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Notas de acontecimientos

Das komplexe Verhältnis von Politik und Rechtsprechung

Roundtable mit Verfassungsrichtern, Wissenschaftlern, Regierungsvertretern und Politikern aus mehreren europäischen Staaten.

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Namhafte Verfassungsrechtler, Abgeordnete und Regierungsvertreter waren vom 31.10.-2.11. einer Einladung des KAS-Büros Madrid zu einer Konferenz über “Das Verhältnis von Justiz und Politik” gefolgt.

Unter den Gästen, die Thomas B. Stehling auf Mallorca begrüßen konnte, waren der Vorsitzende des Conseil d´Etat in Frankreich, Jean-Marc Sauvé, die Verfassungsrichter Melchior (Dänemark), Landau (Deutschland), Lord Mance (Großbritannien), Grabenwarter (Österreich), und Machete (Portugal), der neue Vorsitzende des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament, Svoboda (Tschechische Republik) sowie seine beiden Vorgänger Lehne (Deutschland) und Palacio (Spanien), die Staatssekretäre Krings (Deutschland) und Lomba (Portugal), sowie der Vizepräsident des International Criminal Court, Tarfusser (Italien).

Schwerpunkt der Diskussionen war die Frage der Rechtskontrolle in einer globalen Welt, insbesondere die (nationale) verfassungsrechtliche Prüfung supranationaler politischer Entscheidungen.

Einbezogen wurden auch die generellen Entwicklungslinien bei weltweitem Handel, der Einführung von internationalen Standards, z.B. bei Lebensmitteln oder im Gesundheitsbereich, den technologischen Entwicklungen, globaler Migration, Menschenrechten, Klimawandel und Umweltschutz sowie der wachsenden Rolle von “Non State Actors”. Überall stelle sich die Frage nach rechtlichen Regeln und ihrer Kontrolle.

Zu erkennen sei ferner, dass internationale Vereinbarungen zunehmend rechtlich unverbindlicher gefasst würden oder die Entscheidungen von Gremien getroffen würden, die keiner klaren Rechtskontrolle unterliegen. Verwiesen wurde dabei u.a. auf Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs im Rahmen von G 7, 8, 20- Treffen, aber auch auf Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsordnung.

Gewinner dieser veränderten “transnationalen Realität” seien die Regierungen, Verlierer Parlamente und Gerichte. In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach der “Klammer des Rechts” diskutiert. Aber: Wessen Standards gelten, z.B. bei der weltweiten Stärkung der Menschenrechte?

Eine zweite Runde befasste sich mit der Rolle der Parlamente und Gerichte in der Europäischen Union. Auch hier wurde festgestellt, dass insbesondere die Wirtschafts- und Finanzkrise de facto zu einer Stärkung der Regierungen und zu einer Schwächung von Parlamenten und Gerichten geführt habe. Es müsse jetzt darum gehen, die Parlamentshoheit und damit das Demokratieprinzip wieder zu stärken. In diesem Zusammenhang stünden noch weitere Diskussionen darüber an, wie die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente an europäischen Entscheidungen klarer und einheitlicher geregelt werden können.

Generell wurde festgestellt, dass Europa große Fortschritte auch bei der Angleichung des Rechtsrahmens gemacht habe, aber von einer “Rechtseinheit” noch weit entfernt sei.

Klar indes sei heute zumindest, dass in der EU niemand außerhalb des Rechts stehe – "auch die EZB nicht”.

Am Beispiel Portugals wurden Konfliktlinien diskutiert, die bei der Umsetzung von Vorgaben transnationaler Gremien wie z.B. der "Troika" in nationale Entscheidungen entstehen können. Das portugiesische Verfassungsgericht hatte in einer Reihe von Fällen Haushaltsentscheidungen der Regierung in Lissabon, die Ergebnis von Verabredungen mit EU, EZB und IWF waren, für verfassungswidrig erklärt.

In einer dritten Runde der Konferenz ging es um Arbeit und Akzeptanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, "The ECHR: Obstacle or template for further integration".

Dabei wurde an einer Reihe von Entscheidungen des Gerichts dokumentiert, wie unterschiedlich Wirkung und Akzeptanz der Urteile in den verschiedenen Ländern und Gesellschaften Europas ausfallen. Für die Richter sei es deshalb nicht immer leicht, die "notwendige Balance" zu finden und der Gefahr von "judicial activism" zu widerstehen. Allerdings sei gerade auch aus jüngeren Entscheidungen abzulesen, dass das Gericht die Kritik an seinen Entscheidungen verstanden und aufgenommen habe. Der ECHR bleibe ein unverzichtbarer Teilhaber bei dem Bemühen um gemeinsame Standards für die Rechtsordnung in Europa. Empfohlen wurde ein stärkerer Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Obersten Gerichten der Mitgliedsstaaten.

Thema des letzten Konferenztages war "Parliamentary Sovereignty and the Independence of the Judiciary - Where are the conflict lines today?” In der unter “Chatham House Rules” offen geführten Diskussion ging es primär um die „Balance“ zwischen “dem Primat der Politik und der Dominanz des Rechts”, die - so ein Teilnehmer – “nicht mit dem Seziermesser” zu trennen seien. Auch in dieser Gesprächsrunde trugen Verweise auf Entscheidungen verschiedener europäischer Verfassungsgerichte zur Vermittlung der jeweiligen Auffassungen besonders bei, so z.B. auf die OMT-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder dessen Urteil zur 5% bzw. 3%-Klausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Gerichte sollten sich hüten – so wurde einvernehmlich festgehalten - die Nützlichkeit oder Notwendigkeit von Gesetzen zu bewerten, sondern ausschließlich ihre Vereinbarkeit mit dem Recht zu prüfen.

Dabei sei den Richtern aufgegeben, ihre Aufgabe mit "Besonnenheit und Zurückhaltung" auszuführen.

Grundsätzlich beschreibe das Verhältnis von Justiz und Politik auch weiterhin der Satz von Klaus Stern: "Politik ohne Recht ist wie Seefahrt ohne Kompass".

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