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Vortrag von Prof. Stephan Harbarth an der UCAD

од Baye Mbaye Ndiaye

Der Schutz der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht

Vortrag von Prof. Stephan Harbarth zum Thema „Der Schutz der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland“

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Das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Subsahara-Afrika organisierte in Zusammenarbeit mit der Senegalesische Vereinigung für Verfassungsrecht (Association Sénégalaise de Droit Constitutionnelle - ASDC) am 18. Juni 2021 bei Harmattan-Senegal in Dakar, eine Konferenz mit Professor Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und Frau Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht, zum Thema: "Der Schutz der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht".

Das Verhältnis zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichten

Die Veranstaltung fand im Rahmen des Besuchs von Professor Stephan Harbarth in Dakar statt. So nahm der Präsident des Bundesverfassungsgerichts am 17. und 18. Juni 2021 am "Treffen der westafrikanischen Verfassungsgerichte und -räte" in Terrou-Bi teil, das vom Regionalbüro für Rechtsstaatlichkeit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Verfassungsrat organisiert wurde.

Dabei sprach Professor Harbarth mit den Teilnehmenden über die oben genannten Themen und ging dabei auf die Besonderheiten der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit, die als sehr grundrechtsschonend eingeschätzt wird, und ihrem Verhältnis zu den europäischen Gerichten ein.

Diese Konferenz war aus mehreren Gründen ein Erfolg.

In erster Linie war es eine einmalige Gelegenheit für Jurastudierende senegalesischer Universitäten, einen hochrangigen ausländischen Richter zu treffen und sich mit ihm auszutauschen und mehr über die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit zu erfahren.

Des weiteren ermöglichte das Zusammentreffen Professor Harbarth den Kontakt mit der senegalesischen akademischen Welt, denn die Cheikh Anta Diop Universität ist in ganz Westafrika für ihre hochqualifizierte Lehre und ihr Lehrpersonal bekannt.

Darüber hinaus bot die Veranstaltung der jungen senegalesischen Vereinigung für Verfassungsrecht die Möglichkeit, eine Reihe von Konferenzen zu initiiren, an denen senegalesische und ausländische Vertreter der Justiz teilnehmen.

Sie wurde von allen Schichten der akademischen und wissenschaftlichen Welt sowie von offiziellen Stellen gut besucht.

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