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Discussion

Welches Gesetz wird für die Wahlen auf lokaler Ebene benötigt?

Rundtischgespräch

Als einen wichtigen Beitrag zur Debatte über das benötigte und angemessene Gesetz für die Wahlen auf lokaler Ebene wurde am 25. Oktober 2007 im Medienzentrum ein Rundtischgespräch veranstaltet.

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Details

Auf Einladung des Zentrums für freie Wahlen und Demokratie (CeSID) und der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) nahmen Vertreter der Demokratischen Partei (DS), Demokratischen Partei Serbiens (DSS), Sozialistischen Partei Serbiens (SPS), der G17+ Partei sowie der stellvertretende Minister für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung und zwei Experten der Fakultät für politische Wissenschaft der Universität in Belgrad teil. Das Rundtischgespräch wurde von Professor Dr. Zoran Stoiljkovic moderiert. Laut Verfassungsgesetz soll das Gesetz über Lokalwahlen vor der Wahlausschreibung durch den Parlamentspräsidenten verabschiedet werden. Das Gleiche gilt für zwei andere Systemgesetze: für die Präsidentschaftswahlen und die Wahlen in der Provinz Vojvodina. Der 31. Dezember ist nach dem Verfassungsgesetz gleichzeitig die letzte Frist für die Ausschreibung der genannten Wahlen. Die Frage ist, ob die Verabschiedung der Gesetze eine Bedingung für die Ausschreibung zu den Wahlen ist oder ob unabhängig davon der Parlamentspräsident die Wahlen in jedem Fall bis Ende des Jahres ausschreiben muss. Die Rechtslage dazu ist nicht eindeutig und wird dementsprechend von Experten unterschiedlich interpretiert. Das bisherige Lokalwahlrecht weist einige Defizite auf, die CeSID kurz nach den Grußworten von Frau Claudia Nolte, Direktorin der KAS in Belgrad, und Dr. Zoran Stoiljkovic, vorstellte. Dazu gehört die Frage nach der angemessenen Vertretung der Regionen, der Frauen und von Minderheiten, die durch das derzeitige Wahlrecht nicht gesichert ist. Auch wenn ein Verhältniswahlrecht, wie es derzeit existiert, in Teilen eine bessere Möglichkeit der repräsentativen Vertretung der genannten Gruppen und der Regionen zuließe, so kommen diese durch die derzeitige Praxis, dass die Parteien nach der Wahl über die Vergabe der Mandate entscheiden, nicht zum Tragen. Zusätzlich besteht ein Mangel an Verbindung zwischen den Abgeordneten und seinen Wählern, da nur die Wahl anonymisierter Listen erfolgt. Dabei bietet gerade die Lokalwahl eine Möglichkeit, Personen zu wählen, da ein hoher Bekanntheitsgrad untereinander auf lokaler Ebene besteht. Ein Vorteil des Verhältniswahlrechts gegenüber eines Mehrheitswahlrechts ist aber, dass nur ein geringer Verlust an Stimmen auftritt. CeSID stellte einen Vorschlag vor, in dem der Versuch unternommen wir, die Vorteile des Verhältnis- und des Mehrheitswahlrechts zusammenzuführen. Dieser Vorschlag wurde von Seiten der Partei G17+ wie auch von den Experten der Fakultät für politische Wissenschaft befürwortet, während die DS sowie das zuständige Ministerium, das durch den stellvertretenden Minister Hernn Bratislav Djokic vertreten wurde, das Mehrheitswahlrecht auf der lokalen Ebene befürwortet. Die DSS hingegen ist für die proportionale Wahlmethode, während SPS eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht bevorzugt. Ausschlaggebend ist, dass der CeSID-Vorschlag ein Kompromiss zwischen den einzelnen Parteien ist. Die unterschiedlichen im Parlament vertretenden Parteien müssen einen Konsens finden, um dieses Gesetz bald zu verabschieden. Alle Seiten baten CeSID deshalb, ihren Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfes zu konkretisieren. Das Rundtischgespräch bot eine ausgezeichnete Plattform für die Konsenzsuche. Die Parteien nutzten die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzustellen. Es wurde dadurch deutlich, dass die Ziele der Parteien nicht unerreichbar weit auseinanderliegen. Eine Verbindung von Verhältniswahl und der Möglichkeit, konkrete Personen zu wählen, könnte ein Kompromiss sein. In vielen Kommunalwahlgesetzen der verschiedenen Länder ist dies längst gute Praxis.

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Belgrad

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