrecht an der Chuo Universität, kommentiert. Dieser bekundete besonders seine persönliche Verwunderung, dass obwohl auch das deutsche Grundgesetz in der Zeit der Besatzung durch die Alliierten entstanden ist, es in der Bundesrepublik – im Gegensatz zu Japan – auch nach Wiedererlangung der vollständigen Souveränität weder zum Vorwurf eines „aufgezwungenen“ Charakters dieser Verfassung, noch zu Zweifeln an deren Gültigkeit gekommen sei.

Im Verlauf einer lang anhaltenden Diskussion machte Dr. Krings unter anderem deutlich, dass es sich beim Grundgesetz auch faktisch nicht um eine aufgezwungene Verfassung handelt. Es sei auf Grundlage des mehrheitlichen Einvernehmens entstanden, dass angesichts der offensichtlich gewordenen Dysfunktionalitäten der Weimarer Reichsverfassung die Notwendigkeit einer komplett neuen Verfassung bestand. Zudem knüpfe das Grundgesetz an bewährte genuin deutsche Verfassungstradition aus der Vorkriegszeit an und verfüge auch ohne Durchführung eines Referendums – auf das zum Zwecke eines gewollt provisorischen Charakters verzichtet wurde – durch die Zustimmung fast aller damaligen Länderkammern über ausreichende demokratische Legitimation. Darüber hinaus habe es sich der deutschen Bevölkerung im Laufe seiner über 60-jährigen Gültigkeit als äußerst dienlich und vertrauenswürdig erwiesen und sei eben daher zum Gegenstand höchster Wertschätzung und sogar eines eigenen (Verfassungs-)Patriotismus geworden.

Weitere Themen der Diskussion waren die Möglichkeit einer Verfassungsänderung in Japan, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Vergleich zum Fehlen einer solchen Instanz in Japan, sowie das Verhältnis zwischen deutschem (Verfassungs-)Recht und europäischem Recht.

Politische Gespräche

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Am Vormittag des 08. März traf Dr. Krings bei einem ersten Gesprächstermin auf den Vorsitzenden des Verfassungsausschusses des japanischen Unterhauses und gleichzeitig der LDP Zentrale zur Förderung der Verfassungsreform, Herrn Kosuke Hori, der in letzterer Funktion schon 2012 federführend bei der Erstellung des Vorschlags seiner Partei zur Verfassungsänderung gewirkt hatte.

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Im Anschluss fand ein weiteres Gespräch mit Oberhausabgeordneten der Democratic Party of Japan (DPJ) statt. Herr Satsuki Eda ist u.a. Mitglied im Rechtsausschuss sowie ehemaliger Justizminister, ehemaliger Richter und praktizierender Anwalt. Herr Kiyoshige Maekawa ist Senior Director des Rechtsauschusses, Mitglied der Verfassungskommission seiner Partei und Justizminister in deren Next Cabinet.

Expertengespräch in Kyoto

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Beim finalen Expertengespräch mit Rechtwissenschaftlern der Kyoto Universität stießen vor allem die Erfahrungen von Dr. Krings bei der Föderalismusreform auf großes Interesse. Speziell wurde Neugier und Bewunderung für die dort zur Anwendung gekommenen Mittel der Kompromissfindung sowohl zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits, als auch Regierung und Opposition andererseits geäußert.

Im Rahmen einer offenen Diskussion teilten die Experten zuletzt unter anderem mit, dass außerhalb des aktuellen Verfassungsdiskurses beispielsweise die zunehmende Kleinkriminalität im älteren Teil der Bevölkerung und deren angemessene Bestrafung ein wachsendes juristisches und gesellschaftliches Problem darstelle. Auf Nachfrage von Dr. Krings wurde hinzugefügt, dass eine Berufung auf verfassungsmäßige Grundrechte in Fällen gegebenenfalls übermäßig strenger Urteile auch wegen des Fehlens einer dem Bundesverfassungsgericht ebenbürtigen Institution nicht Teil der üblichen Rechtspraxis sei.

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Venue

Tokyo, Kyoto

Speakers

  • Dr. Guenter Krings
    • Member of the German Bundestag
    • Deputy Chairman of the CDU/CSU Parliamentary Group
Contact

Thomas Yoshimura

Thomas Yoshimura

Resident Representative in Korea

thomas.yoshimura@kas.de +82 2 793 3979
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Naoko Ogawa

Project Coordinator (on parental leave)

naoko.ogawa@kas.de