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Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Jordanien

Автор: Dr. Otmar Oehring

Moratorium über Hinrichtungen nach acht Jahren ausgesetzt

Am 21.12.2014 sind in Jordanien elf Häftlinge gehängt worden. Damit endet nach acht Jahren ein faktisches Moratorium über den Vollzug der Todesstrafe. König Abdallah hatte 2005 angekündigt, Jordanien beabsichtige sein Strafrecht zu überarbeiten und könne schon bald das erste Land im Nahen Osten ohne Todesstrafe sein. Die Regierung hat sich allerdings offensichtlich der Meinung der Mehrheit des Volkes gebeugt und sich für die Wiederaufnahme der Hinrichtungen entschieden. König Abdallah hat das entsprechende Dekret nicht unterzeichnet – er weilte auf Dienstreise in Bahrein.

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Nach Behördenangaben waren die Hinge-richteten ausnahmslos Männer und Jorda-nier im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Bei keinem habe es politische oder extre-mistische Verbindungen gegeben.

Auch wenn das Ereignis für die meisten Beobachter überraschend kam, hatte es sich doch schon angekündigt. Innenminister Hussein Majali hatte Anfang November 2014 mitgeteilt, dass das Kabinett ein Komitee gebildet und beauftragt habe, zu prüfen, ob in Jordanien die Hinrichtungen wieder auf-genommen werden sollten oder nicht. Tatsächlich hat Jordanien in der Zeit von April 2006 bis zum 21. Dezember 2014 die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt.

Das letzte Mal war die Todesstrafe im März 2006 vollstreckt worden. Damals war ein 41jähriger Schmied, der seine Frau und seinen siebenmonatigen Säugling ermordet hatte, im Gefängnis von Swaqa gehängt worden. Nach anderen Quellen waren die letzten Hingerichteten ein Jordanier und ein Libyer, die wegen der Tötung des US-Diplomaten Laurence Foley in Amman verurteilt worden waren.

Moratorium über die Todesstrafe

Das Moratorium über die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe hat Jordanien 2006 als Reaktion auf Kritik des UN-Menschenrechtsrates an der Hinrichtungspraxis in Jordanien beschlossen. Der UN Menschenrechtsrat hatte u.a. seine Besorgnis über die Vielzahl von Straftaten geäußert, die in Jordanien mit der Todesstrafe belegt sind. Bereits im November 2005 hatte König Abdullah in einem Gespräch mit der italienischen Tageszeitung Corriere della Sera angekündigt, dass Jordanien beabsichtige sein Strafrecht im Einklang mit der Europäischen Union zu überarbeiten und schon bald das erste Land im Nahen Osten ohne Todesstrafe sein könne.

In der Folgezeit sind gleichwohl Duzende Personen wegen verschiedener Straftaten – u.a. Mord, Vergewaltigung von Minderjährigen, Spionage - zum Tode verurteilt worden. Zahlen des Direktorats für Öffentliche Sicherheit aus den letzten Jahren zeigen, dass die Zahl der Straftaten, auch jene vorsätzlicher Tötungsdelikte, in den letzten Jahren zugenommen haben. Die Zahl der Straftaten und Gewaltverbrechen hat nach Angaben des jordanischen Statistischen Amtes von 2009 bis 2013 von 24.700 auf 33.800 zugenommen. Ungeachtet dessen wird Jordanien generell als eines der sichersten Länder der Region gesehen. Die Zahl der Morde ist von 50 im Jahr 2009 auf 87 im Jahr 2011 gestiegen, hat sich in den folgenden zwei Jahren aber wieder verringert. Zwischen 2007 und 2011 sind laut Amnesty International 67 Angeklagte zum Tod verurteilt worden. Zwischen April 2012 und Februar 2013 weitere 26 Personen, davon drei seit Beginn 2013. Im Februar 2013 gab es in Jordanien 106 Todeskandidaten, darunter 9 Frauen.

Anwendung der Todesstrafe strittig

Über die Frage der Anwendung der Todesstrafe ist in Jordan seit geraumer Zeit zwischen Menschenrechtsaktivisten, die die Todesstrafe ablehnen, und Regierungsvertretern und Juristen, die die Todesstrafe befürworten, gestritten worden.

Mehrere Verurteilte, darunter ein in den 1970er Jahren wegen Spionage Verurteilter, sind schon lange in der Todeszelle. Heute befinden sich noch 114 Personen in Jordanien in der Todeszelle. Zwölf sind Frauen, darunter Sajida Rishawi, eine verhinderte irakische Selbstmordattentäterin, die 2005 an den Bombenattentaten auf Hotels in Amman teilnahm, für die sich Al Qaeda verantwortlich zeigte und bei denen 60 Menschen getötet und Duzende verletzt wurden.

Der Ministerrat muss im Einklang mit Artikel 39 der Verfassung des Haschemitischen Königreichs Jordanien dem König jedes Todesurteil, zusammen mit einer Stellungnahme des Ministerrats, zur Bestätigung vorlegen. Die Todesstrafe darf nur vollstreckt werden, wenn sie vom König bestätigt worden ist.

Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Hinrichtungen, sind auch in der königlichen Familie deutlich geworden. Prinz Zeid Ra'ad, der Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen – ein Cousin des Königs - kritisierte die Hinrichtungen und bezeichnete sie als einen Rückschritt für Jordanien. Unterzeichnet hat das königliche Dekret über die Hinrichtungen sein Vater Prinz Ra'ad bin Zeid, der zu diesem Zeitpunkt den auf Dienstreise in Bahrein befindlichen König Abdallah als Regent vertrat. Interessant wäre zu erfahren, warum der König als der nach der Verfassung eigentlich Zuständige für die Bestätigung von Todesurteilen diese Aufgabe nicht wahrgenommen hat: Die gegebene Begründung lässt eher vermuten, dass der König das Dekret nicht unterzeichnen wollte.

Den kompletten finden Sie oben als PDF-Datei zum Download.

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