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Rechtssaatlichkeit und Religion in Asien: Die Rolle der Religion in der Politik und ihre Auswirkungen

Am 29. und 30. Oktober 2018 veranstaltete das KAS Rechtsstaatsprogramm Asien und das Center for Asian Legal Studies der National University of Singapore gemeinsam einen Workshop in Singapur.

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Während des zweiten Workshops zum Thema “Rechtsstaatlichkeit und Religion in Asien” stand im Mittelpunkt, welche Rolle Religion in der Politik spielt und welchen Einfluss sie auf die Gesetzgebung hat. Die Teilnehmer aus Politik und Wissenschaft sowie Vertreter verschiedener Glaubensgemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen diskutierten zwei Tage lang über verschiedene Aspekte der Religions- und Bekenntnisfreiheit in der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Fast alle asiatischen Staaten sehen in ihren Verfassungen die Gewährleistung der Glaubens- und Religionsfreiheit vor. Diese Kodifizierung hat in vielen Staaten dazu geführt, dass die Menschen diese Rechte einfordern, insbesondere durch Beschreiten des Rechtsweges. Diese zunehmende Erwartung an Gerichte, religiöse Konflikte zu lösen, können diese nur vereinzelt erfüllen. Dies liegt einerseits daran, dass die Gerichte ihre Aufgabe als Hüter der Verfassung teilweise nur zögerlich wahrnehmen. In Malaysia verwarf das höchste Gericht das Ersuchen der christlichen Minderheit, in Malay-sprachigen Bibeln das arabische Wort Allah für den christlichen Gott zu verwenden.[1] Andererseits scheitern auch Urteile, die Religions- und Bekenntnisfreiheit zur Wirksamkeit verhelfen, an der gesellschaftlichen Realität. In Indien sprach ein Gericht Frauen das Recht zu, Zugang zu einem Tempel zu erhalten, der bislang Männern vorbehalten worden war. Als Reaktion auf das Urteil mobilisierten sich jedoch ultrareligiöse Gruppen, die in der Folge Frauen am Betreten des Tempels hinderten. Es wurde deshalb diskutiert, wie gerichtlichen Entscheidung zur Durchsetzung verholfen werden kann. Gleichzeitig wurde erörtert, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, dass gerichtliche Entscheidungen auch religiöse Konflikte auslösen oder verschärfen können, wenn die Entscheidung nicht dem Rechtsgefühl oder den Wertvorstellungen der Bevölkerung oder religiösen Mehrheit entspricht. Es ist jedoch Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz, dass Richter frei von Rechtsgefühlen der Bevölkerung auf Grundlage rechtlicher Prinzipien und Verfassungswerte die Gesetze auslegen. Auf der Konferenz wurde deshalb geäußert, dass Konflikte als Reaktion auf Urteile auf kurze Sicht möglicherweise in Kauf zu nehmen sind, weil es Aufgabe der Gerichte ist, auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte hinzuwirken. Gleichwohl sind Ressentiments in der Bevölkerung ernst zu nehmen. Vorgeschlagen wurde deshalb, dass auch alternative Konfliktlösungsmechanismen und Verständigungsplattformen etabliert werden sollten, die auch die Bürger als Akteure auf dem Weg zu einer friedlichen Koexistenz der Religionen einbeziehen.

In einer Diskussion zwischen Vertretern verschiedener Weltreligionen begrüßten diese derartige Ansätze. Hervorgehoben wurde dabei aber, dass es dazu des Staats als neutralen Vermittler bedarf, der Plattformen für interreligiöse Kommunikation und Verständigung schafft. Von allen Vertretern der Glaubensgemeinschaften wurde bekräftigt, dass ein säkularer engagierter Staat zu einem höheren Maß an Freiheit für alle Religionen führe. Aus der Perspektive Singapurs wurde zudem festgestellt, dass ein hohes Maß an Regulierung im religiösen Bereich nicht zwangsläufig zu einem geringen Maß an Freiheit führen müsse. Im Gegenteil zeigten sich die Religionsvertreter davon überzeugt, dass die verschiedenen Gesetze und „soft laws“ Singapurs zur einer höheren interreligiösen Toleranz führen. Als Beispiel wurde nicht nur die Durchführung eines „Tags der ethnischen Harmonie“ genannt, sondern auch staatliche unterstützte multi-religiöse Versammlungen auf Kommunalebene. Nach Überzeugung der Religionsvertreter und Konferenzteilnehmer ist ein säkularer Staat, solange er nicht in radikal-säkularer Ausprägung jegliche Religions- und Bekenntnisausübung unter Druck setzt, Voraussetzung für religiöse Freiheit, inter-religiösen Frieden und damit Stabilität. Offen blieb jedoch die Frage, wie die religiöse Mehrheit in manchen Ländern der Region von den Vorteilen einer säkularen Staatsform überzeugt werden kann.

Einen Ansatz zu einer Antwort auf diese Frage kann möglicherweise der Dialog des Staates mit religiösen Führungspersönlichkeiten und Leitfiguren bilden. Gerade in Staaten, die einen geringen Grad an Säkularität aufweisen oder gar die Konzepte von Nationalität und Religion miteinander vermischen, ist der Dialog mit religiösen Führungspersönlichkeiten und Vertretern zentral. Häufig existiert ein institutionelles religiöses Netzwerk von Bildungseinrichtungen und Sozialhilfe, das staatlichen Institutionen nicht unähnlich ist, aber aufgrund des religiösen Hintergrunds ganz eigene Autorität besitzt. Neben den religiösen Werten und Normen, die dort vermittelt werden, kann Bürgern über dieses Netzwerk auch „zivile Bildung“ vermittelt werden. Zivile Bildung meint dabei nicht nur ein Bewusstsein der Bürger für ihre Rolle innerhalb des Staates, sondern auch eine Sensibilisierung für verfassungsrechtliche Werte und Prinzipien. Eine derartige zivile Bildung hat ebenfalls das Potenzial, der vorhandenen Vorstellung entgegenzuwirken, angesichts der höheren göttlichen Ordnung habe die menschengegebene verfassungsrechtliche Ordnung weniger Gewicht. Nicht vergessen werden darf auch, mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Dialog zu treten, etwa über sozialen Medien.

Als weitere Herausforderung wurde von den Teilnehmern des Workshops die Haltung von Politikern zu religiöser Intoleranz herausgearbeitet. Oft wird religiöse Intoleranz von Politikern zur Wählermobilisierung während des Wahlkampfes genutzt. Umgekehrt mahnen politische Akteure bei religiös motivierten Ausschreitungen selten zu einem Ende der Gewalt aus Angst, Wähler zu verlieren. Religiöse Gruppen sind oft auch in der Lage, Gesetzesvorhaben maßgeblich zu beeinflussen. In einigen asiatischen Ländern sind Gesetzeslücken zu erkennen, die in religiösen Vorstellungen begründet sind, aber gleichzeitig andere Menschenrechte deutlich beschränken. Etwa ist es mancherorts möglich, sich trotz des Verbots der Kinderehe die Ehe mit Minderjährigen vor dem Scharia-Gericht genehmigen zu lassen. Es ist deshalb notwendig, Parlamentarier für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – auch im Kontext der übrigen Menschenrechte – zu sensibilisieren sowie personelle und institutionelle Fähigkeiten und Kapazitäten auszubauen. Hieran anknüpfend wird die Konrad-Adenauer-Stiftung im nächsten Jahr gemeinsam mit dem International Panel of Parliamentarians for Freedom of Religion or Belief in Singapur eine mehrtätige Konferenz veranstalten, auf der sich Abgeordnete aus der ganzen Welt zum Austausch treffen.

Mit Blick auf die Exekutive wurde festgestellt, dass die Religions- und Bekenntnisfreiheit in Asien maßgeblich durch Berufung auf die „öffentliche Ordnung“ eingeschränkt wird. Dieses von den Behörden in der Regel weit ausgelegte Prinzip weist dabei erhebliches Missbrauchspotenzial auf. In der Vergangenheit fiel in einigen asiatischen Ländern eine Praxis auf, wonach bei gewalttätigen Ausschreitungen gegen die friedliche Religionsausübung einer Minderheit die Behörden den friedlichen Gläubigen als „Provokateuren“ der Gewalt die Religionsausübung untersagten.

Bedenken wurden auch hinsichtlich wachsenden religiösen Extremismus geäußert. Als gemeinsame Merkmale religiösen Extremismus wurde die Angst vor und die Entmenschlichung des „Anderen“ und „Fremden“ erkannt. Auch fehlende wirtschaftliche Entwicklung und damit einhergehende prekäre Lebensverhältnisse scheinen eine Rolle zu spielen. Angeregt wurde deshalb, in Zukunft auch diesen Zusammenhang näher zu untersuchen und in Lösungen mit einzubeziehen.

Dabei bedarf das Medium Internet bei Radikalisierungsprozessen besonderer Aufmerksamkeit. In den sozialen Medien, die in der Regel nicht moderiert werden und auch anonym zugänglich sind, sind Phänomene wie „hate speech“ zunehmend zu beobachten. Internet-Plattformen ist außerdem die Gefahr inhärent, in einer digitalen (Filter-)blase in den eigenen Vorurteilen bestätigt zu werden. Jedoch wurde von Teilnehmern des Panels auch betont, dass durch soziale Plattformen auch die Hürde geringer als in der analogen Welt ist, mit Andersdenkenden zu kommunizieren. So können „Internettrolle“ – also Personen, die Interessengruppen anderer sozialer oder politischer Prägung auf sozialen Medien beitreten, um deren Mitglieder zu beschimpfen – durch faktenbasierte Antworten und Reaktionen motiviert werden, in einen Dialog zu treten.

Insgesamt wurde während des Workshops deutlich, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit kein Grund- bzw. Menschenrecht ist, das isoliert betrachtet werden kann. Beschränkungen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit haben gleichzeitig Auswirkungen etwa auf die Meinungsfreiheit. Um die Wechselwirkungen zwischen Religion, Recht und Politik zu verstehen, muss außerdem der gesellschaftliche Kontext genau betrachtet werden. Oft existieren religiöse Konflikte nicht nur zwischen der mehrheitlich vertretenen Religion in einem Land und den Minderheiten, sondern auch zwischen verschiedenen Minderheiten innerhalb einer Religionsgemeinschaft.

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Singapur

Kontakt

Gisela Elsner

Gisela Elsner kas

Referentin Grundsatzfragen Nachhaltigkeit und Beauftragte der Beratungs- und Beschwerdestelle der KAS.

gisela.elsner@kas.de +49 30 26996-3759

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