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Verteidigungsreform in Bosnien und Herzegowina beschlossen

von Dijana Prljić, Dr. Christina Catherine Krause
Am 10. Juli 2001 stellte Bosnien und Herzegowina (BuH) offiziell den Beitrittsantrag zum NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP). Seither versucht BuH die Kriterien für die Aufnahme zu erfüllen. Doch für den vom Krieg noch stark beeinflussten Staat sind weder die Aufnahme in das PfP noch der Start der Verhandlungen des EU-Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) leicht zu nehmende Hürden. Ein Meilenstein auf dem Weg der Integration BuHs in die euro-atlantischen Strukturen wurde jedoch Mitte Juli 2005 durch die Vereinbarung über die Zusammenlegung der Streitkräfte erreicht, wodurch die militärische Teilung des Landes überwunden wird.

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Hintergrund

Im Daytoner Friedensabkommens wurde die Zuständigkeit für die Verteidigung bei den Entitäten (2 Staatshälften) angesiedelt. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde lediglich ein Ständiges Komitee für Militärische Fragen – das auch in der Verfassung verankert ist – gebildet. Das Komitee hatte die Aufgabe, alle Aktivitäten der Streitkräfte in BuH zu koordinieren und war eine Art Ersatz für ein gemeinsames Verteidigungsministerium. Auf den Entitätsebenen konnten somit voneinander getrennte Armeen fortbestehen, mit zwei Verteidigungsministerien und zwei Oberkommandos (innerhalb der Armee der Föderation BuHs hatten sich bereits 1996 die Armee BuH und der Kroatische Verteidigungsrat/HVO zu einer gemeinsamen Streitkraft zusammengeschlossen). Kennzeichnend für das Verteidigungssystem waren ferner eine unzureichende zivile und demokratische Kontrolle der Streitkräfte, eine fehlende Transparenz des Systems und dessen Finanzierung, unklare Zuständigkeiten und ineffiziente Personalstrukturen.

Die Arbeit des Ausschuss für Verteidigungsreform

Begründet auf der Notwendigkeit die Verteidigungsstrukturen zusammenzuführen, wurde am 9. Mai 2003 vom Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) ein Ausschuss für Verteidigungsreform – mit dem US-amerikanischen Diplomaten James Locher an der Spitze – gegründet. Der Ausschuss wurde beauftragt, Vorschläge zur Überwindung der Hauptprobleme des Verteidigungswesens BuHs zu erarbeiten und ein einheitliches, konsensfähiges Verteidigungssystem zu entwerfen.

Ein erstes, bedeutendes Ergebnis der Tätigkeit des Ausschusses war das Ende 2003 auf gesamtstaatlicher Ebene verabschiedete Verteidigungsgesetz. Die wichtigsten Errungen-schaften des neuen Gesetzes waren: die Etablierung einer gesamtstaatlichen zivilen Kontrolle über das Verteidigungssystem (mit Zuständigkeit der Präsidentschaft) und die Gründung eines gemeinsamen Verteidigungsministeriums mit einem gemeinsamen Militärstab. Tatsächlich wurde das gesamtstaatliche Verteidigungsministerium Anfang 2004 gegründet. Nikola Radovanovic (parteiloser Kandidat aus der Republika Srpska (RS)) wurde erster Verteidigungsminister. Die Kontrolle über die gemeinsamen Streitkräfte wurde dem Parlament BuHs übertragen. Die Entitätsparlamente erhielten die Kontrolle über die jeweiligen Entitätsstreitkräfte. Eine gesamtstaatliche Truppenreduzierung von 19.090 auf 12.000 Mann wurde beschlossen und die Wehrpflicht von sechs auf vier Monate verkürzt. Die Entitäten behielten jedoch ihre administrativen Strukturen, ihre Verteidigungsministerien und ihre Armeen und blieben weiterhin für die Organisation, Schulung und Ausrüstung der Entitätsarmeen zuständig. Das Ständige Komitee für Militärische Fragen wurde in ein Beratungsgremium umdefiniert.

Zur Lösung des Problems der fehlenden Verteidigungsidentität BuHs folgte im Juli 2005 ein weiterer Meilenstein. Am 18. Juli 2005 kam im Ausschuss für Verteidigungsreform eine Vereinbarung über die Bildung eines einheitlichen Verteidigungssystems zustande, die von allen Ausschussmitgliedern unterschrieben wurde. Die Zustimmung des gesamtstaatlichen Parlaments als auch der Entitätsparlamente stand nach der Unterzeichnung des Konzeptes jedoch noch aus (wobei politische Hindernisse zu erwarten waren). Ziel ist es, eine moderne und mit der NATO kompatible Armee zu schaffen und damit den Zugang in das PfP zu erhalten. Die vollständige Umsetzung der Reform soll bis Ende 2007 erfolgen.

Kernpunkte der Vereinbarung des Ausschusses vom 18. Juli 2005:

  • Bis Ende 2005 soll die Zusammenlegung der Streitkräfte unter dem gesamt-staatlichen Verteidigungsministerium mit gemeinsamem Oberkommando erfolgen.
  • Die Entitätsministerien für Verteidigung sollen abgeschafft werden.
  • Die Wehrdienstpflicht soll abgeschafft werden.
  • Die Streitkräfte sollen auf eine Stärke von 9.000 - 10.000 Mann reduziert werden.
  • Unter dem gemeinsamen Kommando der Streitkräfte BuHs werden drei multiethnische Brigaden mit Hauptquartieren in Banja Luka, Tuzla und Mostar stehen. Jede der Brigaden wird aus Bataillonen bestehen, denen jeweils drei Infanterieregimente zugeordnet werden. Jedes Infanterieregiment wird jeweils die Tradition der Teilarmeen fortführen. An der Spitze der Infanterieregimente wird jeweils ein ehrenamtlicher Offizier ohne Bedeutung in der Befehlskette stehen. Vielmehr unterstehen die drei Infanterieregimente den Befehlshabern der Bataillone der jeweiligen Brigade. Die übrigen Armeeeinheiten sollen nach fachlichen Kriterien zusammengesetzt werden. Die ethnische Ausgewogenheit soll im Ministerium, der Spitze des gemeinsamen Stabes, sowie im operativen Kommando und Unterstützungskommando streng eingehalten werden. 1/3 der Streitkräfte soll sich auf dem Gebiet der RS und 2/3 in der FBuH befinden.
  • Ab 1. Januar 2006 soll es einen einheitlichen Haushalt für Verteidigung geben. Die Ausgaben sollen konstant bleiben (derzeit werden 2% des Bruttoinlandproduktes, ca. 140 Mio. € im Jahr ausgegeben).
  • Die Eingliederung der Beschäftigten aus den Entitätsministerien und Entitäts-streitkräften in die gesamtstaatlichen Strukturen soll bis zum 1. Januar 2006 erfolgen.

Reaktionen:

Nach einhelliger Meinung der internationalen Vertreter ist die Reform ein historischer Schritt für BuH. Die Einschätzung nach der Unterzeichnung des Reformkonzeptes war auch in einheimischen Kreisen vorwiegend positiv. Vertreter der Opposition in der RS äußerten sich jedoch skeptisch und kündigten Wiederstand an. Starke Proteste gegen die Verteidigungs-reform kamen auch in der Vergangenheit aus der RS. Neben dem Problem, dass es zwei bzw. drei Armeen zu integrieren gilt, die im Krieg gegeneinander gekämpft haben, sehen viele RS-Politiker in der Abschaffung des RS-Verteidigungsministeriums und der RS-Streitkräfte eine Gefahr für den Fortbestand der Entität.

Paddy Ashdown, Hoher Repräsentant in BuH äußerte sich optimistisch. Alle Seiten hätten sich kompromissbereit gezeigt. Sulejman Tihic, Präsidentschaftsmitglied der bosniakischen Bevölkerung und SDA-Vorsitzender, nannte die Vereinbarung einen großen Schritt auf dem Weg zur PfP- und NATO-Mitgliedschaft. Dragan Cavic, Präsident der RS und SDS-Vorsitzender rief die Parlamentsabgeordneten auf, den Reformvorschlag anzunehmen. Die RS dürfe nicht das Hindernis für die regionale Integration sein. Falls die Reform abgelehnt und BuH deswegen nicht PfP-Mitglied werde, würde die RS mehr verlieren als gewinnen. Der PDP-Vorsitzende und Außenminister BuHs Mladen Ivanic sprach sich ebenfalls für die Reform aus. SDS und PDP sind Regierungsparteien in der RS. Die SDS ist derzeit die stärkste Partei in der RS, deren Mitglied seinerzeit auch Radovan Karadzic war.

Umsetzung des vereinbarten Konzeptes:

Die Umsetzung der Reform setzt die Zustimmung der Entitätsparlamente als auch des gesamtstaatlichen Parlamentes voraus. Am 21. Juli 2005 reichte das gesamtstaatliche Verteidigungsministerium den Reform-Antrag bei den Entitätsministerien ein.

Noch vor der Abstimmung in der Volksversammlung (Parlament) der RS, machte die SDS ihre Unterstützung für die Verteidigungsreform deutlich. Dragan Cavic, SDS-Vorsitzender und Präsident, rief die Volksversammlung der RS auf, das Konzept der Verteidigungsreform – obgleich schmerzhaft – zu unterstützen. Er wies die Vorwürfe zurück, die Verteidigungsreform sei den serbischen Interessen entgegengesetzt und wies darauf hin, dass die Reform zu einer professionellen Armee eine für den NATO-Beitritt unabdingbare Voraussetzung darstelle. Die Streitkräfte sollten vorwiegend mit der NATO zusammenarbeiten und weniger innere Funktionen in BuH wahrnehmen.

Am 30. August 2005 verabschiedete die Volksversammlung der RS mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Entscheidung über die Übertragung der Verteidigungskompetenzen auf die gesamtstaatliche Ebene. Damit wurde die Abschaffung des Verteidigungsministeriums auf der Entitätsebene, sowie die Transformation der RS-Armee zu einer gesamtstaatlichen professionellen Armee angenommen. Die Volksversammlung vertrat den Standpunkt, dass die Reform alle Kriterien der NATO erfülle und eine Endphase in der Annäherung an die NATO darstelle. Das Parlament der Föderation BuH hat am 6. September 2005 ebenfalls beschlossen, die Verteidigungszuständigkeiten auf die gesamtstaatliche Ebene zu über-tragen. Am 28. und 30. September 2005 hat auch das Repräsentantenhaus des gesamtstaatlichen Parlaments das Konzept (mit zwei Zusätzen) angenommen. Die zweite Kammer des gesamtstaatlichen Parlaments, die Volkskammer, gab am 5. Oktober ihre Zustimmung. Das neue „Verteidigungsgesetz“ und das „Gesetz über den Dienst in den Streitkräften“ werden am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Damit ist der Weg für die vollständige Umsetzung der Reform geebnet, ein zentrales Kriterium für den Beitritt zum PfP erfüllt und ein positives Zeichen für den Start der SAA Verhandlungen gegeben.

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Kontakt

Dr. Karsten Dümmel

Dr

Landesbeauftragter und Leiter Politisches Bildungsforum Saarland

Karsten.Duemmel@kas.de +49 (0) 681 - 927988 1 +49 (0) 681 - 927988 9

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