Finanzinstitut, in das („angeschlagene“) Banken ihre Risiken auslagern (übertragen) können.
Diese Risiken können z. B. in Forderungen bestehen, deren Rückzahlung sehr unsicher geworden
ist. Ebenso können es Wertpapiere sein, die eine Bank als Aktiva (Assets) erworben hat, und
deren Wert dramatisch gesunken ist. Aufgrund des Gebots der zeitnahen Bewertung der
Aktiva kann so ein Abschreibungsvolumen entstanden sein, das so groß ist, dass das
Eigenkapital der Bank aufgezehrt wird und die Bank Insolvenz beantragen müsste. Die
Verlagerung dieser Aktiva auf eine Bad Bank und der damit verbundene Gegenwert, der höher
als der Marktwert ist, vermeidet diese „Schieflage“.
Mit einer Auslagerung der schlechten Risiken verlagert sich auch die primäre Haftung – sie wird
von der Bank auf die Bad Bank ausgelagert, hinter der in der Regel der Staat/der Steuerzahler
mit Bürgschaften bzw. Verlustübernahmen steht.
Die Bad Bank wurde von der schwedischen Regierung während der Finanz- und
Hypothekenkrise 1991ff. als Lösung gegen Schieflagen der schwedischen Banken erfunden.