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Guido Gloor Modjib / flickr / CC BY-NC-ND 2.0

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Stresstest für die Schweiz durch COVID-19

Die Eidgenossenschaft in der COVID-19-Krise

Nimmt man die Fallzahlen pro Kopf zum Maßstab, ist die Schweiz eines der weltweit am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Länder. Mitte März beschloss der Bundesrat weitreichende Maßnahmen, die im Großen und Ganzen denen vieler EU-Länder ähneln. Diese galten zunächst bis zum 19. April, wurden nun aber bis zum 26. April verlängert.  Selbst für die Schweiz ist die Krise ein Stresstest. Positiv zu vermerken ist die enge Zusammenarbeit mit der EU. 

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Lage und Maßnahmen

Mit 22.789 positiv getesteten Fällen (Stand: 8. April) – das sind etwa 0,27% der Gesamtbevölkerung – ist die Schweiz in relativen Zahlen eines der von der COVID-Krise am stärksten betroffenen Länder der Welt. Pro-Kopf gerechnet liegen diese Werte sogar knapp über denen Italiens. Die Zahl der Todesopfer pro 100.000 Einwohner liegt erheblich niedriger als in Spanien oder Italien, jedoch höher als in Deutschland. Insgesamt sind 825 Menschen den Folgen des Virus erlegen. Am stärksten betroffen ist der eng mit der Lombardei verbundene Kanton Tessin1, gefolgt von den Westschweizer Kantonen Genf und Waadt. Aktuell sinkt die Zahl der täglichen Neuansteckungen, die Kurve flacht inzwischen deutlich ab. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine hohe Testdichte auf: bislang 171.938 Tests durchgeführt worden, von denen 15% positiv ausfielen.2 Die Kantone forcieren seit einigen Tagen die Ausweitung der Tests, u.a. wurden in einigen Städten erste Drive-in-Testzentren eingerichtet. An Schutzmaterial mangelt es auch der Schweiz an einigen Stellen (zuletzt erhielt auch die Schweiz Lieferungen aus China). Besser sieht die Lage bei den Krankenhausbelegungen aus: Noch verfügen die Schweizer Spitäler über mehr als 500 freie Betten mit Beatmungsgeräten, allerdings wird der große Ansturm erst noch erwartet.

Grundsätzlich haben die Kantone eine sehr starke Stellung. Angesichts der besonderen Herausforderung erklärte der Bundesrat (die Regierung der Schweiz) jedoch am 16. März gemäß dem Epidemiegesetz die so genannte "außerordentliche Lage": In dieser kann der Bundesrat sehr weitreichende Maßnahmen anordnen, die normalerweise im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen würden. So wurden landesweit Schulen, Geschäfte, Restaurants sowie Freizeitbetriebe zunächst bis zum 19. April geschlossen. Zudem sind Versammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum untersagt. Grundsätzlich soll ein Abstand von mindestens zwei Metern zueinander gehalten werden. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 100 Schweizer Franken. Für die Schulen gilt ein Unterrichtsverbot. Anders als in einigen europäischen Ländern ist es allerdings nach wie vor gestattet, sich zum Zwecke der körperlichen Ertüchtigung zu bewegen oder spazieren zu gehen. Am 8. April beschloss der Bundesrat, die Maßnahmen bis zum 26. April zu verlängern.

Den gesamten Bericht können Sie als pdf herunterladen.

 

1 Hilfreiche Grafiken, auch zur Betroffenheit der jeweiligen Kantone, sind hier zu finden: https://www.nzz.ch/panorama/die-wichtigsten-grafikenzum- coronavirus-ld.1542774

2 Tägliche Updates zu den Zahlen sind auf der Homepage des Schweizer Bundesamts für Gesundheit abrufbar: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/a usbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbruecheepidemien/ novel-cov/situation-schweiz-undinternational. html#-1222424946

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