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Pressemitteilungen

Entwurf eines neuen Gesetzbuches in Tel Aviv vorgestellt

Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt rechtsstaatliche Stabilisierung Israels

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Nach 20jähriger Arbeit wurde jetzt im Rahmen einer vom israelischen Justizministerium organisierten Konferenz in Tel Aviv rund 300 geladenen Juristen der Entwurf eines neuen Zivilgesetzbuches vorgestellt, der am 15. Juli 2004 in die Knesset eingebracht werden soll. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat seit fast 10 Jahren die Entwicklung des neuen Gesetzbuches unterstützt und mit diesem wichtigen rechtsstaatlichen Projekt einen wesentlichen Beitrag zur rechtsstaatlichen Stabilisierung Israels geleistet.

Der neue Kodex führt 24 israelische Gesetze, die im Zeitraum von 1958 bis 1984 erlassen wurden, zu einem modernen, einheitlichen Zivilgesetzbuch zusammen. Das ursprüngliche osmanische Recht wurde zwischen 1917 bis 1948 den Prinzipien des britischen Rechts angepasst. Mit der Gründung des Staates Israel bestand ein Bedarf zur schnellen Regelung einer neuen Gesetzgebung. Man hatte damals bereits vor, später ein einheitliches Zivilgesetzbuch zu verfassen. An diesem neuem Kodex arbeitete seit 1984 eine hochrangig besetzte Kommission von Experten unter der Leitung von Aharon Barak, damals Generalstaatsanwalt und heute Präsident des Obersten Gerichtshofs. Die Koordination der Arbeit erfolgte durch die stellvertretende Generalstaatsanwältin Tana Spanic. Diese Kommission untersuchte die unterschiedlichen Gesetzgebungen anderer moderner Staaten – insbesondere auch das deutsche Zivilgesetzbuch (BGB) – sowie die Gerichtspraxis und führte Dialoge mit internationalen Rechtsexperten, um diesen neuen Kodex zu entwickeln. Tiefgreifende Änderungen erfuhr das Schadensersatzrecht. Viele Neuerungen finden sich außerdem zu den besonderen Schuldverhältnissen.

Ansprechpartner:

Dr. Johannes Gerster, Leiter des Länderbüros Israel der Konrad-Adenauer-Stiftung, Tel.: 0972 2 5671830, Fax: 0972 2 5671831,

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