Die Klassifizierung von Gütern in private Güter, für die ein Ausschluss anderer Nutzer möglich
ist und beim Erwerb eine Konkurrenz unter den Wirtschaftssubjekten besteht, und
öffentliche Güter, für die kein Ausschluss anderer Nutzer und keine Rivalität bei der Nutzung
besteht (z. B. öffentliche Sicherheit), wird ergänzt durch einen dritten Gütertyp, die
meritorischen Güter. Er steht zwischen den beiden Grundtypen. Bei einem meritorischen Gut
existieren alle Voraussetzungen für ein privates Gut, es wird aber politisch zu einem öffentlichen
Gut erklärt mit der Begründung, dass das privatwirtschaftliche Angebot in Umfang und Form
nicht geeignet ist, eine gesellschaftlich wünschenswerte Versorgung mit diesen Gütern
hervorzubringen. Deshalb soll der Staat das Angebot übernehmen. In Deutschland zählt dazu u.
a. prinzipiell das Angebot an Studienplätzen. Ein meritorisches Gut an sich gibt es also nicht;
es entsteht durch eine politische Entscheidung.