Diese Regel/dieses Prinzip beruht auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom
20. Februar 1979 (Rechtssache 120/78). Danach darf ein Produkt, das gemäß den Vorschriften
im Herstellungsland produziert worden ist, in allen EU-Ländern verkauft werden. Diese
Entscheidung ist ein Meilenstein für die Sicherung der Handelsfreiheit im EU-Binnenmarkt.