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Norduganda: Frieden versus Gerechtigkeit?

Während sich das grausame Treiben der Lord’s Resistance Army (LRA) in Richtung Kongo, Südsudan und Zentralafrikanische Republik verlagert hat und in Norduganda ein gewisses Maß an Frieden und Stabilität eingezogen ist, bleibt der eigentliche Konflikt nach wie vor ungelöst. Der seit 1988 andauernde Krieg zwischen der LRA und der ugandischen Regierung unter Museveni konnte bisher weder am Verhandlungstisch noch durch militärische Operationen beendet werden.

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Nachdem im vergangenen Jahr die Friedensverhandlungen gescheitert waren, blieb auch die daraufhin durchgeführte Militäraktion der ugandischen Regierung ohne den erhofften Erfolg. Neben der Bewältigung der humanitären Probleme im Norden des Landes ist für Uganda vor allem die Frage der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen von großer Bedeutung. Letztere hatte schon während der Friedensverhandlungen für Kontroversen gesorgt, vor allem hinsichtlich der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Auch aktuell mangelt es noch an einer klaren Position und Vorgehensweise der ugandischen Regierung. Wie sollen der Straflosigkeit ein Ende gesetzt und Verbrechen gegen die Mensch-lichkeit geahndet werden?

Hintergrund

Nach fast 20 Jahren Krieg zwischen der ugandischen Regierung und den Rebellen der Lord’s Resistance Army, der zu einer katastrophalen humanitären Lage in Norduganda führte, kam es ab Juli 2006 zu Friedensverhandlungen zwischen den verfeindeten Parteien unter der Vermittlung des südsudanesischen Vizepräsidenten Riek Machar. Die Verhandlungen, die in Juba, der Hauptstadt des semi-autonomen Südsudan, stattfanden, ließen große Hoffnungen auf einen dauerhaften Frieden aufkommen und führten zunächst auch zu erfreulichen Ergebnissen, die durchaus als Meilensteine gelten können. Insgesamt wurden zwischen Juli 2006 und Februar 2008 fünf Einzelabkommen verabschiedet, die die Hauptstreitpunkte der Konfliktparteien regelten und folgendes umfassten: ein Abkommen über das Ende der Kampfhandlungen in Norduganda (Juli 2006), ein Abkommen zur nachhaltigen Beilegung des Konflikts und Überwindung der sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen Norduganda und dem Rest des Landes (April 2007), ein Abkommen zur Rechenschaft für verübte Taten und Aussöhnung der Gesellschaft (Juni 2007), ein Abkommen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (Februar 2008) sowie ein Waffenstillstandsabkommen (ebenfalls Februar 2008). Letzteres würde jedoch nur im Falle eines endgültigen Friedensvertrages (Final Peace Agreement) in Kraft treten.

Dazu kam es jedoch nicht, denn im Verlauf des Jahres 2008 gerieten die Friedensverhandlungen in eine Sackgasse. Rebellenführer Joseph Kony erschien wiederholt nicht zu den zur Unterzeichnung des Friedensvertrages angesetzten Terminen. Gleichzeitig begann die LRA sich im Osten der Demokratischen Republik Kongo neu zu formieren und aufzurüsten. Dies ließ auch seitens der ugandischen Regierung die Neigung zu einer militärischen Lösung wieder wachsen. Mit Beginn der Operation „Lightning Thunder” im Dezember 2008 war die bis dato beste Chance auf eine Beilegung des Konfliktes am Verhandlungstisch endgültig vertan. Die umstrittene Militäraktion wurde erstmals gemeinsam mit der Demokratischen Republik Kongo und dem Südsudan durchgeführt und hatte die Zerschlagung oder zumindest die Schwächung der LRA zum Ziel, die sich in den Garamba Nationalpark im Nordostkongo zurückgezogen hatte. Während die Folgen der Operation für die Zivilgesellschaft in den betroffenen Gebieten vor allem wegen der Übergriffe seitens der LRA katastrophal waren, blieb das eigentliche Ziel nach allgemeinen Einschätzungen weitgehend unerreicht. Erneut wurde deutlich, dass eine militärische Lösung des Konfliktes unwahrscheinlich bleibt (s. KAS Länderbericht 02/2009).

Lesen Sie den ganzen Länderbericht, indem Sie auf das PDF-Symbol oben klicken.

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Mathias Kamp

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Referent für Östliches Afrika / Multilaterale Themen Subsahara-Afrika

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Sankt Augustin Deutschland

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