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Conference “Rule of Law Checklist for Montenegro”

Presentation of the publication “Rule of Law Checklist for Montenegro” and panel discussion on ongoing challenges in the Rule of Law in Montenegro

The Rule of Law Programme South East Europe (RSPSOE) of the Konrad Adenauer Foundation in cooperation with CEDEM (Centre for Democracy and Human Rights) organized an online conference in hybrid form (online and offline) to present the analysis "Rule of Law Checklist for Montenegro".

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Der Leiter des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa, Hartmut Rank, wies in seinen einleitenden Worten daraufhin, dass Rechtsstaatlichkeit in seinem Kern die Beschränkung von willkürlicher Macht beinhalte und betonte, dass Rechtsstaatlichkeit auf verschiedenen Säulen aufbaue. Eine der Schlüsselsäulen sei das Bestehen von starken und fähigen Institutionen, die das Recht gewährleisten. Die Checkliste und die darauf beruhende Analyse zur Rechtsstaatlichkeit in Montenegro legen ihren Fokus daher darauf, inwiefern staatliche Institutionen die Kapazität und den Willen haben, Recht umzusetzen und in Einklang mit den Gesetzen zu handeln.

Überdies thematisierte Rank, wie schwierig es sei, Rechtsstaatlichkeit zu messen, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Als die der Analyse zugrunde gelegten Schlüsselindikatoren benannte er die Einhaltung der Gesetze, Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsfreiheit. In der vorliegenden Veröffentlichung komme es auf die Begutachtung dieser Kriterien in der Praxis an, so Rank.  

Der frühere Sekretär der Venedig-Kommission, Dr. Thomas Markert betonte, dass ohne Rechtsstaatlichkeit die Gewährleistung von Demokratie und von Menschenrechten nicht möglich sei. Rechtsstaatlichkeit sei aus seiner Sicht kein einfaches Konzept. Markert wies darauf hin, dass es keinen allgemeingültigen Mechanismus gebe, um den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Ländern zu beurteilen. Demokratie sei etwa durch Wahlen einfacher messbar.

Markert erwähnte kurz den Hintergrund, der zur Entstehung der „Rule of Law-Checkliste“ der Venedig-Kommission im Jahre 2016 führte und stellte schließlich dar, dass das Konzept der Rechtsstaatlichkeit in jedem Land jeweils angepasst werden müsse, da es in den verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Möglichkeiten für die Implementierung von Rechtsstaatlichkeit geben würde.

Anschließend erklärte der Rechtsexperte und Autor der Studie „Rule of Law Checklist for Montenegro", Milorad Marković, dass die Studie im Zeitraum von August bis September 2020 erstellt wurde. Die Checkliste besteht aus 12 Indikatoren mit drei Basisindikatoren, die die Einhaltung der Gesetze, die Unabhängigkeit der Justiz und die Abwesenheit von Korruption betreffen.

Er verwies zunächst darauf, dass in Montenegro die Regierung als der hauptsächliche Gesetzgeber angesehen werde, was zu der Schlussfolgerung führe, dass das Parlament als höchstes gesetzgebendes Organ seine Beteiligung am Gesetzgebungsprozess verbessern sollte. Marković unterstrich die Notwendigkeit, die ordnungsgemäße Umsetzung der Gewaltenteilung sicherzustellen und zu respektieren, um Richter bzw. die Justiz vor externem Einfluss zu bewahren. Daher sollten die Gesetze dahingehend geändert werden, dass der Justizminister und der Präsident des Verfassungsgerichts keine Mitglieder des Justizrates und der Oberste Staatsanwalt nicht Teil des Staatsanwaltschaftsrates sein dürfen. 

Ihm zufolge müsse zudem der Kampf gegen die Korruption strategisch überprüft werden. Das Recht sollte insofern geändert werden, als dass sich die Sonderstaatsanwaltschaft nur auf schwerwiegende Korruptionsfälle auf höherer Ebene konzentriert und andere Staatsanwälte ihre Zuständigkeiten auf Korruptionsfälle auf niedrigerer Ebene ausweiten. Die Tatsache, dass drei Viertel der Bürger glauben, Korruption sei ein Teil des Alltags, ist laut Marković besorgniserregend.

Milena Bešić, Direktorin des Zentrums für Demokratie und Menschenrechte Montenegro moderierte die nachfolgende Expertendiskussion. Sie leitete die Diskussion mit dem Hinweis ein, dass nicht nur ein grundlegendes und strategisches Denken über Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der politische Wille, die Kompetenz von Individuen in Institutionen und eine individuelle Verantwortung notwendig seien. 

Miraš Radović, Richter am Verfassungsgericht von Montenegro und Kandidat für den Präsidentenposten des Verfassungsgerichts von Montenegro, legte dar, dass die Unabhängigkeit und Autonomie der Justiz in der Politik geachtet und geschützt werden müsse. Für ihn dürfe der/die Justizminister/in aufgrund der Möglichkeit seines/ihres politischen Einflusses nicht Mitglied des Justizrates sein.

Die Vertreterin Montenegros vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Valentina Pavličić, hob hervor, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht alleine existieren und aufrechterhalten werden könne, sondern es starker, unabhängiger und kompetenter Institutionen bedürfe. Sowohl Bürger als auch die Institutionen müssten die Gesetze respektieren. Überdies ist sie der Meinung, dass in den staatlichen Institutionen Unabhängigkeit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden seien und Gerichtsentscheidungen in der Praxis effizienter durchgesetzt werden müssten. 

Die Präsidentin des Justizrates von Montenegro, Prof. Dr. Vesna Simović-Zvicer, betonte die Notwendigkeit der Umsetzung eines internationalen Standards bei gleichzeitiger Beachtung der länderspezifischen Gegebenheiten.

Als Mitglied des Nationalen Antikorruptionsrates erklärte Stevo Muk, dass die durchschnittliche Dauer eines Verwaltungsstreites zu viel Zeit in Anspruch nehme. Die Integrität und Effizienz des Verwaltungs- sowie Verfassungsgerichts müssten verbessert werden, damit die Rechtsstaatlichkeit und die Verwirklichung der Menschenrechte nicht leiden würden und kein öffentlicher Vertrauensverlust verursacht werde.

Die Staatsanwältin bei der Obersten Staatsanwaltschaft und Staatsanwältin für die Beziehungen zu Eurojust, Jelena Đaletić, wies darauf hin, dass für eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in der Praxis eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Kommunikation der staatlichen Stellen bei Wahrung ihrer jeweiligen Unabhängigkeit geboten sei.

 

(Bericht erstellt von: Svenja Gutsche, Praktikantin)

 

 

 

 

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