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Länderberichte

Streit um die Bildung des Landesrates für Rundfunk und Fernsehen

von Josef Duchac
Schon seit Monaten beschäftigen sich die Medien mit dem im Parlament ausgetragenen Streit um die Bildung des Landesrates für Rundfunk und Fernsehen (ORTT).Auch die diskrete Kritik aus Brüssel hat die Lage nicht entschärft. Auf dem Höhepunkt des Streites verließ die Opposition bei der Abstimmung über die Kuratorien des Ungarischen Rundfunks und des DUNA TV den Plenarsaal und stellte keine Kandidaten auf. Das unvollständige Kuratorium wurde dennoch gewählt.

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Damit bestehen die Kuratorien der drei Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausschließlich aus Vertretern der Regierungsparteien, denn beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist das schon seit geraumer Zeit der Fall. Auch damals konnte sich die Opposition nicht auf eine Kandidatenliste einigen.

Die Kuratorien sollen in der Weise zusammengesetzt werden, dass Regierungs- und Oppositionsparteien sich die Waage halten. Der Streit entzündete sich, als die MIÈP, die mit 6% ins Parlament gekommen war, genau so viele Sitze beanspruchte wie die MSZP, die fast 33% der Wählerstimmen erhielt. Darüber hinaus ist MIÈP aus der Sicht der MSZP keine echte Oppositionspartei, denn in vielen Fällen stimmt sie mit der Regierung. Die linksliberale SZDSZ, die Nachfolger der alten Staatspartei MSZP und die ihnen nahestehenden Journalisten haben ihre Möglichkeiten genutzt, den undemokratischen Charakter des Fernsehensrates darzustellen.

Schließlich haben die Oppositionsparteien das Verfassungsgericht angerufen. Das befand, dass ein Übergewicht, das zwar nicht erwünscht sei, das kleinere Übel wäre im Vergleich zu einer Situation, in der die Kuratorien gar nicht arbeiten würden. Das Gericht bezeichnete es auch als möglich, dass alle Parlamentsfraktionen zwei Vertreter nominieren, was eine Erhöhung von bisher 8 auf 12 Mitglieder bedeutet hätte. Darauf hat sich das Parlament aber nicht geeinigt, denn wenn MIÈP mit der Regierung stimmt, haben sie mit 8 Sitzen ein deutliches Übergewicht.

Der schon weiter zurückliegende Standpunkt des Verfassungsgerichts ist in der öffentlichen Meinung verdrängt durch die Äußerungen des Generalstaatsanwaltes Kálmán Györgyi, der meint, die Aufstellung unvollständiger Gremien seiá gesetzwidrig. Trotzdem wurde die Abstimmung über die unvollständigen Kuratorien des Rundfunks und des DUNA TV auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt und mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen.

Bemerkenswert ist, dass diese harte Linie von FIDESZ nicht von allen Parlamentariern der Koalition geteilt wird, denn einige Abgeordnete der Kleinlandwirtepartei und des Ungarischen Demokratischen Forums beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Was bleibt ist die Tatsache, dass alle drei Kuratorien entgegen der Festlegung des Mediengesetzes ausschließlich mit Regierungsvertretern besetzt sind, was in der Öffentlichkeit als undemokratischer Akt erscheint. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den nun bekannt gewordenen Rücktritt des Generalstaatsanwalts.

Auch wenn er selbst die Gründe für seinen Rücktritt nicht nennt, so wird er doch in der Öffentlichkeit als Protest gegen die Entscheidung des Parlaments gedeutet. Der seit 1990 als Generalstaatsanwalt tätige parteilose Jurist genießt hohes Ansehen im Land und egal wer recht hat - das Verfassungsgericht oder er - es bleibt ein bitterer Nachgeschmack bei der Entscheidung des Parlaments.

Diese Auseinandersetzung dient wiederum nicht dazu, die Popularitätsliste von FIDESZ zu erhöhen. Die Opposition forderte den Rücktritt des Parlamentspräsidenten Àder, der den fachlichen Rat seines ehemaligen Juraprofessors nicht angenommen hat.Darüber hinaus will sie die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Damit bleibt das Thema lange Zeit Gegenstand der Medien und läßt wenig Raum für positive Berichterstattung über die Arbeit der Regierungskoalition.

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