Religionsfreiheit als Schwerpunkt deutscher Menschenrechtspolitik
Religionsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht. Sie gilt für alle Religionen in gleicher Weise. Sie impliziert die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, für ihn zu werben und ihn gegebenenfalls auch zu wechseln. Religionsfreiheit ist heute jedoch weltweit gefährdet. In der letzten Zeit waren es vor allem Übergriffe gegen Christen und christliche Einrichtungen, die immer wieder Aufmerksamkeit und Empörung hervorgerufen haben. Diesen Problemen hat sich der Stephanuskreis, der sich im April 2010 innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegründet hat, in besonderer Weise angenommen. Gemeinsam mit seiner Sprecherin, Frau Ute Granold MdB, hat die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) am 11. Mai 2011 ein Expertengespräch durchgeführt, das die Ziele und Strategien der deutschen Menschenrechtspolitik erörtern sollte.