Freiheitsrechte, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)
festgeschrieben sind („vier Grundfreiheiten“): innerhalb der EU Freiheit des
grenzüberschreitenden Verkehrs von Gütern, Dienstleistungen, Kapital sowie Feizügigkeit von
Personen und Unternehmen (Niederlassungsfreiheit).