Begriff, der im Sozialgesetzbuch (SGB) II definiert ist. Darunter ist eine Hausgemeinschaft
aus mehreren Hilfsbedürftigen zu verstehen, die einander so nahe stehen, dass der
Gesetzgeber von einer gegenseitigen Unterstützung ausgeht. Aus diesem Grund wird davon
ausgegangen, dass insgesamt der Bedarf an Sozialleistungen niedriger ist als bei einer
Einzelperson-Berechnung.