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Monitoring über Implementierung des Gesetzes zum Rundfunk

од Aleksandra Popović

Bericht

Das Projekt „Monitoring“ der Konrad-Adenauer-Stiftung findet bereits im zweiten Jahr statt. Das Projekt beschäftigt sich mit der Beobachtung der praktischen Umsetzung des Gesetzes zum Rundfunk.

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Quartalmäßig nach jeweils drei Monaten wird eine Pressekonferenz abgehalten, zu der jeder Berichterstatter Bemerkungungen und Empfehlungen für die weitere Professionalisierung und Regelung der Medienlandschaft in Serbien liefert und Hinweise auf Verstöße gegen das verabschiedete o.g. Gesetz gibt.

Die folgenden Zusammenfassungen der Berichterstattungen werden innerhalb der beiden elektronischen Medien chronologisch dargestellt, um die progressive Wirkung unseres Projektes „Monitoring“ zu illustrieren.

  • Radio
Im vorigen Jahr wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung die Lizenzen für die Rundfunksender vergeben. Fünf Radiosender erhielten schließlich die Lizenz. Für die Vergabe war das Kriterium, ob die Rundfunksender das öffentliche Interesse vertreten, sehr ausschlaggebend. Die Beurteilung der Radiosender fällt wie folgt aus: Rundfunksender B92 und Radio Index erfüllen die Kriterien und beweisen, dass sie würdig sind, diese Lizenz erhalten zu haben. Der dritte Rundfunksender Radio S wird mit der Zeit immer besser, er braucht Zeit zum Entwickeln, während es bei den anderen beiden Radiosendern FocusRadio und Roadstar noch fragwürdig ist, ob sie es verdient haben, die Lizenz zu behalten, so die Beurteilung durch die Experten. Insbesondere RadioFocus stand unter Kritik, da dieser Rundfunksender die serbisch-radikale Partei zu großem Ausmaße ins Programm nahm und dabei auch das Konzept der Hassrede zuließ. Bei unseren Berichterstattungen wurde dies mehrmals betont. Wir haben auch den zuständigen Rat der Rundfunkagentur (RRA) auf ein solches Verhalten hingewiesen, weil es in seiner Zuständigkeit liegt, interne und öffentliche Mahnungen auszusprechen. Professor und Berichterstatter Rade Veljanovski betonte auch, dass die Rundfunkanstalt ein solches Verhalten von einem Rundfunksender nicht tolerieren sollte, da er die nationale Lizenz für die Ausstrahlung von Radioprogrammen erhalten hat. Im Gegensatz dazu, kann man das Beispiel des öffentlich-rechtlichen Radiosenders Radio Belgrad anführen, der zum öffentlich-rechtlichen Radio-und Fernsehdienst RTS gehört und für die Programmgestaltung ausgewogene Themen auswählt.

Die Experten mahnten außerdem eine Korrektur für die Lizenzvergabe der Stadt Belgrad an: Der Rat der RRA hat die Stadt Belgrad aus der Ausschreibung für die Vergabe lokaler Frequenzen in Serbien ausgenommen, wobei die Begründung in der Strategie der RRA dafür nicht stichhaltig ist. Im Lichte der Tatsache, dass neuverabschiedete Gesetze den Städten lokale Sender erlauben und Belgrad ein Hauptakteur im politischen und gesellschaftlichen Lebens Serbiens ist, sollte diese mangelhafte und nicht dem öffentlichen Interesse zugeordnete Strategie-Richtlinie revidiert werden.

Als eine wichtige Entwicklung bei der FocusRadio-Programmgestaltung im letzten Quartal 2007 wurde von den Experten die Abwicklung der direkten Zuhörer-Kontaktprogramme bei diesem Rundfunk dargestellt. Laut FocusRadio-Vertreter hatte dies technische Gründe. Allerdings standen diese Programme regelmäßig in der Kritik, weil in ihnen Hassreden und einseitige politische Meinungsmache zugunsten der Radikalen Partei stattfanden.

Auch wenn die Umsetzung des Gesetzes zum Rundfunk sich langsam entwickelt, so hat sie doch dazu beigetragen, die chaotische Rundfunklandschaft besser zu ordnen. Es besteht die Erwartung, dass die verbliebenen lokalen und regionalen Rundfunksender sich demnächst noch privatisieren werden. Die Experten vertraten die Ansicht, dass dies im Geiste des Rundfunkgesetzes wäre. Eine Transformation zu lokalen Gemeinderundfunk-sendern würde demgegenüber transformieren, den Prozess der Professionalisierung und der Anpassung an die EU-Standards im Medienbereich empfindlich zuwiderlaufen.

  • Fernsehen
Das Monitoring im Bereich Fernsehen war am Anfang des Jahres 2007 wesentlich durch die Parlamentswahlen in Serbien bestimmt. Anlässlich dieses politischen Ereignisses, veröffentlichte die Fernseh-und Rundfunkanstalt eine allgemeine verpflichtende Anleitung für alle Radio-und Fernsehsender mit speziellen Regeln für diese Periode der Wahlkampagne. Diese sind oft ignoriert worden, wobei es aber nur zu internen Verweisen durch die RRA gekommen ist.

Diese Wahlkampagne war die bisher längste, rein numerisch gesehen gab es sechs Tage Berichterstattung im Fernsehen. Die Fernsehsender haben im Allgemeinen stark verdient an dieser Kampagne, gleichzeitig aber auch Einsparungen durchgeführt. Am meisten verdient hat der Sender PinkTV. Es bleibt unklar, ob die Regel eingehalten wurde, dass nach einem gleichen Tarif für alle Parteien bezahlt wird oder ob es nicht doch vielmehr Abmachungen mit den einzelnen Parteien gab. Obwohl alle Fernsehsender die nationale Frequenz und Lizenz innehaben, wurde es während der Walkampagne allzu deutlich, dass verschiedene Fernsehsender einzelne Parteien präferieren. Die Experten merkten an, dass hier der politische Einfluss erkennbar war. RTS hat allen Parteien einen Platz verschafft, während B92 und PinkTV SPS, der Sozialistischen Partei Serbiens, keinen Platz einräumten und SRS wurde auch nicht auf B92 gesendet.

Bei der Bewerbung um die nationale Lizenz mussten sich die Fernsehsender bereiterklären, eine ausgewogene Programmvielfalt zu bieten, was bedeutet, dass sowohl ausländische wie auch einheimische Produktionen zu sehen sein sollten. Dies wird jedoch nicht eingehalten, faktisch gesehen wurden in einer Woche 219 ausländische Produktionen gesendet, während die Anzahl der einheimischen mit 48 Sendungen stark vermindert war. Dies sollte auch unter der Obacht des Rates der Rundfunkanstalt stehen, so die Meinung der Experten.

Nach dem Ende der Parlamentswahlen, wurde eine andere Schwer-punktsetzung von Seiten der Fernsehsender gewählt. RTS konzentrierte sich auf das Kosovo, während B92 die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal und die Annäherung an die EU thematisierte. Pink TV hat sich demgegenüber aus der Berichterstattung über politische Themen verabschiedet und stattdessen sein Programm auf die nebensächlichen, eher alltäglichen Geschichten gelenkt, die die Zivilbevölkerung interessieren und dadurch ein großes Publikum anziehen. Durch die Art dieses Programmes wurde es ermöglicht, dass PinkTV auf den zweiten Platz der nationalen Fernsehsender rückte.

Ein weiteres Ergebnis, was durch das Monitoring herausgefunden wurde, ist, dass die Fernsehsender unzulässige Mittel benutzen, um sich auf dem Markt zu positionieren. Ein Beispiel dafür ist der unzulässige Gebrauch von Werbung; es ist per Gesetz verboten, dass Sendungen, die nicht länger als 30 Minuten dauern, durch Werbeblöcke unterbrochen werden. An diese gesetzliche Vorschrift halten sich die Fernsehsender jedoch nicht und auch seitens der Rundfunkanstalt gibt es keine Sanktionen zu diesem Verhalten, „da gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsendern die RRA keine drastische Maßnahmen ergreifen dürfte, sodass die RRA die Vorstandsmitglieder der TV-Sender nur auf ihre Verpflichtung aufmerksam machen, sich ordnungsgemäß zu verhalten“ (zitiert aus den Erläuterungen RRA).

Professor und Berichterstatter Miroljub Radojkovic untersuchte die Verpflichtung von Seiten der Rundfunkanstalt für RTS, nach der RTS die Parlamentssitzungen übertragen soll. Diese Verpflichtung steht im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung von RTS, da dieser Sender Programmvielfalt bieten soll. Diese Verpflichtung der Rundfunkanstalt verändert nicht nur die Natur und den Charakter dieses Senders, sondern stellt gleichzeitig auch eine direkte Einflussnahme von Seiten der Politik in den eigentlich unabhängigen Sender RTS dar. Die Experten haben diese Anordnung der RRA als Einmischung in die Programmgestaltung und Redaktionspolitik des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsenders bewertet. Aufgrund der Kritik durch unser Monitoring, hat die RRA diese Maßgabe von einer „Verpflichtung“ zu einer „Empfehlung“ umgewidmet, die dem Sender RTS suggeriert, die Parlamentssitzungen nur anhand der Parlamentstagesordnung zu übertragen und somit sich auf die Teile zu konzentrieren, die von allgemeinem Interesse sind.

Am Ende des Jahres 2007, im Dezember, wurden die Präsidentenwahlen ausgerufen. Dazu hat die RRA gemäß ihrer Zuständigkeiten die „Allgemeine Anordnung für das Verhalten der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Rundfunksender während der Präsidentenwahlen“ verabschiedet. Der Rat der RRA weist in diesem Dokument auf die Richtlinien hin, nach denen sich die Medien den professionellen, pluralistischen, ausgewogenen Normen entsprechend während der Wahl-Kampagne verhalten sollten. Falls die RRA Verstöße gegen diese Anordnung feststellt, kann sie dem betreffenen Medium Mahnung, Warnung, vorübergehenden oder endgültigen Lizenzentzug erteilen, worüber bei unserer nächsten Konferenz im ersten Quartal 2008 zu berichten sein wird.

  • Rechtsaspekt der Problematik
Der Rat der Rundfunkanstalt hat bei der Parlamentswahlkampagne Anfang 2007 eine sehr instruktive Schrift mit Regeln verabschiedet. Bisher wurde noch nicht veröffentlicht, ob die Regeln eingehalten worden sind oder ob Mahnungen ausgesprochen wurden.

Der Bereich des Medienrechts, welcher die lokalen Radio-und Fernsehstationen betrifft, konzentriert sich zur Zeit auf den Prozess der Privatisierung. Privatisierung ist für ein Transitionsland wie Serbien ein wichtiger und notwendiger Schritt. Dabei sollten jedoch die Rechte der Arbeitnehmer der Sender und vor allem der Konsumenten, der Bürger, nicht aus den Augen verloren werden. Insbesondere die Funktion lokaler Rundfunkanstalten in Serbien ist von besonderer Bedeutung, da die lokalen Rundfunkstationen immer eine demokratische Säule in undemokratischen Zeiten bildeten.

Obwohl der Rat der Rundfunkanstalt keine legislative Autorität besitzt, hat er sich bei der Verabschiedung der „allgemein verpflichtenden Anleitung für das Verhalten der Rundfunkanstalten“ (ursprünglich als „Ethischer Kodex für das Verhalten der Sender“ benannt) so verhalten. Zudem gab es keine öffentliche Abstimmung und keine Involvierung der betroffenen Institutionen über diese Anleitung. Dieses Dokument ist nach Auffassung der Experten insofern überflüssig, als dass die Regeln und Prinzipien, die für die Medienlandschaft gelten, schon in bereits existenten Gesetzen festgelegt sind. Diese werden jedoch nicht respektiert und Verstöße gegen die Gesetzesgrundlage werden nicht sanktioniert. Das hat zur Konsequenz, dass die Medienverantwortlichen sich undiszpliniert verhalten. Hierin sieht jedoch der Rat der Rundfunkanstalt die Chance und seine Autorität, Anleitungen zu veröffentlichen, die seinen Wohlgefallen finden. Prinzipiell obliegt es nicht der Rundfunkanstalt, Richtlinien zu veröffentlichen, die in der Verantwortung der Selbstkontrolle der Medien liegen, so das klare Votum der Professoren.

Eine weitere Problematik ist die verpflichtende allgemeine Anordnung der RRA, dass RTS Parlamentssitzungen live übertragen soll. Dabei ist RTS von Seiten des Gesetzes daran gebunden, eine breite Themenauswahl zu bieten, um die Bedürfnisse und Interessen der Zuschauer zu erfüllen. Durch diese künstliche Anordnung der Rundfunkanstalt wird RTS gezwungen, seine Natur zu ändern und sich auf ein bestimmtes Thema zu beschränken. Diese Anordnung ist in juristischer Terminologie keine legale Basis und besitzt keine verpflichtende Autorität. Sie ist auch nicht wie üblich im Amtsblatt Serbiens erschienen, sondern nur auf der Webseite der Rundfunkanstalt. Aber in der Praxis entfaltet sie ihre Wirkung, auch wenn, wie im Abschnitt Fernsehen schon aufgeführt, diese Anordnung nach der kurzen öffentlichen Polemik zu einer „Empfehlung“ umgewidmet wurde.

Ein weitere Empfehlung der Experten ist, auch wenn schon seit dem Beginn des Monitorings der Umsetzung des Rundfunkgesetzes darauf hingewiesen wurde, dass dieses Gesetz für die analoge Medienlandschaft gilt, die Anregung von Seiten des Kultusministeriums, Ministeriums für Telekommunikation, des Rates der RRA, der Agentur für Telekommunikation und des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehdienstens RTS aufzugreifen, mit einer Novellierung des Rundfunkgesetzes und mit dem Entwurf eines neuen Gesetzes zur elektronischen Kommunikation zu beginnen, da ab 2012 alle Sender in der EU ihre Programme digital auszustrahlen haben.

Bei diesen Konferenzen haben neben Journalisten auch Chefredakteure, Vertreter des Rates der Rundfunkanstalt, Rechtsexperten für Medien, Abgeordnete als Mitglieder des Parlamentsausschusses für Kultur und Medien, Vertreter der parteilichen Abteilungen für Medien und Kommunikation teilgenommen. Unsere Berichterstattungen waren immer in den Medien – in Tageszeitungen, Radio- und Fernsehsendungen - präsent.

Als objektive Auswertung unseres Beitrages zur weiteren Professionalisierung der Medien in Serbien ist ein Fortschreiten im Anwendungsgrad der Mediengesetze zu erkennen. Dieses Projekt der Konrad Adenauer Stiftung, „Monitoring“, gilt als ein von der Öffentlichkeit angenommenes und respektables Instrument zur Verwirklichung der gesellschaftlichen Rolle und Verantwortlichkeit der Medien, das auch im nächsten Jahr stattfinden wird.

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