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Présentations & compte-rendus

KAS lanciert Grundsatzerklärung zum gewaltfreien politischen Wettbewerb

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Tunis und das Arabische Institut für Menschenrechte (IADH) haben am 27. Februar 2013 gemeinsam für einen gewaltfreien politischen Diskurs in Tunesien geworben und ihre Forderungen in einer Grundsatzerklärung festgehalten.

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Im Rahmen der Veranstaltung haben insgesamt 27 politische Parteien Tunesiens ihre Unterstützung und Einhaltung der Grundsatzerklärung zur friedlichen Partizipation unter den politischen Parteien betont. Die Erklärung wurde im Rahmen des durch die Europäische Union finanzierten Projekts zur 'Stärkung der konstituierenden Elemente einer Demokratie: Unterstützung der politischen Parteien' entwickelt, das sich den Grundlagen friedlicher Partizipation widmete. Unterschiedliche politische Meinungen zu respektieren, eine Kultur des Zusammenlebens anzuerkennen, den Anderen zu akzeptieren sowie die Grundregeln der Demokratie zu beachten, lauteten die Schlüsselworte des Projekts.

Für die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) stellt diese Erklärung eine wichtige Grundlage zur Verankerung demokratischer Werte, dar. Bereits seit 30 Jahren widmet sich die KAS in Tunesien dem Ausbau ihrer Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft. Sie unterstützt die politischen Parteien und die staatlichen Institutionen im Prozess des demokratischen Übergangs.

Die gemeinsam unterzeichnete Grundsatzerklärung unterstreicht das Engagement der 27 politischen Parteien zur Gewaltlosigkeit und umfasst 8 Schwerpunkte:

1) Respekt gegenüber unterschiedlichen politischen Ansichten vor dem Hintergrund der Wahrung der Unabhängigkeit des Staates, des friedlichen Zusammenlebens, eines fairen Wettbewerbs und einer friedlichen Machtübergabe ohne jeglichen Ausschluss von Meinungen sowie unter Beachtung des Rechts und der Prinzipien der Republik und des gesellschaftlichen Friedens.

2) die politischen Konkurrenten nicht als Ungläubige zu bezeichnen, des Verrats oder der Verleumdung zu beschuldigen, ihrem Ruf nicht nachhaltig zu schaden, sie nicht auszuschließen, sich nicht gegenüber ihren Aktivitäten zu exponieren, geschweige denn sie moralisch oder physisch zu verletzen.

3) nicht zu Hass, Fanatismus und anderen Formen der Diskriminierung und Verachtung anzustiften.

4) die Neutralität der Verwaltung und aller Institutionen, Bildungseinrichtungen und Kultstätten der Republik zu garantieren, sie aus der Politik herauszuhalten, sich bewusst zu machen, dass Identität ein gemeinschaftliches Konzept ist, das sich nicht mit Propaganda, Skepsis oder Überbietung seitens einer Partei schmückt.

5) die Bemühungen mit Blick auf die Umsetzung der Übergangsjustiz basierend auf dem Verständnis von Wahrheit und Versöhnung zu fördern, Respekt gegenüber der Rolle der Zivilgesellschaft zu zeigen, sie in ihrer Unabängigkeit zu akzeptieren sowie Tendenzen zu Vergeltung und Straflosigkeit zu stoppen.

6) die strikte Durchsetzung des Rechts gegenüber all jenen anzuwenden, die zu Gewalt anstiften und die Gesetze zur Straffreiheit zu überprüfen.

7) zur Verbreitung der Menschenrechte, der Meinungsfreiheit sowie des friedlichen Protests beizutragen, ohne die physische oder moralische Integrität einer Person anzutasten und ohne öffentliche Einrichtungen, privates und öffentliches Eigentum zu zerstören.

8) die Kultur des Zusammenlebens, der Toleranz und demokratischer Regeln in allen Bereichen beizutragen sowie Konflikte friedlich zu lösen.

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