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Länderberichte

Der König und sein Parlament: Wahlen in Jordanien

König Abdullah II. von Jordanien konnte die seit längerem anstehenden Wahlen nicht mehr länger aufschieben. Seit zwei Jahren regierte der Monarch sein Haschemitisches Königreich per Erlass und ohne Parlament, was dem Ansehen des Landes in Sachen Demokratie abträglich war. Am 17. Juni 2003 berief König Abdullah endlich die ersten freien Wahlen nach sechs Jahren ein, zugleich die ersten seit seinem Amtsantritt. Der junge König, der sein Land am liebsten als „Modell-Demokratie“ für die arabische Welt sehen würde, bezeichnete die ersten Parlamentswahlen unter seiner Herrschaft denn auch als historischen Meilenstein und Neubeginn für das jordanische Volk.Die Wahlen waren mehrfach verschoben worden, da sie angesichts der regionalen Entwicklungen als zu riskant betrachtet wurden. Mit Erleichterung verzeichnete man daher, dass königstreue Kandidaten die Mehrheit der 110 Sitze errangen. Der König wird sich auch weiterhin auf die Loyalität der wichtigsten Beduinenstämme stützen können, die seine Wirtschaftsreformen und die Partnerschaft mit den USA mittragen. Sechs Frauen ziehen erstmals per Quotenregelung ins Parlament ein. Wahlberechtigt waren 2,8 Millionen der 5,4 Millionen Jordanier. Die Wahlbeteiligung lag bei 58,8%.

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Die jordanische Wahlgesetzgebung

Nach der Verfassung von 1952 ist Jordanien eine konstitutionelle Monarchie, die dem König weitgehende Macht zuspricht. Er ist nicht nur Oberhaupt der Armee, sondern agiert auch als letzte Entscheidungsinstanz der Legislative, Exekutive, und Judikative. Er darf die Kabinettmitglieder ernennen bzw. entlassen. Der Ministerpräsident führt in seinem Auftrag die Regierungsgeschäfte. Verglichen mit anderen arabischen Staaten hat das jordanische Parlament dennoch relativ umfassende Kompetenzen. So kann es Gesetzesvorlagen blockieren und den Rücktritt der Regierung erzwingen, aber der König hat bei allen Gesetzen ein Vetorecht. Die Regierung bleibt dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Das jordanische Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Oberhaus, dessen 40 Senatoren vom König ernannt werden und dem Unterhaus mit nunmehr 110 Volksvertretern. Die ersten freien Parlamentswahlen in Jordanien hatten im Jahre 1989 stattgefunden, was den Beginn eines langsamen Demokratisierungsprozesses markiert. Seitdem fanden zwar weitere zwei Wahlen statt (1993 und 1997), der Reformprozess ist jedoch weitgehend ins Stocken geraten.

Das Verständnis und die Interpretation des Wahlvorgangs und des –ausgangs erfordern einen Blick auf die Entwicklung der Wahlgesetzgebung, die den Einfluss zentraler Konfliktthemen der jordanischen Gesellschaft auf die politischen Prozesse widerspiegelt.

Standen 1989 durch das Mehrstimmenwahlrecht jedem Wähler so viele Stimmen zu, wie Sitze in seinem Bezirk zu vergeben waren, wurde diese Bestimmung vor den Parlamentswahlen 1993 geändert: an ihre Stelle trat das one-man-one-vote Wahlrecht. Obwohl die Änderung des Mehrstimmenwahlrechts zum Einstimmenwahlrecht allgemein auf Ablehnung stieß, wurde sie als „temporäres Gesetz“ durchgesetzt. Wichtigste Konsequenz des one-man-one-vote Prinzips für das politische System war die Benachteiligung politischer Parteien (seit 1992 erneut zugelassen), während Stammesloyalitäten gestärkt wurden. Die Kritik an dem besagten Wahlgesetz führte dazu, dass die Parlamentswahlen 1997 von den politischen Oppositionsparteien, darunter der Islamic Action Front als stärkster politischer Bewegung, boykottiert wurde. Damit trat eine zusätzliche Stärkung tribaler und lokaler Kandidaten ein, die bei den Wahlen 1997 mehr als drei Viertel aller Parlamentssitze erlangen konnten.

Nach der Auflösung des Parlaments im Sommer 2001 wurde ein neues vorläufiges Wahlgesetz verabschiedet, das allerdings an dem Einstimmenprinzip festhielt und nur eine leichte Korrektur der ungleichen Wahlkreiseinteilung vornahm, die den jordanisch-beduinischen Bevölkerungsanteil bevorzugt. Der ohnehin umstrittene Grundsatz one-man-one-vote wird durch die extrem ungleiche Wahlkreiseinteilung zusätzlich delegitimisiert, da das Prinzip, dass jede Stimme gleiches Gewicht haben muss, unterlaufen wird. Eine gleichberechtigte Wahlkreiseinteilung ist nicht im Interesse des Regimes, das davon profitiert, dass die loyalen und tribalen Kräfte der ländlichen Regionen des Südens ein größeres Stimmgewicht haben als die kritischen urbanen Kreise, die zudem mehrheitlich palästinensischen Ursprungs sind. Als Resultat sind im Ober- und Unterhaus sowie in staatstragenden Institutionen der palästinensische Bevölkerungsanteil unterrepräsentiert.

König Abdullah II. versuchte mit seiner sozialpolitischen Kampagne „Jordan First“ den ins Stocken geratenen Demokratisierungs- und Transformationsprozess wiederzubeleben. Mit Erlassen und Kommissionen werden seit Beginn des Jahres Kernthemen demokratischer Entwicklung wie Parteien und Verbände, Frauenrechte, Wahlgesetz, Verfassungsgerichtsbarkeit, etc. zum Gegenstand öffentlichen Diskurses gemacht. Die Einführung der Frauenquote von 6 Sitzen und die Senkung des Wahlalters von 19 auf 18 Jahren kann als Ergebnis dieses Ansatzes verzeichnet werden. Das neue Wahlgesetz vom Februar 2003 verdoppelte auch die Zahl der Wahlkreise und erhöhte die Parlamentssitze von 80 auf 110. Jedoch blieb auch im neuen Wahlgesetz die ungleiche Verteilung der Parlamentssitze pro Wahlbezirk bestehen, wobei in tribal bestimmten Wahlkreisen weniger Stimmen zum Einzug ins Parlament genügten als in städtischen Ballungszentren. Von einer gerechten Relation zwischen Anzahl potentieller Wähler und Sitzen im Parlament kann daher auch nach dem neuen Wahlgesetz von Februar 2003 nicht gesprochen werden.

Das jordanische Wahlrecht ist ein reines Mehrheitswahlrecht, bei dem die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl nach nur einem Wahlgang ins Parlament einziehen, die Stimmen für die „Verlierer“ aber verloren gehen. Ein solches Wahlrecht hat zwar den Vorteil, bei Parteienwahlen eindeutige Mehrheitsverhältnisse zu schaffen, in Jordanien, wo ideologische Zugehörigkeiten eine eher untergeordnete Rolle spielen und Kandidaten oft nur auf Grund verwandtschaftlicher Beziehungen gewählt werden, führt es jedoch zu einer Aufsplitterung der Stimmkraft und einem Parlament, das letztlich nur noch eine Minderheit der Bürger vertritt.

Parteien, Programme, Kandidaten

Die Ursprünge des jordanischen Parteienwesens reichen zwar in die 30er Jahre zurück, doch entwickelten sich Parteien mit echter ideologischer Programmatik erst in den 50er Jahren. Den politischen Aktivitäten der Parteien wurde aber schon bald ein Ende gesetzt. 1957 wurden alle verboten und blieben im Untergrund bis 1992. Inzwischen erfreut sich die jordanische Parteienlandschaft einer Vielzahl von 30 Parteien, die sich im wesentlichen in drei große Strömungen unterteilen lassen: Islamisten, Zentristen und Nationalisten, Linke.

Betrachtet man die Parteiprogramme, so finden sich überall mehr oder weniger austauschbare floskelhafte Phrasen, die wenig ideologische Standfestigkeit erkennen lassen. Bestrebungen innerhalb der Parteien, aus mehreren Splittergruppen eine große Partei zu formieren, um bei den Wahlen größere Chancen zu erlangen, scheiterten immer wieder. Die Parteien können bestenfalls wenige Hundert Mitglieder aufweisen. Entscheidender als ideologische Grundsätze ist häufig das individuelle Renommee der führenden Persönlichkeiten und/oder der familiäre Hintergrund.

Eine Ausnahme in dieser Hinsicht stellt lediglich die Islamic Action Front (IAF) dar, die sowohl eine ausgeprägte und geschlossene Programmatik vertritt, als auch über eine Massenbasis verfügt. Die IAF ist der politische Flügel der Moslem-Bruderschaft in Jordanien und tritt für eine strengere islamische Gesellschaftsordnung sowie die Kündigung des Friedensvertrags mit Israel ein. Diese Eindeutigkeit wird vom Wähler honoriert, wie die Wahlergebnisse zeigen.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht, dass die Islamisten unter dem Dach der IAF das politische System in Jordanien in Frage stellen, versucht die Partei, die Rolle eines Symbols für die Aufrichtigkeit des demokratischen Prozesses zu übernehmen. Statt wie in anderen Staaten der Region als aggressive Systemfeinde aufzutreten, ist sie in Jordanien Teil des politischen Lebens und dient als Beispiel dafür, wie die „islamistische Herausforderung“ durch eine Integration in das System „bewältigt“ werden kann. Tatsächlich ist aber die gemäßigte Position der Muslim-Brüderschaft und ihrer Partei nicht etwa die Folge der Einbindung in die politische Legalität, sondern deren Voraussetzung.

Insgesamt betrachtet, kann man behaupten, dass Jordanien zwar über eine plurale, aber kaum über eine pluralistische Parteienlandschaft verfügt. Bisher fehlt es an einer entsprechenden basisorientierten Verankerung. Die Wählerschaft steht den Parteien misstrauisch bis ablehnend gegenüber. Als logische Konsequenz trat die Mehrheit der Kandidaten – trotz des legalen Operationsfeldes für politische Parteien – als Unabhängige an. Lediglich die Islamic Action Front stellte eine offizielle Liste mit 30 Kandidaten auf. Es gab zwar auch andere parteigebundene Kandidaten, die allerdings als Unabhängige in den Wahlkampf gingen.

Augenfällig war das fast vollständige Fehlen politischer Themen von nationaler und internationaler Bedeutung. Viele Kandidaten stellten allgemeine Forderungen auf, wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder Steigerung des Lebensstandards, ohne dass jedoch ein konkretes Programm zur Durchsetzung dieser Ziele entwickelt wurde. Vorrangig wurden die alltäglichen Sorgen und Nöte der Wähler und lokale Interessen angesprochen: Die Kandidaten versprachen Verbesserung der Infrastruktur in ihrem Wahlkreis, Schulen, Krankenhäuser, etc. Eine ideologische Bindung oder programmatische Aussagen fehlte, da die Kandidaten parteipolitisch weitgehend ungebunden waren. Auch Kandidaten der IAF waren zurückhaltend im Besetzen politisch-ideologischer Themen. Die Kandidaten benutzten kein islamistisches Profil, sondern stellten den „Dienstleistungsabgeordneten“ in den Vordergrund, wiederum mit Rücksicht auf die Bedeutung tribaler Bindungen in der jordanischen Gesellschaft.

Charakteristischerweise wird damit auch in den Wahlen die gesellschaftspolitische Struktur des Landes verfestigt: die Persistenz der tribalen Beziehungsgeflechte bei einer gleichzeitigen Schwäche der Zivilgesellschaft, die eine nur wenig strukturierte und durchsetzungsfähige Parteienlandschaft hervorgebracht hat. Dem Staat, der alle wesentlichen Entscheidungen ohne Beteiligung der Bevölkerung trifft, steht eine Gesellschaft gegenüber, die sich nicht angemessen organisiert und wehrt. Der demokratische Diskurs, wie ihn das Regime vorgibt, ist insgesamt repressiv orientiert. Für offene und kontroverse gesellschaftliche Auseinandersetzungen wird kaum Raum gelassen. Vielmehr wird versucht, den status quo zu zementieren.

Parlamentswahlen vom 17. Juni 2003

Die Besonderheit der Parlamentswahlen vom 17. Juni 2003 war, dass sie nach einer parlamentslosen Zeit von zwei Jahren den Jordaniern wieder die Möglichkeit einer offenen politischen Meinungsäußerung gewährten und den Willen zur Rückkehr zum verfassungsgemäßen parlamentarischen Leben signalisierten.

König Abdullah II. hatte im Sommer 2001 das 13. Parlament aufgelöst und die für Herbst 2001 anstehenden Wahlen mit dem Hinweis auf brisante Entwicklungen in der nahöstlichen Region mehrfach verschoben. In Jordanien, wo außenpolitische Ereignisse eine direkte Wirkung auf innenpolitische Entscheidungen haben, muss immer davon ausgegangen werden, dass Demokratisierungsversuche der regionalen Stabilität untergeordnet werden. Wie vor den Wahlen 1989, die eine 22jährige politisch begründeten Suspendierung des Parlaments beendeten, führte dies zu einem politischen Vakuum mit einer 2 jährigen “parlamentslosen“ Zeit. In dieser Periode verabschiedete die Regierung über 120 sog. temporäre Gesetze, u.a. auch Änderungen des Wahlgesetzes. Die jordanische Verfassung gestattet den Erlass temporärer Gesetze in Abwesenheit des Parlaments, was auch für die sitzungsfreie Zeit zutrifft. Die temporären Gesetze besitzen bis zu ihrer Ratifizierung durch das Parlament Gültigkeit, sind allerdings in der jordanischen Gesellschaft als undemokratische Eingriffe stark umstritten.

Für das jordanische Regime stellten die Wahlen zunächst ein Wagnis dar, da nicht genau abzuschätzen war, welche Kräfte im neuen Parlament vertreten sein würden und ob die Regimeinteressen in Sachen Repräsentanz geschützt würden. Obwohl die dramatischen Ereignisse um Palästina und den Irak einen ideologisierten und politisierten Wahlkampf hätten erwarten lassen, erfolgte dieser ganz im Gegenteil ohne nennenswerte Ereignisse und war von den Alltagssorgen der Bevölkerung bestimmt.

765 Kandidaten hatten sich bei den Parlamentswahlen am 17. Juni 2003 um die 110 Mandate beworben - darunter 54 Frauen. Mit 30 Bewerbern war die oppositionelle Islamischen Aktionsfront dabei. Die Zahl der Bewerber pro Sitz lag im Landesdurchschnitt bei 7. Zur Erleichterung des Königshauses konnten bei den Parlamentswahl auch die königsnahen Beduinenführer die absolute Mehrheit der 110 Sitze gewinnen. Etwa 82 der 110 Parlamentsmitgliedern wird Loyalität zur Hashemiten-Dynastie bescheinigt. 6 Sitze gehen über die Quotenregelung an die Frauen. 12 Sitze sind für Minderheiten reserviert, wobei 3 auf Tscherkessen und Tschetschenen entfallen und 9 auf die Christen, womit ihre Vertretungsquote weit über ihrem Bevölkerungsanteil von 4% liegt.

Der Islamic Action Front, der stärksten politischen Oppositionsbewegung in Jordanien, wurden beim ersten Urnengang seit sechs Jahren die besten Chancen eingeräumt. Die IAF hatte zuletzt 1993 an den Wahlen teilgenommen und konnte mit 17 Kandidaten über die Parteiliste und 5 Unabhängige ein Viertel der Unterhaussitze beschicken. Die Wahlen von 1997 hatte die IAF hauptsächlich aus Protest gegen das one-man-one-vote Wahlrecht boykottiert. Für die Wahlen am 17. Juni 2003 beschloss die Partei ihre Verweigerungshaltung aufzugeben, trotz Beibehaltung des Einstimmenwahlrechts. Die Begründung lautete: „Die Entscheidung, an den Wahlen teilzunehmen, erwächst aus dem Bemühen, zur politischen Entwicklung im Lande beizutragen, insbesondere zur Schaffung eines kompetenten Parlaments, das mit den aktuellen nationalen und regionalen Herausforderungen umgehen kann.“

Die IAF hatte in „Bescheidenheit“ eine Liste mit „nur“ 30 Kandidaten für die Wahl aufgestellt. Allerdings konnte sie mit 17 deutlich weniger Sitze (15%) erringen als allgemein erwartet. Irregularitäten (wie Fälschung und Betrug im Wahlvorgang) sind nicht - wie von führenden Mitgliedern der IAF behauptet –die Ursache dafür, sondern das berüchtigte one-man-one-vote-Prinzip. Gleichzeitig lässt die Liste von 30 Kandidaten auch Rückschlüsse auf eine grundsätzliche Entscheidung der Islamisten über ihre Rolle im neuen Parlament zu, denn selbst wenn alle Kandidaten durchgekommen wären, hätten sie keinesfalls die Mehrheit der Sitze erringen können. Die Kandidatenzahl lässt sich zum einen interpretieren als eine grundsätzliche Entscheidung für eine oppositionelle Rolle. Zum anderen entspricht sie dem Bestreben der Muslim-Bruderschaft, das Regime nicht zu provozieren. Das Motto der IAF lautet entsprechen „nicht Revolution, sondern Evolution“.

Der Einfluss der Islamisten auf das Parlament wird beschränkt sein. Auch ihr Rückhalt in der Bevölkerung scheint, gemessen an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen im Vergleich zu den Wahlen 1993, nicht erheblich gestiegen zu sein. Andererseits haben die IAF Kandidaten mit Abstand die höchsten Stimmzahlen erreicht. Daran lässt sich ablesen, dass sie bei den Wählern an hohes Maß an Vertrauen genießen. Fast alle Kandidaten stehen, gemessen an der Gesamtzahl der Stimmen des Bezirks, an erster oder zweiter Stelle. Das höchste Stimmenergebnis landesweit mit 19.256 Stimmen ging an einen IAF-Kandidaten. Das insgesamt „schwache“ Abschneiden der IAF ist in erster Linie die Folge des Wahlgesetzes. Da die Wähler sich nur für einen Kandidaten entscheiden können, überwiegen familiäre Loyalitäten über mögliche ideologische Präferenzen. Die Änderung des Wahlgesetzes steht dementsprechend als erste Priorität auf der politischen Agenda der IAF.

Islamic Action Front Party (Muslim Bruderschaft)

Liste der Parlamentsmitglieder 2003:

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Wie stark der Einfluss der Stimmabgabe des einzelnen Bürgers schwankt, lässt sich daraus entnehmen, dass im 14. Unterhaus Parlamentarier sitzen werden, die Stimmen zwischen maximal 19.256 (Amman, 1. Wahlkreis) und minimal 820 (Kerak 6. Wahlkreis) erhielten. Vor diesem Hintergrund fällt der Stimmenanteil der über die Frauenquote gewählten Parlamentarierinnen nicht viel anders aus. Während die IAF-Kandidatin aus Zarqa mit 10.457 Stimmen ins Parlament zieht, ist dies der unabhängigen Kandidatin aus Tafileh mit nur 365 Stimmen gelungen.

Die Wahlbeteiligung war mit insgesamt 58.8% relativ niedrig. Im Vergleich zu den Wahlen 1997 hat sie jedoch geringfügig zugenommen. Auffällig ist, dass die urbanen Zentren, Hauptstadt Amman mit 44.62% und die zweitgrößte Stadt Zarqa mit 47.96%, die niedrigste Wahlbeteiligung verzeichneten, während sie in ländlichen Regionen und Kleinstädten deutlich höher liegt. Wiederum ein Zeichen dafür, dass tribale Bindungen die Wähler stärker zum Wahlgang motivierten. Die allgemeine politische Apathie in den größeren Städten, wo sich mehr Kandidaten um weniger Sitze bewarben, bringt auch eine Indifferenz der Wähler dem Parlament gegenüber zum Ausdruck, dessen Nutzen vielen Jordaniern mittlerweile unklar ist. Die jordanische öffentliche Meinung weiß, dass das Parlament im politischen Entscheidungsprozess keine große Rolle spielt.

Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen am 17. Juni 2003 in %

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Die Wahlen in Jordanien führen in der Regel keinen Regierungs- oder Führungswechsel herbei, sondern dienen in erster Linie dazu, Stimmungsbilder widerzuspiegeln, und gestatten bestenfalls der Opposition, ihre Meinung öffentlich kund zu tun. Dies ist ein strukturelles Defizit, dass durch Verfassung und Gesetzgebung sanktioniert wird. König Abdullah II. wird in den nächsten Monaten seine Regierung zusammenstellen. Im Kabinett werden ihm treu ergebene Personen dominieren. Abzuwarten bleibt, ob die IAF in die Regierungsverantwortung integriert werden wird. Die islamistische Partei hat dazu ihre Bereitschaft bereits deklariert.

Die Erfahrung mit der Frauenquote

Bei den Wahlen kandidierten 54 Frauen. 1997 waren es nur 17. Die Vervielfachung der Zahl der Bewerberinnen war das Ergebnis des erst im Februar geänderten Wahlrechts, das eine seit Jahren geforderte Frauenquote einführte: Sechs Parlamentssitze wurden für die Frauen reserviert. Jordanien hat damit in der Region ein Exempel statuiert.

Besonders bedeutsam ist die Einführung der Quotenregelung, da die patriarchalischen, tribalen Gesellschaftsstukturen Jordaniens die Aussicht der Frauen auf eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben des Landes stark beeinträchtigen. In den 3 vergangenen Parlamentswahlen konnte keine der Kandidatinnen einen Sitz im Unterhaus erringen mit einer einzigen Ausnahme:. Toujan Faysal, konnte über die Minderheitenquote für Tscherkessen bei den Parlamentswahlen 1993 ins Parlament einziehen. Dass Toujan Faysal jedoch bei den Parlamentswahlen 1997 trotz einer Stimmenverdoppelung ihren Parlamentssitz verlor, illustrierte noch einmal die großen Schwächen des jordanischen Wahlsystems, das in einer patriarchalischen und auf Stammesinteressen ausgerichteten Gesellschaft männliche Parlamentsbewerber bevorzugt. Deshalb begann die Frauenbewegung Jordaniens bereits 1989 sich für eine Frauenquote einzusetzen, die die Chancen der jordanischen Frau auf politisches Mitspracherecht erhöhen sollte.

Die langjährigen Versuche der Frauenorganisationen, die Partizipation der Frau am politischen Entscheidungsprozess zu erhöhen, verzeichneten im Februar 2003 einen ersten Erfolg. Per königlichem Erlass wurde die ministerielle Änderung des geltenden Wahlrechts ratifiziert, die eine Frauenquote vorsieht. Allerdings blieb mit ca. 5 % die Frauenquote weit unter den von Frauenaktivisten geforderten 20%. Nur 6 der nunmehr 110 Sitzen wurden für Frauen reserviert. Zwar hatten sich Optimisten zusätzliche Sitze durch Direktwahl erhofft, keine Frau schaffte jedoch den direkten Sprung ins Parlament.

Während sich die Kandidaten für die bestehenden Minderheitsquoten für Tscherkessen, Beduinen und Christen direkt in den dafür vorgesehenen Wahlkreisen bewarben, wurde für die Frauenquote Jordanien als ein einziger Wahlkreis behandelt. Kandidatinnen stellten sich zwar in jeweils einem Wahlkreis zur Wahl, die reservierten Sitze erhielten jedoch nur die 6 Frauen, die landesweit den höchsten Prozentsatz der abgegebenen Stimmen im Vergleich zu den Wählern ihres Wahlbezirkes erzielten.

Als Ergebnis ist der kleine Ort Tafileh im Süden des Landes mit 2 Frauen im Parlament vertreten, während die Hauptstadt Amman auf weibliche Vertretung verzichten muss. Es ist mehr als offensichtlich, dass 10% der Stimmen in Tafileh nicht mit 10% der Stimmen in einem Wahldistrikt in Amman vergleichbar sind. Die komplizierte Quotenregelung bei gleichzeitiger ungleicher Aufteilung der Wahlkreise führte zu einer politisch gezielten Ausschließung von Frauen in urbanen Wahlkreisen, während Frauen in ländlichen Gebieten bevorzugt wurden.

Insgesamt gesehen, bietet die Einführung der Quote den Frauen aber die Hoffnung auf einen Neubeginn parlamentarischer Mitbestimmung, in der die politische Repräsentanz von Frauen gestärkt wird. Zugleich stellt die Quote einen wichtigen Motivationsfaktor für die Frauen nicht nur in Jordanien, sondern in der gesamten nahöstlichen Region dar in ihrem Bemühen um mehr Gleichberechtigung auch im politischen Bereich.

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Fazit

Die Parlamentswahlen am 17. Juni 2003 haben keinen demokratischen Durchbruch erbracht. Der Tribalismus blieb der wichtigste Anknüpfungspunkt sowohl für die Wähler als auch für die Kandidaten. Die Mehrheit der Kandidaten zog es vor, sich als Unabhängige zu präsentieren. Selbst Kandidaten, die einer Partei angehörten, führten diese politische Bindung im Wahlkampf nicht an. Auch der Blick auf die Quoten der Registrierung in den Wählerlisten und der Wahlbeteiligung offenbart, dass diese in ländlichen Regionen, in denen familiäre Bindungen weitaus wichtiger sind als in den Städten, deutlich höher ausfielen als in den urbanen Zentren. Die Stämme sind eher in der Lage, ihr Wählerpotential zu mobilisieren als Vertreter politischer Ideologien. Die einzige Ausnahme stellen die Islamisten dar, die aber ebenfalls nur eine Minderheit der Abgeordneten darstellen.

Obwohl das one-man-one-vote-Wahlrecht zweifellos die besondere Bedeutung tribaler Bindungen innerhalb der jordanischen Gesellschaft aktiviert, ist das Wahlergebnis dennoch komplexer zu erklären. Die Dominanz traditioneller Kreise im Parlament ist zu auch das Resultat zielgerichteter Eingriffe durch die Systemspitze, die den tribalen Faktor für zu nutzen verstand. Die Maßnahmen der Regierung richten sich darauf, den status quo der Machtbalance zu erhalten. Obwohl die Wahlen im wesentlichen als unmanipuliert gelten können, müssen Eingriffe der Regierung in das Wahlkampfgeschehen wie das Kundgebungsverbot als Einschränkung demokratischer Grundrechte gewertet werden. Aufgrund der Restriktionen der Regierung spielten die Ereignisse in Palästina und der Krieg im Irak im Wahlkampf kaum eine Rolle. Es zeigte sich vielmehr eine Hinwendung zu innenpolitischen Themen, wobei kaum konkrete Lösungsansätze für die brisanten ökonomischen und sozialen Probleme vorgebracht wurden.

Mit Ausnahme der IAF spielten politische Parteien bei dieser Wahl keine nennenswerte Rolle. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben der mangelnden Erfahrung in der politischen Öffentlichkeit, finanzielle Schwächen und strukturelle Defizite, sind politische Profillosigkeit und die Vernachlässigung demokratischer Basisarbeit besonders unter der mehrheitlich jungen Bevölkerung wesentliche Gründe für das Misstrauen und die Ablehnung, die viele Wähler der Parteiarbeit entgegenbringen. Zugleich hat keine der politischen Parteien – einschließlich der IAF – eine Fundamentalopposition zur Monarchie ins Auge fassen können, als dass sie Systemgegner hätten mobilisieren können. Folglich bevorzugten die Wähler den Typ des „Dienstleistungsabgeordneten“, in der Hoffnung, dass er seinen Wählern kleine Vorteile bringen kann.

Insgesamt genügte die Abstimmung zwar den Ansprüchen, die an faire demokratische Wahlen gestellt werden, doch hinterlassen die Rahmenbedingungen, nämlich die problematischen rechtlichen Vorgaben, die Ungleichwertigkeit der Stimmen und damit der Repräsentanz sowie die eingeschränkte Kompetenz des Unterhauses Zweifel an einem eindeutigen Bekenntnis der Systemspitze zu demokratischen Prinzipien. Die Wahlen waren zwar allgemein, direkt, geheim und auch frei zu bezeichnen, aber keineswegs gleich.

An dieser Stelle ist die Frage aufzuwerfen, ob demokratische Normen ein prioritäres Anliegen der jordanischen Gesellschaft darstellen. Demokratische Politikformen sind gewiss ein ersehntes Ziel in großen Teilen der jordanischen Zivilgesellschaft, die jedoch nur marginal entwickelt ist. Konsequenterweise richtet sich die Loyalität der Mehrheit der Jordanier auf den König, der in ihrem Namen über das Erziehungssystem, über die Rechte der Frauen, über die wirtschaftliche Ausrichtung, die internationalen Beziehungen, etc. entscheidet. Da dem jordanischen Bürger wenig Raum für Eigenverantwortung gegeben wird, entwickelt er sich zu einem „philosophisch-politisch trägen“ Bürger.

Die jordanische Gesellschaft ist in ihrer Zusammensetzung relativ heterogen. Bei den Parlamentswahlen haben sich die Jordanier allerdings eher homogen von ihrer Präferenz für Stammeskandidaten leiten lassen. Dies muss vornehmlich als Resultat des ungleichen Wahlgesetzes und einer unter Repression leidenden politischen Kultur bewertet werden, die gesellschaftliches Engagement junger Menschen kaum fördert, die mit 53,6% im Alter von 18-35 Jahren die Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung stellen. Jordanien scheint noch Zeit zu benötigen, um sich zugunsten einer wirklichen Demokratie von unten zu entwickeln und die Folgen der politisch repressiven Vergangenheit und traditionelle gesellschaftliche Strukturen zu überwinden.

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Dr. Annette Ranko

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