Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Rahmens im Bedarfsfall einen Kredit in Anspruch zu
nehmen (z. B. durch eine Geschäftsbank bei der Zentralbank als Übernachtkredit in Form einer
„Spitzenrefinanzierungsfazilität“) oder die Anlage von Liquidität durch eine Geschäftsbank
bei der Zentralbank („Einlagefazilität“).
Von Fazilitäten wird auch in der internationalen Währungspolitik gesprochen, wenn der
Internationale Währungsfonds oder die neuen Stützungskredit-Institutionen der EU (EFSF, EMS)
Kredite für andere internationale Institutionen bereitstellen.