Der Fall KÖVESI v. RUMÄNIEN
Menschenrechtsgerichtshof urteilt: Entlassung Kövesis als Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde war nicht rechtmäßig
Die jetzige Leiterin der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, stammt aus Rumänien. Dort war sie sechs Jahre lang Generalstaatsanwältin und ab 2013 Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde (DNA), bis sie im Juli 2018 in einem umstrittenen Verfahren und nach einer Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts entlassen wurde. Gegen diese Entlassung hatte sich Kövesi an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewendet. Am 5. Mai 2020 urteilte der EGMR nun, dass ihre Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Der Gerichtshof hat in diesem insbesondere in Rumänien mit Spannung erwarteten Urteil festgestellt, dass der rumänische Staat durch die Entlassung von Kövesi, ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf ein faires Verfahren (Artikel 10 bzw. Artikel 6 Abs. 1 EMRK) verletzt habe.