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Praktikum

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Praktikumsvoraussetzungen

 

 

Ein Praktikum im Auslandsbüro Myanmar der Konrad-Adenauer-Stiftung vermittelt einen Einblick in die Organisation und Arbeitsweise einer international tätigen deutschen Politischen Stiftung. Damit das Praktikum erfolgreich absolviert werden kann, werden Praktikantinnen und Praktikanten in Bezug auf die Qualität der zu erledigenden Aufgaben wie Mitarbeiter behandelt, d.h. mit anspruchsvollen Tätigkeiten betraut. Das Praktikum ersetzt jedoch keinen regulären Arbeitsplatz, da es in erster Linie dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten dient. Nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums wird ein Praktikumszeugnis ausgestellt. Praktika im Auslandsbüro Myanmar der Konrad-Adenauer-Stiftung unterliegen dem Recht Myanmars und werden derzeit nicht vergütet.

 

 

Daneben sind weitere einheimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KAS-Team Myanmar tätig. Die Praktikantinnen und Praktikanten unterstützen die Arbeit des KAS-Teams in vielfältiger Weise.

 

 

Da die Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden für ein erfolgreiches Praktikum unerlässlich ist, können nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die mindestens zwei Semester an einer Hochschule studiert haben. Bei der Auswahl werden Bewerberinnen und Bewerber aus den Studienbereichen der Politik- sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im fortgeschrittenen Studienabschnitt bevorzugt berücksichtigt. Auch die Studienrichtungen Rechtswissenschaft und Journalismus bieten sich an. Kenntnisse von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft Südostasiens sind dabei von Vorteil. Ferner sollten ein ausgeprägtes Interesse für das Leben in einem fremden Land und die Arbeit in einem multikulturellen Umfeld vorhanden sein. Aufgrund der Arbeit in einem kleinen Team sollten Bewerberinnen und Bewerber darüber hinaus ein überdurchschnittliches Maß an Teamorientierung und Engagement einbringen, das u.a. auch die Teilnahme an Abend- und Wochenendveranstaltungen der KAS und ihrer Partner einschließt. Loyalität und die Identifizierung mit der von der KAS vertretenen Weltanschauung werden vorausgesetzt und sind ein wichtiges Auswahlkriterium. Auch wenn das Auslandsbüro der KAS keine diplomatische Vertretung ist, verstehen wir unsere Arbeit als deutsche Politische Stiftung im Ausland als einen wichtigen Teil deutscher Außen- und Entwicklungspolitik. Dies setzt ein entsprechendes Auftreten und adäquate Umgangsformen im und gegenüber dem Gastland voraus.

 

 

Praktikumsdauer

 

 

 

In der Regel beträgt die Praktikumsdauer mindestens sechs Wochen und längstens drei Monate. Aufgrund der starken Nachfrage nach Praktikumsplätzen ist eine Abweichung von dieser Regelung nur in begründeten Sonderfällen möglich und bedarf der Abstimmung mit der Leitung des Auslandsbüros.

 

 

Aufgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • organisatorische Unterstützung des laufenden Geschäftsbetriebes des Auslandsbüros

     

  • Presseauswertung und Pflege des Pressearchivs

     

  • organisatorische und inhaltliche Mitwirkung bei Veranstaltungen der KAS: Damit kann auch der Dienst am Abend bzw. gelegentlich am Wochenende verbunden sein

     

  • wissenschaftliche Recherchen

     

  • Teilnahme an Veranstaltungen und Erstellung von Ergebnisberichten

     

  • Mitwirkung an der Erledigung von Aufgaben des internen KAS-Berichtswesens in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Auslandsbüros

     

  • Mitarbeit bei der Vorbereitung und Erstellung von politischen Kurzberichten, Artikeln und Aufsätzen

     

Vorbereitung und Finanzierbarkeit

 

 

Wir empfehlen eine gründliche Vorbereitung vor Antritt des Praktikums, beispielsweise durch einschlägiges Literaturstudium oder auch Teilnahme an geeigneten Seminaren und Vorlesungen. Dies schließt eine intensive Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation des Gastlandes ein.

 

 

 

Praktika sind oft teurer als erwartet. Daber bitten wir aufgrund entsprechender Erfahrungen interessierte Bewerberinnen und Bewerber nachdrücklich, in jedem Fall vor Abgabe einer Bewerbung die Finanzierbarkeit eines Aufenthalts in Myanmar genau zu bedenken und sicherzustellen. Kurzfristige Absagen bereits zugesagter Praktika wegen Finanzierungsschwierigkeiten einzelner Bewerberinnen und Bewerber beeinträchtigen eine geordnete Vergabe von Praktikumsplätzen erheblich.

 

 

 

Sprachkenntnisse

 

 

 

Die Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift ist unabdingbar für die Mitarbeit im Auslandsbüro. Ohne gute Fremdsprachkenntnisse ist eine adäquate Mitarbeit nicht möglich, da Praktikanten täglich Tageszeitungen lesen und auch Telefonate annehmen müssen. Lokale Sprachkenntnisse sind keine notwendige Voraussetzung.

 

 

 

Visumbeschaffung

 

 

 

Die Einreise nach Myanmar ist für deutsche Staatsangehörige derzeit nur mit Visum möglich. Bewerber/-innen sind aufgefordert, selbstständig und bereits im Kontext ihrer Bewerbungen die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige regelmäßig auf der Website des Auswärtigen Amtes abzurufen. Die Behörden Myanmars behalten sich vor, Visumanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die KAS kann daher weder eine Gewähr für die Ausstellung eines Visums übernehmen noch für Kosten in Regress genommen werden, welche Bewerber/-innen schon während der Organisation und Vorbereitung eines Praktikums entstehen, auch wenn dieses dann aufgrund der Nichtausstellung eines Visums nicht zustande kommt. Visumkosten sind grundsätzlich von den akzeptierten Bewerbern/-innen zu tragen und können auch ausnahmsweise nicht von der KAS übernommen werden. Von akzeptierten Bewerber/-innen wird erwartet, dass sie sich zu Beginn des Praktikums in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen.

 

 

 

Zimmersuche

 

 

 

Die Suche nach geeigneten Unterkünften gestaltet sich oftmals schwierig. Aufgrund des begrenzten geeigneten Wohnraums in Yangon muss mit Monatsmieten von mehreren hundert US-Dollar für ein Zimmer gerechnet werden. Das Stiftungsbüro ist leider nicht in der Lage, eine Zimmervermittlung für die Praktikantinnen und Praktikanten anzubieten. Wir empfehlen die Nutzung bekannter Internetportale sowie einiger Facebook-Gruppen, die Hilfe anbieten.

 

 

Arbeitszeiten und Urlaubsregelung

 

 

 

Die Arbeitszeit im KAS-Auslandsbüro ist in der Regel von 9.00 bis 18.00 Uhr, mit einer einstündigen Mittagspause. In Absprache mit der Leitung des Auslandsbüros können die Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden. Auf die Einhaltung der Arbeitszeiten ist zu achten. Änderungen durch die Mitbetreuung von Veranstaltungen sind möglich. Ein Urlaubsanspruch besteht in der Regel nicht. In Ausnahmefällen kann (aus dringenden persönlichen Gründen) Urlaub gewährt werden. Dies ist vorher mit dem Leiter abzustimmen. Zeitausgleich kann gewährt werden.

 

 

Bewerbung

 

 

 

Interessenten senden eine aussagekräftige Bewerbung in deutscher Sprache bitte an das KAS-Auslandsbüro Myanmar unter Angabe ihres thematischen Schwerpunkts sowie einschließlich Motivationsschreiben, Lebenslauf ggf. mit Lichtbild, akademischen Nachweisen und Angaben zum gewünschten Praktikumszeitraum. Auf Grund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine Bewerbung bis zu einem Jahr vor dem gewünschten Praktikumszeitraum. Die interne Vergabe der vorhandenen Plätze erfolgt nach Eignung sowie Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen und wird im Normalfall am 30. November des Vorjahres abgeschlossen. Danach sind nur noch in Ausnahmefällen positive Bescheide möglich. Eine Garantie für die Gewährung eines Praktikums besteht nicht.

 

 

 

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