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Die Truth, Justice and Reconciliation Commission in Kenia

von Julia Finken, Anke Christine Lerch

Wirksames Instrument der Versöhnung?

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Kenia im Anschluss an die Wahlen vom Dezember 2007, wurde im Jahr 2008 die „Truth, Justice and Reconciliation Commission“ (TJRC) eingerichtet.

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Die Einrichtung einer solchen Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung war Bestandteil des National Accord, mit dem die gewaltsamen Unruhen in Kenia beendet und eine Koalitionsregierung der politischen Kontrahenten gebildet wurde. Wegen der erheblichen Konflikte um die Rechtmäßigkeit des Wahlverlaufs kam dieser Vertrag erst mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft zustande. Letztlich war es nur der Vermittlung durch den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zu verdanken, dass die Parteien diesem National Accord zustimmten.

Eigentlich sollte bereits im Jahr 2003 in Kenia eine Kommission eingerichtet werden, die Fehler und Gewaltverbrechen in der Vergangenheit des Landes untersuchen, die entsprechenden Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und sich der Rehabilitierung und Fürsorge der Opfer dieser Verbrechen annehmen würde. Die Forderung nach einer solchen Kommission wurde von der „Makau Mutua Task Force“, einer Arbeitsgruppe um den Vorsitzenden der kenianischen Menschenrechtskommission, Professor Makau Mutua, ausgesprochen. Doch zunächst kam es nicht zur Einsetzung der Kommission.

Die „Truth, Justice and Reconciliation Commission“

Grundsätzlich sind sogenannte „Truth Commissions“ dazu da, Ungerechtigkeiten und kriminelle Handlungen, die in der Vergangenheit passiert sind, aufzuklären. Sie sollen Opfern von Verbrechen als Forum dienen, sich Gehör zu verschaffen und Tätern die Möglichkeit bieten, Stellung zu den Taten zu beziehen. Vor dieser Kommission kann prinzipiell jeder Bürger sprechen, um Rat oder Informationen zu erbitten. Es ist möglich, sich selbst oder auch seine Kommune zu vertreten, die in ihren Rechten – Menschenrechten oder ökonomischen Rechten – verletzt wurde. Solche Kommissionen wie die TJRC sind gute Alternativen zu herkömmlichen Gerichten, wenn Personen, die Verbrechen an Menschenrechten begangen haben, aufgrund ihrer Machtposition nicht vor Gericht gebracht werden können, wie es auch in Kenia der Fall ist. Eine ähnliche Kommission wie in Kenia gibt es auch in Südafrika, Sierra Leone, Liberia, Togo, Argentinien und Haiti.

Die TJRC in Kenia ist zum einen eben durch den National Accord und zum anderen und darauf aufbauend durch einen Parlamentsakt, den „TJR Act“ legitimiert. Der TJR Act von 2008 legt zunächst die Einrichtung der TJRC, die Organisation, die Ziele und Aufgaben der Kommission sowie das Verfahren zur Ernennung der Kommissionsmitglieder fest und beinhaltet Regeln zu Amnestieverfahren und zur Rehabilitation von Tätern.

Die Kommission stützt sich in ihrer Arbeit auf drei Säulen: Wahrheitssuche, Schaffung von Gerechtigkeit und Versöhnung. Das Gesetz zur TJRC hat der Kommission drei Monate eingeräumt, um die interne Organisationsstruktur aufzubauen, alle Arbeitskomitees eingeschlossen. Diese Komitees bestehen nun und befassen sich mit Themen zu den drei Kernsäulen. Derzeit werden zusätzliche Arbeitseinheiten aufgebaut zur Forschung, Dokumentation und Information, zu Genderfragen, eine Rechtsberatung, eine Finanz- und Verwaltungseinheit, eine Einheit zur Kommunikation, Information und Technologie sowie eine speziell zur Unterstützung von Opfern und Zeugen.

Die im TJR-Gesetz festgelegten Ziele der Kommission sind Frieden, Gerechtigkeit, nationale Einheit und Versöhnung in der kenianischen Gesellschaft. Diese Ziele sollen erreicht werden durch eine vollständige Erfassung und Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der ökonomischen Rechte wie Korruption und Ausbeutung von natürlichen und anderen öffentlichen Ressourcen durch den Staat, öffentliche Institutionen oder Staatspersonen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 12. Dezember 1963, der Unabhängigkeit Kenias, bis zum 28. Februar 2008. Ebenso sollen Ursachen für ethnische Konflikte in dieser Periode ergründet werden, um Empfehlungen für die Implementierung des Versöhnungsprozesses zu erarbeiten. Des Weiteren sollen der unrechtmäßige Erwerb von öffentlichem Land, der Missbrauch von öffentlichen Institutionen für politische Zwecke sowie staatliche Unterdrückung wie Folter und Diskriminierung untersucht werden. Um Frieden, Gerechtigkeit, Einheit und Versöhnung zu stiften und zu fördern, steht die TJRC außerdem dafür ein, die strafrechtliche Verfolgung der Täter der Gewaltverbrechen voranzutreiben und Mittel und Wege zu finden, die Opfer zu entschädigen. Zudem sollen die Amnestiegewährung vereinfacht und ein Forum geschaffen werden für Opfer, Täter und die allgemeine Öffentlichkeit in dem die Wahrheit ausgesprochen werden kann – jedoch ohne Vergeltungsabsichten – als ein Schritt zur Versöhnung. Die Erkenntnisse der Untersuchungen sämtlicher Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der ökonomischen Rechte von 1963 bis 2008 sollen abschließend in einem Bericht festgehalten werden.

Der breite Untersuchungszeitraum verdeutlicht, dass sich die Kommission nicht ausschließlich – wenn auch mit besonderem Augenmerk – mit den Gewaltverbrechen während und nach den Wahlen von 2007 befasst, sondern ebenso mit jenen, die im Vorfeld begangen wurden, mit so genannten historischen Ungerechtigkeiten, die wahrscheinlich zu den Unruhen vor drei Jahren geführt bzw. dazu beigetragen haben. Ein wesentliches historisches Problem stellt der Besitz von Land dar, der in Kenia von großer Bedeutung ist. Besonders die Kikuyu, eine der größten Volksgruppen in Kenia, haben als Bauern viel Land besessen, was schon im Vorfeld der gewaltsamen Ausschreitungen 2007 und 2008 zu Konflikten mit anderen Gruppen geführt hat.

Die Kommission besteht aus insgesamt neun Kommissaren, den Vorsitzenden eingeschlossen. Der Rekrutierungsprozess der Kommissare verlief wie folgt: zunächst konnten sich Interessierte bewerben. Nach Interviews mit Bewerbern hat ein Auswahlgremium 15 Kandidaten ausgewählt, die der Nationalversammlung vorgestellt wurden, die dann aus diesem Kreis neun Kandidaten nominierte. Diese wurden Präsident Kibaki zur weiteren Auswahl gestellt, der sich auf sechs Kommissare festlegte. Drei weitere nicht-kenianische Kommissare wurden vom „Panel of Eminent African Personalities“ unter Vorsitz von Kofi Annan ernannt. Diese neun Kommissare sollen unabhängig und unparteilich die kenianische Gesellschaft vertreten. Vorsitzender der Kommission ist Bethuel Kiplagat, der vom Präsidenten ernannt wurde.

Umstrittener Kommissionspräsident

Der Medienberichterstattung zufolge ist die Kommission derzeit hauptsächlich mit internen Personalproblemen beschäftigt. So sollen auf Initiative der Kommissionsmitglieder Untersuchungen über den Vorsitzenden Kiplagat eingeleitet werden. Dieser genoss bislang eine hohes Ansehen und eine hohe politische Reputation. Nun wird aufgrund der politischen Vergangenheit von Bethuel Kiplagat infrage gestellt, ob er für die Arbeit der Kommission zuträglich ist. Kiplagat wurde vom ehemaligen Präsidenten Daniel Arap Moi 1979 zum High Commissioner in London und später zum Botschafter in Paris ernannt. Außerdem war er als Staatssekretär im kenianischen Außenministerium tätig. Der damalige Vizepräsident Mwai Kibaki ernannte ihn dann zum Kanzler der Egerton University und zum Vorsitzenden einer Untersuchungskommission, die ermitteln sollte, was die Bürger von einer neuen Verfassung erwarten. So erscheint es nur folgerichtig, dass Kibaki, dann als Präsident, Kiplagat im Juli 2009 zum Vorsitzenden der TJRC ernannte.

Doch im Januar dieses Jahres werden erste Stimmen laut, wie z.B. von einigen Nicht-Regierungsorganisationen, die Zweifel an seiner Eignung äußerten. Im Februar forderte Desmond Tutu, anglikanischer Bischof und Friedensnobelpreisträger, Kiplagat auf, seinen Posten aufzugeben. Im März trat die zweite Vorsitzende der Kommission, Betty Murungi, zurück und im April forderten auch die Kommissionsmitglieder der TJRC geschlossen Kiplagats Rücktritt. Die Kommissare wandten sich mit einem Schreiben an den Justizminister Mutula Kilonzo, in dem sie ihn darüber informierten, dass die Kommission über Kiplagats Rücktritt während der Untersuchungen um ihn – mit dem sich dieser zunächst einverstanden zeigte, dies später jedoch revidierte – einstimmig abgestimmt hätten. Die Vorbehalte der Kommissare gegenüber Kiplagat hängen gemäß diesem Schreiben mit dem Mord an dem ehemaligen Außenminister Robert Ouko, dem Wagalla-Massaker und illegaler Aneignung von Land zusammen. Robert Ouko war während der Regierungszeit Jomo Kenyattas und Mois Mitglied des Kabinetts und wurde 1990 umgebracht. Der Mord wurde bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Im Wagalla-Massaker wurden im Jahr 1984 somalische Muslime von kenianischen Sicherheitskräften im Wajir Distrikt, in der Nordost-Provinz Kenias ermordet. Mit beiden Geschehnissen wird Bethuel Kiplagat von den Kommissionsmitgliedern in Verbindung gebracht. Sie fordern deshalb ein Tribunal, dass seine Rolle bei diesen Verbrechen klären soll. Ein solches Tribunal kann gemäß dem TJR-Gesetz allerdings nur vom Obersten Richter einberufen werden. Während dieses Gremium die Untersuchungen durchführt, kann der Vorsitzende der Kommission vom Präsidenten suspendiert und kurzfristig von seinem Stellvertreter vertreten werden; in Kiplagats Fall wäre dies Tecla Namachanja.

Grundsätzlich wird das Problem bezüglich des Vorsitz Kiplagats der TJRC darin gesehen, dass jemand, der für die umstrittene Regierung Mois gearbeitet hat, die selbst der Menschenrechtsverletzungen beschuldigt wird, nun die entsprechenden Untersuchungen leitet. Schließlich soll die Kommission unparteilich und unabhängig arbeiten. Hier stellt sich die Frage, in wiefern diese Unparteilichkeit und Unbefangenheit in der Kommission gewährleistet werden kann. Mit Kiplagat im Vorsitz könnte die Glaubwürdigkeit der Arbeit der Kommission Schaden nehmen, da er von vielen Kenianern in erster Linie mit den ehemaligen Regimes, die nun auf der Anklagebank sitzen, assoziiert wird. Zur Wahrheitsfindung ist die Kommission jedoch angewiesen auf den Rückhalt von und die Kooperation mit dem kenianischen Volk. Aus diesem Blickwinkel, den einige Medienberichterstatter einnehmen, erscheint es kaum haltbar, dass jemand, der möglicherweise involviert war in Verbrechen, auch an deren Untersuchung mitwirkt.

Im Parlament ist die Meinung darüber, ob Bethuel Kiplagat genügend Glaubwürdigkeit besitzt, um weiterhin die Kommission zu leiten, geteilt. Bislang steht die Regierung jedoch hinter ihm. So hat Justizminister Kilonzo in seinem Antwortschreiben an die Kommission bekräftigt, dass ihm keine stichhaltigen Informationen zu unrechtmäßigem Handeln von Kiplagat vorliegen und man sich hier nicht auf Medienberichte verlassen könne.

Kiplagat selbst weist bisher jede Anschuldigung von sich, in irgendwelche Rechtsbrüche oder Verbrechen in der Vergangenheit involviert gewesen zu sein. Nun bleibt abzuwarten, ob Minister Kilonozo und der Oberste Richter ein Tribunal zur Untersuchung der Integrität Kiplagats einsetzen. Geschieht dies, werden dem Obersten Richter im Anschluss an die Untersuchungen Berichte vorgelegt, die dieser mit entsprechenden Handlungsempfehlungen dem Präsidenten vorlegen wird. Erst dann kann konkret über einen möglichen Rücktritt von Bethuel Kiplagat vom Vorsitz der TJR Kommission gesprochen werden.

Der Streit um die Person des Vorsitzenden Kiplagat lähmt derzeit jede inhaltliche Arbeit der Truth, Justice an Reconciliation Commission. Leider scheint auch hier wie häufig in der kenianischen Politik die Diskussion um Personen die Sachfragen völlig zu verdrängen. In der derzeitigen Situation ist die TJRC weit davon entfernt die in sie gesetzten Hoffnungen auf eine Aufarbeitung der Konflikte und ihrer Ursachen, die in der Geschichte des Landes schon mehrfach zu gewaltsamen Auseindersetzungen geführt haben, zu erfüllen.

Damit der Versöhnungsprozess in Kenia von der Kommission wirksam unterstützt werden kann, ist eine baldige (Auf-)Klärung der Führungssituation in der TJRC wichtig. Die Versöhnung in Kenia spielt eine wichtige Rolle im gesamten politischen Entwicklungsprozess des Landes, der nun hoffentlich auch durch eine neue Verfassung vorangetrieben wird. So sollte die TJRC ihre eigentliche Aufgabe über die Personalfrage um Bethuel Kiplagat nicht aus den Augen verlieren: Wahrheitsfindung, Gerechtigkeit und Versöhnung – nicht (nur) innerhalb der Kommission, sondern vor allem im Land Kenia. Besonders im Hinblick auf die Wahlen im Jahr 2012 sollte die Kommission ihre Arbeit bald aufnehmen, um neue Gewaltausbrüche zu verhindern und einen hoffentlich friedlichen Wahlverlauf zu unterstützen.

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