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Mehrheit legitimiert keinen Rechtsbruch

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Zum bevorstehenden Referendum über die Amtsenthebung des rumänischen Staatspräsidenten erklären der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Präsident des Europäischen Parlaments a.D., Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, Elmar Brok MdEP, und die rumänische Justizministerin a.D., Monica Luisa Macovei MdEP:

Mehrheit legitimiert keinen Rechtsbruch

Die Entwicklungen der letzten Wochen in Rumänien geben Anlass zu tiefster Sorge. Der vom Parlament ins Amt gewählte Ministerpräsident Victor Ponta hat innerhalb seiner rund zweimonatigen Amtszeit Reformen und Fortschritte der letzten fünf Jahre zunichte gemacht. Der Angriff der regierenden Mehrheit auf Institutionen und Verfahren der Demokratie ist beispiellos. Vor allem die Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts ist in höchstem Maße verfassungswidrig.

Fakt ist: Es geht hier nicht mehr nur um einen politischen Machtkampf, sondern um die Verletzung grundlegender europäischer Rechtsprinzipien. Eine parlamentarische Mehrheit kann und darf keinen Rechtsbruch legitimieren. Die Notverordnung der Regierung, mit der das Recht des Verfassungsgerichts abgeschafft wurde, Parlamentsbeschlüsse und damit auch die Absetzung des Präsidenten auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, widerspricht der rumänischen Verfassung. Wer meint, die Politik müsse die Kontrolle über die Justiz übernehmen, der hat Europa nicht verstanden.

Die Abhaltung des Referendums am kommenden Sonntag in Rumänien wird diesen Rechtsbruch auch nicht heilen können. Hinzu kommt: Vieles deutet darauf hin, dass selbst die Durchführung des Referendums nicht gängigen rechtsstaatlichen und transparenten Standards entsprechen wird.

So werden „fliegende“ Wahllokale eingesetzt in Hotels, Cafés und Restaurants, was eine ordentliche Kontrolle der Abläufe erschwert. Im Gegensatz zu den Präsidentschaftswahlen im Jahre 2009 ist eine Videoüberwachung in den Wahllokalen abgelehnt worden. Die neue Software, mit der Wahlbetrug in Form von mehrfacher Stimmabgabe aufgedeckt werden kann, wird nicht eingesetzt. Die Art der Wahldokumentation wird es nicht möglich machen, die Zahl der abgegebenen Stimmen mit der Anzahl der tatsächlichen Wähler abzugleichen. Einem „Wahltourismus“ wird damit Tür und Tor geöffnet.

Die Ereignisse in Rumänien haben die Europäische Union tief erschüttert. Rumänien steht nun unter besonderer Beobachtung der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Wenn elementare Rechtsprinzipien der EU weiter missachtet werden, dann muss möglicherweise auch über die Anwendung von Artikel 7 des Vertrages von Lissabon nachgedacht werden.

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