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Medienrechtstage Frankfurt (Oder): Rechtliche Rahmenbedingungen für intermediäre Plattformen

de Ralitsa Stoycheva
Das KAS-Medienprogramm brachte Medienexperten aus Südosteuropa an die Universität Viadrina

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Die Mediennutzung der Menschen hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Immer mehr Menschen informieren sich über große Internetplattformen und Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Twitter. Diese schaffen jedoch keine eigenständigen redaktionellen Inhalte, sondern bieten lediglich Publikationen anderer an - und verschaffen mit ihren Algorithmen oft Inhalten Aufmerksamkeit, die besonders skandalös, sensationell und kontrovers sind. Hinzu kommt die monopolartige Stellung der Plattformen, die auf Grund ihrer Größe meinungsbildend agieren können. In Bezug auf Desinformationen, die gezielt und massenhaft über Soziale Netzwerke verbreitet werden, und sogenannte Hassreden, die in aller Breite vorkommen, bedarf es einer angemessenen gesetzlichen Regulierung.

Mit diesem Thema beschäftigten sich die 17. Frankfurter Medienrechtstage am 1. und 2. Dezember 2021 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Neun Medien-Expertinnen und Experten aus Südosteuropa und Deutschland stellten die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in ihren Ländern und auf europäischer Ebene vor und diskutierten den Umgang mit den sogenannten Medien-Intermediären.

Prof. Dr. Johannes Weberling, Leiter des Studien- und Forschungsschwerpunkts Medienrecht an der Viadrina, begrüßte die Teilnehmer.  Hendrik Sittig, Leiter des KAS-Medienprogramms Südosteuropa, betonte in seiner Begrüßung, soziale Netzwerke hätten positive wie auch negative Seiten. Insbesondere letztere, wie Desinformationen und Hassreden, könnten sich demokratiegefährden auswirken. Sowohl Prof. Weberling als auch Herr Sittig unterstützten deswegen die Etablierung einer besseren Regulierung intermediärer Plattformen. Das sei nötig, um die demokratischen Normen zu schützen.

Der erste Konferenztag war in zwei Panels aufgeteilt. Prof. Dr. Dieter Dörr, Universität Mainz, stellte die Besonderheiten des neuen deutschen Medienstaatsvertrags vor, der im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und erstmals intermediäre Plattformen einbezieht. Ihm zufolge bestehe das Hauptziel des Vertrags vor allem darin, Hassreden zu verhindern. Hierzu bedürfe es einer Regulierung, die auch die anderen europäischen Staaten einbeziehe. Auch wenn der Medienstaatsvertrag, so Dörr, nicht perfekt sei und noch Lücken zu schließen seien, sei er doch eine gute Grundlage für die künftige Arbeit. Er verwies darauf, dass es weiterer Diskussionen zwischen Bund und Bundesländern bedürfe, um den Vertrag effizienter zu gestalten.

Die zweite Präsentation bezog sich auf eine der neuesten Regulierungsinitiativen auf europäischer Ebene – den Digital Service Act (DSA). Jacek Wojtas, Vertreter der Kammer der Polnischen Presseverleger, konzentrierte sich auf die wichtigsten Paragraphen des Regulierungsrahmens sowie auf deren Umsetzung. Derzeit befinde sich der DSA in intensiven Diskussionen und es bestehe der Wunsch der Europäischen Kommission, den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen. Es wird erwartet, dass der DSA im kommenden Jahr fertiggestellt wird.

Am zweiten Tag präsentierten die vom KAS-Medienprogramm eingeladenen Experten aus Südosteuropa ihre Länderberichte über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für große digitale Plattformen. Dr. Brikena Kasmi (Albanien), Mariya Yurukova (Bulgarien), Dr. Viktorija Car (Kroatien), Hyrije Mehmeti (Kosovo), Dragan Sekulovski (Nordmazedonien), Ioana Avadani (Rumänien) und Dr. Dejan Milenkovic (Serbien) unterstützten unisono die Vertiefung des regulatorischen Rahmens für Online-Plattformen. Sie waren sich jedoch auch darin einig, dass darunter nicht die für die Demokratie wichtige Pluralität leiden dürfe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit untergraben werde.

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