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Notas de prensa

Berliner Mittelstandsforum nennt Novelle zum Betrioebsverfassungsgesetz mittelstandsfeindlich und Kostentreibend

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Das Berliner Mittelstandsforum der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich in seiner Sitzung am 14. Februar 2001 mit der betrieblichen Mitbestimmung befasst. Dieser Kreis besteht aus mittelständischen Gewerbetreibenden, der sich regelmäßig trifft, um über mittelstandsrelevante Fragen zu diskutieren und praxisnahe politische Handlungsoptionen und Lösungsansätze zu formulieren. Zentrales Thema war diesmal mit der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Unter der Moderation von Marie-Luise Dött MdB erläuterten Dorothea Störr-Ritter MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Roland Wolf, Abteilungsleiter Arbeitsrecht in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-Verbände e.V. (BDA), ihre unterschiedlichen Positionen.

Frau Dött erklärt, dass sich das Gesetz bewährt hat. Es sei ein Kernstück der Sozialen Marktwirtschaft und habe den Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelegt. Da die geltende Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes aber fast 30 Jahre alt sei und sich die Wirtschafts- und Arbeitswelt seitdem erheblich verändert habe, bestehe Aktualisierungsbedarf. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes gehe an den tatsächlichen Reformerfordernissen jedoch klar vorbei bzw. schieße über das Ziel einer Modernisierung der betrieblichen Vertretung hinaus. Frau Dött betont, dass es aus Sicht des Mittelstandes Anlass zur Sorge gibt. In erster Linie werde ein drastischer Zuwachs an Bürokratie befürchtet, der die in Deutschland ohnehin eingeschränkte unternehmerische Freiheit weiter minimiere. Die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder und die Aufblähung der Gremien durch die vorgesehene Absenkung der Schwellenwerte führe zu nicht verkraftbaren Kostensteigerungen insbesondere und überproportional für mittelständische Betriebe sowie zu einer ungebührlichen Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.

In ihrer Gesamtbewertung der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes kommt Frau Dött zu dem Ergebnis, dass der Referentenentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von ideologischen Motiven geleitet ist und sich - ohne Rücksicht auf die Belangte der Arbeitgeberseite - gewerkschaftliche Positionen zu eigen macht. Der Mittelstand werde durch das geplante Gesetz im internationalen Wettbewerb nicht gestärkt, sondern eindeutig geschwächt.

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