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AKP nach Referendum politisch gestärkt

нь Jan Senkyr
Mit 58 Prozent der Stimmen haben die türkischen Bürger am 12. September 2010 in einem Referendum für das von der Regierungspartei AKP (Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei) vorgelegte Reformpaket zur Verfassungsänderung votiert.

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Die überraschend hohe Zustimmung – Umfragen sagten ein knappes Ergebnis voraus – hat die AKP und vor allem Premierminister Recep Tayyip Erdoğan politisch gestärkt und den Weg für einen erneuten Wahlsieg im kommenden Jahr geebnet. Das Land bleibt jedoch politisch gespalten und von einer umfassenden Demokratisierung noch deutlich entfernt.

Sowohl von innen- als auch außenpolitischen Kommentatoren wird die Reform als ein Schritt in die richtige Richtung bewertet. Die insgesamt 26 Verfassungsänderungen sind zum Teil sehr unterschiedlicher Art und umfassen eine Reihe positiver Elemente, wie die Stärkung des Gleichheitsprinzips, den Schutz persönlicher Daten der Bürger und die Erweiterung der individuellen Freiheiten. Grundsätzlich begrüßenswert sind auch die Unterstellung des Militärs ziviler Gerichtsbarkeit, die Einschränkung der Zuständigkeit der Militärgerichte und die Möglichkeit der Strafverfolgung der Verantwortlichen für den Militärputsch von 1980. Umstritten waren und bleiben vor allem zwei Veränderungen, die die Struktur und Kompetenzen der obersten Justizorgane - des Verfassungsgerichts und des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte - betreffen. Die Opposition und die Reformgegner unterstellen der Regierung die Absicht, mit den Veränderungen die Justiz unter ihre politische Kontrolle zu bringen und damit das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung auszuhebeln.

Die aktuelle Verfassung ist von einer Konstituierenden Versammlung nach dem Militärputsch von 1980 ausgearbeitet und 1982 durch einem Referendum (91% Zustimmung) eingeführt worden. Seit dem wurde die Verfassung etlichen Veränderungen unterzogen, allein in den Jahren 1993 bis 2007 wurden im Parlament sieben Reformen mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit (also im parteiübergreifenden Konsens) verabschiedet. Über die Notwendigkeit einer „zivilen“ Verfassung, die den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird, herrscht in der Türkei eine allgemeine Übereinstimmung.

Die AKP hatte bereits im Vorfeld der vorgezogenen Neuwahlen von 2007 die Ausarbeitung einer neuen Verfassung angekündigt und nach ihrem überragenden Wahlsieg auch mit den entsprechenden Vorbereitungen begonnen. Ein unabhängiges Expertenteam hatte einen Entwurf vorgelegt, der sich an europäischen Standards orientierte und u. a. die Verankerung des Begriffs der Menschenwürde, den Schutz der Menschenrechte, die Aufhebung des Kopftuchverbots an Universitäten und die Abschaffung des Religionsunterrichts als Pflichtfach vorgesehen hat. Der Entwurf wurde jedoch nie zur öffentlichen Diskussion freigegeben und die Reformpläne wurden alsbald wieder ad acta gelegt. Stattdessen verabschiedete die AKP mit Hilfe der nationalistischen MHP im Parlament zwei Verfassungsänderungen zur Aufhebung des Kopftuchverbots. Diese wurden vom Verfassungsgericht 2008 für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt

und lieferten dem türkischen Generalstaatsanwalt den Vorwand für einen Verbotsantrag gegen die AKP, der beim Verfassungsgericht nur knapp gescheitert ist.

Die Verfassung in der Türkei kann durch zwei Verfahren geändert werden. Stimmen zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten (367 von 550) für eine Verfassungsänderung, tritt sie nach Unterschrift durch den Staatspräsidenten in Kraft. Bei einer Zustimmung von weniger als zwei Dritteln aber mehr als drei Fünfteln der Stimmen (330) kann der Staatspräsident den Änderungsvorschlag einem Referendum vorlegen. Mit dieser Alternative hatte die AKP bereits nach der Krise um die Präsidentschaftswahl 2007 gute Erfahrungen gemacht. Damals Entschied das Verfassungsgericht in einem umstrittenen Urteil, dass für die ersten zwei Wahlgänge nicht nur eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen sondern auch die Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten im Parlament (Zwei-Drittel-Quorum) erforderlich ist. Da die AKP lediglich über 354 Stimmen verfügte, konnte sie ohne Unterstützung der Opposition keinen eigenen Kandidaten durchbringen. Sie lies deshalb in einem Referendum die Direktwahl des Staatsoberhaupts durch das Volk verabschieden.

Insbesondere in den letzten drei Jahren geriet die AKP-Regierung mehrmals in Konflikte mit den obersten türkischen Justizorganen. Urteile des Verfassungsgerichts und anderer Gerichte bremsten Regierungsentscheidungen aus oder machten sie rückgängig. Die Justiz geriet somit zunehmend unter Kritik der regierungsnahen Medien und wurde als undemokratisch und politisch voreingenommen bezeichnet. Als Verfechter der säkular-republikanischen Prinzipien wurde der türkische Justizapparat zum Teil der machtpolitischen Auseinandersetzung.

Ob die Vorwürfe der Opposition stimmen, die Regierung wolle mit der jüngsten Verfassungsänderung die Kontrolle über die Justiz erlangen, wird erst die Praxis zeigen. Grundsätzlich gibt es jedoch nichts daran auszusetzen, dem Parlament und dem Staatspräsidenten einen größeren Einfluss auf die Zusammensetzung der obersten Justizorgane einzuräumen.

Konkret werden mit dem Reformpaket folgende Änderungen eingeführt:

Die Zahl der Richter im Verfassungsgericht wird von 11 auf 17 erweitert. Dafür werden 4 der bisherigen Ersatzrichter zu ständigen Gerichtsmitgliedern befördert und innerhalb von 30 Tagen zwei weitere Richter ernannt. Zwei Kandidaten für diese Posten werden von den Verfassungsrichtern ausgewählt, einen Kandidaten nominiert der Rechnungshof und weitere drei bestimmen die Präsidenten der Anwaltskammern. Die finale Entscheidung liegt dann beim Staatspräsidenten. Die bisherigen Verfassungsrichter bleiben bis zum Pensionsalter von 65 Jahren im Amt, die Amtszeit der neuen Richter wird auf 12 Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit begrenzt. Zukünftig werden 14 Verfassungsrichter vom Staatspräsidenten ernannt und drei Richter vom Parlament gewählt.

Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) – in dessen Zuständigkeit die Ernennung, Versetzung und Beförderung der Richter und Staatsanwälte liegt – wird von bisher 7 auf 22 Mitglieder aufgestockt. Hinzu kommen 12 Ersatzmitglieder. Zu den Mitgliedern gehören automatisch der Justizminister und sein Staatssekretär (diese von Rechtsexperten kritisierte Regelung bleibt unverändert), weitere Kandidaten werden zum Teil vom Kassationsgericht, dem Staatsrat, der Juristischen Akademie und Richtern gewählt, vier Mitglieder ernennt der Staatspräsident.

Weitere wichtige Elemente der Verfassungsänderung sind:

  • Die Einführung von Maßnahmen zur positiven Diskriminierung von Kindern, Frauen, Behinderten und Senioren.
  • Die Aufhebung von Einschränkungen im Bereich der Niederlassungs- und Reisefreiheit.
  • Die Einführung von Maßnahmen zum persönlichen Datenschutz.
  • Die Stärkung der Rechte von Gewerkschaften und Arbeitnehmern.
  • Einführung eines Ombudsmann-Systems, das unparteiische Schlichtungen in Streitfragen zwischen Bürgern und Behörden ermöglichen soll.
  • Einschränkung der Militärjustiz, Stärkung der zivilen Justiz. Der Generalstabschef kann vom Verfassungsgericht angeklagt werden.
  • Aufhebung der Immunität für die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates, des Ministerrates, der Konstituierenden Versammlung sowie Staatsfunktionäre während des Militärregimes von 1980-1983. Dies ermöglicht Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Militärputsches.
Eine im ursprünglichen Reformentwurf enthaltene Regelung zur Erschwerung von Parteiverboten erreichte im Parlament nicht die erforderliche Stimmenzahl und wurde somit aus dem Paket herausgenommen.

Die unbestritten positiven Elemente im Reformpaket machten es der Opposition schwer, überzeugend gegen die Verfassungsänderungen zu argumentieren. Sie unterbreitete zwar der Regierung das Angebot, die zwei kritisierten Artikel bezüglich der Justizreform aus dem Paket herauszunehmen, um so die anderen Änderungen ohne ein Referendum mit dem Stimmen der Opposition (und der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) im Parlament verabschieden zu können. Dies wurde jedoch von Premierminister Erdoğan abgelehnt.

Die Wahlkampagne zum Referendum wurde seitens der AKP höchst effizient und engagiert geführt. Sie machte die Abstimmung zu einem Plebiszit über ihre eigene Zukunft und stilisierte sie zu einer Abrechnung mit dem Vormundschafts-System der Vergangenheit. Über inhaltliche Details der Reform wurde nicht diskutiert.

Dem neuen Hoffnungsträger der Opposition, CHP-Chef Kemal Kılıçdaroğlu, ist es nicht gelungen, Erdoğan im Wahlkampfduell ernsthaft herauszufordern. Die Kurdenpartei BDP (Partei für Frieden und Demokratie) rief ihre Anhänger zum Boykott des Referendums auf, da die Reformen keine Änderungen in der Kurdenpolitik beinhalten. AKP-Chef Erdoğan kündigte deshalb an, im Falle eines positiven Ausgangs der Volksabstimmung die Arbeiten an einer neuen zivilen Verfassung wieder aufzunehmen.

Der Ausgang des Referendums liefert mit 58 Ja-Stimmen bei einer 78prozentigen Wahlbeteiligung ein überzeugendes Ergebnis. Die AKP und insbesondere Erdoğan persönlich gehen aus dieser Abstimmung politisch gestärkt hervor. Allerdings hat das Referendum auch die tiefe Spaltung der türkischen Gesellschaft erneut deutlich gemacht.

Die Reformen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie reichen aber bei weitem nicht aus. Die Türkei braucht eine neue zivile Verfassung, in der Minderheitenrechte, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeine Menschenrechte verankert sind. Dies wird vom jetzigen Reformpaket gar nicht oder nur teilweise angegangen.

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