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Die Aufhebung der Immunität des Bürgermeisters von Mexiko-Stadt

von Dr. Hubert Gehring, Julia Ortiz Ríos

Eine nationale „Telenovela“ mit ernstem Hintergrund

Am 7. April 2005 hat das mexikanische Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit die Immunität des Regierungschefs von Mexiko-Stadt, Andres Manuel Lopez Obrador aufgehoben. Lopez Obrador muss sich nunmehr wegen Machtmissbrauch vor Gericht verantworten. Vorausgegangen war eine mehrmonatige Medienschlacht, die an eine politische „Telenovela“ erinnerte.

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Um die freie Amtsausübung der höheren Staatsdiener (u.a. für Abgeordnete, Senatoren, Richter des Obersten Gerichtshofes, Richter des Gerichtshof für Wahlen, Staatsminister, den Bürgermeister des Distrito Federal, Generalstaatsanwalt der Republik, Generalstaatsanwälte des Distrito Federals) zu gewährleisten und zu schützen, gewährt Artikel 58 der mexikanischen Verfassung den genannten Funktionsträgern ein konstitutionelles Sonderrecht: die Immunität vor dem Gesetz. So soll verhindert werden, dass Funktionäre allein aufgrund ihrer politischen Meinung während der Ausführung ihres Amtes juristisch belangt werden können. Jedoch ist die konstitutionelle Immunität kein Synonym für Straffreiheit. Wenn ein öffentlicher Diener ein Delikt während seiner Amtszeit begeht, hat die mexikanische Abgeordnetenkammer die Möglichkeit, auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft der Republik die Immunität aufzuheben, und somit ein Gerichtsverfahren gegen den „Delinquenten“ einzuleiten.

Sicherlich füllten während der letzten Monate die internen Machtstreitigkeiten der großen mexikanischen Parteien die Seiten der großen mexikanischen Zeitungen, jedoch bewegte nichts mehr die Gemüter der Nation, als der im Mai 2004 initiierte Prozess zur Immunitätsaufhebung des Bürgermeisters des Distrito Federal (Mexiko-Stadt), Andrés Manuel López Obrador.

Wie ist die Vorgeschichte dieses Falls? Welches sind die Anschuldigungen gegen López Obrador? Was bedeutet die Aufhebung der Immunität auf kurze und auf lange Sicht für Lopez Obrador und für die mexikanische Politik?

Vorgeschichte

Im November 2000 enteignete die Regierung des Distrito Federal (GDF) ein Grundstück mit dem Zweck, dem Privatkrankenhaus ABC eine Zufahrtsstrasse zu widmen. Gegen diese Entscheidung beantragte der Eigentümer des Grundstücks eine einstweilige Verfügung. Am 14. März 2001 erließ ein Bundesgericht eine einstweilige Verfügung. Der 9. Richter des Distrikts verfügte, dass die Enteignung verfassungswidrig sei und ordnete den Stopp der Bauarbeiten an.. Die Regierung von Mexiko-Stadt kam der Anordnung des Gerichts jedoch nicht nach. Daraufhin entschied der Richter, dass der Bürgermeister von México D. F. das Gesetz verletzt habe, indem er die Anordnung zur Aussetzung der Arbeiten ignorierte und informierte die Generalstaatsanwaltschaft der Republik (PGR). Zwischen August 2001 und Januar 2002 ging ein Verwaltungsschiedsgericht der Generalstaatsanwaltschaft dem Fall nach. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurde die Gesetzesverletzung bestätigt.

Darauf folgend entschied die Staatsanwaltschaft im Mai 2004, dass Andrés Manuel López Obrador des Deliktes des Amtsmissbrauches wahrscheinlich verantwortlich sei und beantragte bei der mexikanischen Abgeordnetenkammer die Aufhebung seiner Immunität, um juristisch gegen ihn vorgehen zu können.

Der Prozess der Immunitätsaufhebung

Ab Juli 2004 führte die Untersuchungskommission der Abgeordnetenkammer eine minutiöse Untersuchung des Falls durch und präsentierte am 2. April 2005 die Ergebnisse ihrer Untersuchung. Die Kommission machte López Obrador für das Delikt verantwortlich und befürwortete die Einleitung eines Prozesses zur Immunitätsaufhebung. (Resultat der Entscheidung: 3 Stimmen dafür – PAN,PRI, 1 Stimme dagegen – PRD). Dem Untersuchungsergebnis nach missachtete der Bürgermeister der Hauptstadt die Anweisungen des Richters, da er die Bauarbeiten am Grundstück „El Encino“ trotz richterlicher Anordnung nicht untersagte.

Nach dieser Entscheidung der Kommission des Abgeordnetenhauses rief Manlio Fabio Betrones – Präsident der Abgeordnetenkammer für 7. April 2005 das Plenum ein, um über die Empfehlung der Untersuchungskommission abzustimmen. Mit 360 Stimmen dafür (206 PRI, 145 PAN, 8 PVEM, 1 Unabhängiger), und 127 Stimmen dagegen (96 PRD, 11 PRI, 8 PVEM, 6 PT, 5 Convergencia, 1 PAN) verlor Andrés Manuel López Obrador seine Immunität vor dem Gesetz.

Was folgt auf den Verlust der Immunität des Regierungschefs der Hauptstadt?

Auch wenn die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität von López Obrador mit einer überwältigenden Mehrheit entschieden wurde, ist der Fall noch nicht abgeschlossen, denn jetzt muss der gewesene Bürgermeister des Distrito Federal der Justiz gegenübertreten. Die Entscheidung der Abgeordnetenkammer impliziert lediglich den Verlust der Immunität und die sofortige Suspendierung aus seinem Amt, aber nicht das Ende des Falles.

Nunmehr wird die Generalstaatsanwaltschaft die vorangegangenen Untersuchungen an einen Bundesrichter weiterleiten, und ggf. eine Festnahme von López Obrador beantragen. Nach der Eröffnung des Strafprozesses hat der Richter 10 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob er eine Festnahme veranlasst oder nicht.

Falls der Richter im Ergebnis seiner Untersuchungen zur Ansicht kommt, dass Straftatbestände gegen López Obrador bestehen und ihn zu einer (dann möglichen) Haftstrafe verurteilt, wird die Generalstaatsanwaltschaft (PGR), repräsentiert durch die Agencia Federal de Investigación (AFI), das Urteil exekutieren.

Letztendlich wird also erst der Richter über Schuld oder Unschuld von „AMLO“ - so die gebräuchliche Abkürzung des Namens von Lopez Obrador – entscheiden.

Die möglichen Folgen für die mexikanische Politik und für Lopez Obrador

Der Fall Lopez Obrador wurde im vergangenen Jahr nicht zuletzt von Lopez Obrador beinahe täglich im Stil einer Telenovela inszeniert. Dazu trugen ohne Zweifel auch die täglichen Pressekonferenzen (um 6.00 Uhr morgens) von „AMLO“ bei. Auf der einen Seite war der mexikanische Präsident, Vicente Fox, zu sehen, mit dem Motto „Niemand steht über dem Gesetz“, auf der anderen Seite besagter AMLO, der vor allem Fox, aber auch der Regierungspartei PAN sowie der größten Oppositionspartei PRI vorwarf, das parlamentarische Verfahren sei ein politisch motiviertes wahltaktisches Manöver, um ihn (im Falle einer Verurteilung) von der Teilnahme an der Präsidentschaftswahl im Jahre 2006 abzuhalten. Unterstützt wurde Lopez Obrador in seiner Argumentation auch von Intellektuellen, so z.B. von Carlos Fuentes, der bemerkte, dass das ganze Verfahren zum einen juristisch fragwürdig, zum anderen politisch unklug sei und sich der Fall als ein Eigentor für Fox erweisen würde.

Das weitere Verfahren wird spannend bleiben, zumal die entscheidende Frage bei allen möglichen Szenarien sein wird: Wird eine Teilnahme von Lopez Obrador an den Präsidentschaftswahlen im Juli 2006 möglich sein? Im Januar 2006 werden sich die Präsidentschaftskandidaten ins Wahlregister eintragen müssen. Die möglichen Szenarien: Der Prozess sowie im Falle eines möglichen Schuldspruchs das sich anschließende Berufungsverfahren sind bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen. Was dann? Oder aber, Lopez Obrador wird schuldig gesprochen und geht, statt eine Strafe zu zahlen, ins Gefängnis. Was dann? Die Verfassung Mexikos sieht einen vorbestraften Präsidentschaftskandidaten, der seinen Wahlkampf aus dem Gefängnis heraus führt, nämlich nicht vor.

Es ist also abzusehen, dass der Casus Lopez Obrador auch in den nächsten Monaten die Meldungen in den mexikanischen Medien bestimmen wird. Wichtig wird sein, dass in Zukunft mit gleicher Elle auch bei Verfehlungen von PRI- und PAN-Politikern gemessen werden wird, um dem Rechtsstaat in Mexiko Geltung zu verschaffen. Ansonsten hätten die Kritiker in der Tat recht, die behaupten, das Verfahren gegen Lopez Obrador sei in erster Linie ein „politischer Prozess“, um ihn (Umfragen sehen ihn im Moment bei über 40 %) von einer Präsidentschaftskandidatur in 2006 abzuhalten.

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Kontakt

Ing. Hans-Hartwig Blomeier

Hans Blomeier

Leiter des Auslandsbüros Mexiko

hans.blomeier@kas.de +52 55 55664599

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