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Fachkonferenz

VIII. Völkerrechtskonferenz

Die national- und internationalrechtliche Verankerung der Prinzipien der Soz. Marktwirtschaft

Auf der diesjährigen Völkerrechtskonferenz soll analysiert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bestehen, um die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zu stützen.

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Details

Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ausbrach, hat die Frage in den Vordergrund gerückt, wie die nationalen und internationalen Ordnungsrahmen ausgestaltet sein müssen, um Fehlentwicklungen in der Wirtschaft entgegen¬steuern und die Grundlage für nachhaltiges wirtschaftliches und zugleich sozial verträgliches Handeln bilden zu können. Bei der Beantwortung dieser Frage und den gegenwärtigen Reformdiskussionen hat sich das Augenmerk erneut auf das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft und deren Prinzipien gerichtet.

Grundlegendes Ziel der Sozialen Marktwirtschaft ist es, den marktwirtschaftlichen Wettbewerb mit einem sozialen Ausgleich zu verbinden. Sie soll ermöglichen, dass sich Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und effizientes, nachhaltiges Wirtschaften gleichzeitig verwirklichen lassen. Leitprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft sind Solidarität und Subsidiarität. Die Solidarität sorgt dafür, dass die Marktwirtschaft sich immer wieder durch die Orientierung am Gemeinwohl legitimiert. Die Subsidiarität schafft und garantiert den Raum für die Eigenverantwortung und Eigeninitiative.

Voraussetzung für die Umsetzung der Sozialen Marktwirtschaft ist ein funktions¬fähiges, verlässliches und demokratisches Rechtssystem. Ohne ein solches ist ein effizientes und wirtschaftliches Handeln nicht möglich, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit jedes Einzelnen bei Achtung der Menschenrechte fördert.

Die Soziale Marktwirtschaft setzt rechtliche Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftsstruktur voraus, die auf einer Eigentumsordnung beruht, die nachhaltige Beschäftigung absichern kann. Gleichzeitig muss der Rechtsrahmen einen funktionsfähigen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern gewährleisten, der den Motor nachhaltigen Wirtschaftens darstellt. Die Freiheit des Wettbewerbs bedingt ihrerseits die Anwendung des Haftungsprinzips, um Leistungswettbewerb an die Verantwortung des jeweiligen Handelnden zu binden. Ferner sind in einer Sozialen Marktwirtschaft breitenwirksame, marktkonforme soziale Sicherungssysteme, Mechanismen des sozialen Ausgleichs sowie ein leistungsorientiertes Steuersystem erforderlich, um den sozialen Frieden zu sichern und eine angemessene Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten an der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen.

Ist eine rechtsstaatliche Rahmenordnung als konstitutives Element der Sozialen Marktwirtschaft anzusehen, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Rahmen¬bedingungen auf internationaler, regionaler wie nationaler Ebene im Einzelnen bestehen bzw. bestehen müssen, um die Soziale Marktwirtschaft wirksam abzusichern und die Ele¬mente, auf die dieses Modell aufbaut, zu garantieren.

Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage auf internationaler Ebene ist die Welthandelsorganisation (WTO) bzw. das damit verbundene rechtliche Instrumentarium aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (TRIPS), welches als Hauptziel den Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels mit dem weiterführenden Ziel des internationalen Freihandels verfolgt. Die liberale Außenhandelspolitik der WTO soll den Welthandel einerseits fördern und so zu einem optimalen Wirtschaftswachstum beitragen. Andererseits sieht sich die WTO aber auch der sozialen Sicherung verpflichtet, um eine angemessene Teilhabe möglichst breiter Bevölkerungsschichten an der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen. So ist bereits in der Präambel des GATT unter anderem festgelegt, dass die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Vertragsparteien auch auf die Erhöhung der Lebensstandards, die Verwirklichung der Vollbeschäftigung sowie ein ständig steigendes Niveau des Realeinkommens und der volkswirtschaftlichen Gesamtnachfrage ausgerichtet sein sollen, solange die entsprechenden Maßnahmen nicht zu Handelshemmnissen führen.

Zu den Grundelementen der Sozialen Marktwirtschaft zählt, wie vorerwähnt, das Sozialprinzip. Globale Rechtsinstrumente zur Sicherstellung von Solidarität und sozialer Sicherung stellen der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt), einschließlich dessen Zusatzprotokolls zur Einführung einer Individualbeschwerdemöglichkeit, sowie die Abkommen und rechtsverbindlichen Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dar. Letztere geben bei¬spielsweise Standards für den Mutterschutz, Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz, Sozialversicherung sowie die Koalitionsfreiheit vor.

Auf regionaler Ebene ist insbesondere der Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU), zuvörderst der Vertrag von Lissabon, von Bedeutung, der im Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, gemeinsam auf eine „wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ hinzuwirken, die „auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“ (Art. 3 Abs. 3 S. 2 EUV). Koordiniert werden soll die Umsetzung dieses Ziels auf EU-Ebene vor allem mit dem Wirtschaftsprogramm „Europa 2020“ (Post-Lissabon-Strategie), das auf zehn Jahre angelegt ist. Europa 2020 skizziert ein Modell der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts mit den folgenden Prioritäten:

-intelligentes Wachstum (Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft),

-nachhaltiges Wachstum (Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft) und

-integratives Wachstum (Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt).

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde folglich auf europäischer Ebene ein Rechtsrahmen für die Achtung und Umsetzung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft geschaffen, die sich in Deutschland in 60 Jahren als Garant für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Stabilität erwiesen hat und zu einer tragenden Säule des Gemeinwesens geworden ist. Die Konrad-Adenauer-Stiftung setzt sich weltweit neben der Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit für die Durchsetzung sozialer und marktwirtschaftlicher Strukturen und die Verwirklichung der Menschenrechte ein. Sie rekurriert dabei auf die Erfahrungen Deutschlands: Das Beispiel Deutschland hat gezeigt, dass die Prinzipien Freiheit, Selbstver¬antwortung, Eigeninitiative und Wettbewerb die Erfolgsgaranten einer sozialmarktwirtschaftlichen Ordnung darstellen. Es wurde aber auch klar, dass sich ohne einen durch¬setzungsfähigen Staat, der für einen stabilen und damit verlässlichen Rechtsrahmen sorgt, das Modell der Sozialen Marktwirtschaft nicht in die Praxis umsetzen lässt. Eine ständige und konsequente Kontrolle der Einhaltung der Regeln sowie eine effektive Sanktionierung von regelwidrigem Verhalten sind unverzichtbar. Nur so können die Anreize in der Wettbewerbswirtschaft derart gestaltet werden, dass dezentrales Handeln im Wettbewerb zu gesellschaftlich nützlichen Ergebnissen führt.

Auf der diesjährigen Völkerrechtskonferenz soll analysiert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bestehen, um die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zu stützen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Hinblick auf die Umsetzung und Akzeptanz dieser Prinzipien national wie international bewährt? Gleichzeitig ist zu fragen, ob die bestehenden Rechtsrahmen zur Absicherung dieser Prinzipien ausreichend sind, oder ob bzw. inwiefern diese ggf. sogar einer effektiven Umsetzung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft entgegen stehen. Schließlich ist zu erörtern, ob sich bewährte rechtliche Rahmenordnungen übertragen und diejenigen, die der Realisierung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft möglicher Weise entgegen stehen, verbessern bzw. anpassen lassen.

Donnerstag, 11. November 2010

9.00 Uhr

Eröffnung

Dr. Gerhard Wahlers

Stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

9.15 Uhr

Einführungsvortrag

Dr. Kurt Stockmann

Vize-Präsident a.D. des Bundeskartellamtes

„Die Prinzipien und rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialen Marktwirtschaft“

10.00 Uhr

Panel I:

Die Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsmodell in Mittel , Ost- und Südosteuropa und die rechtlichen Rahmen¬bedingungen für ihre Verankerung

Moderation:

Dr. iur. Stefanie Ricarda Roos, M.A.L.D.

Referentin Team Europa/Nordamerika

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

10.00 Uhr

Oldřich Krpec, Ph.D. (Tschechische Republik)

Direktor des Internationalen Instituts für Politikwissenschaften (IIPS)

Masaryk-Universität Brünn

“Der Einfluss staatlicher Regulierung auf die Marktwirtschaft. Soziale Marktwirtschaft: ein volkswirtschaftlicher Ansatz.”

10.20 Uhr

Dr. Mart Laar (Estland)

Politiker und Historiker; Ministerpräsident a.D. von Estland

„Rechtliche Rahmenbedingungen und Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Positive und negative Erfahrungen der baltischen Länder seit 1990“

10.40 Uhr

Kaffeepause

11.00 Uhr

Valentin Marian Ionescu (Rumänien)

Berater und Mitglied der Arbeitsgruppe Soziale Marktwirtschaft;

Privatisierungsminister a.D. von Rumänien

„Perspektiven der rechtlichen Verankerung der Sozialen Marktwirtschaft in einem neuen EU-Land“

11.20 Uhr

Prof. Dr. Danilo Suković (Serbien)

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Sozialwissenschaftlichen Institut, Zentrum für Wissenschaftliche Forschung

„Die EU - Die Annäherung Serbiens im Lichte der Transition und der Wirtschaftskrise“

11.40 Uhr

Diskussion

12.30 Uhr

Mittagessen

14.30 Uhr

Panel II:

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Soziale Marktwirtschaft in Lateinamerika

Moderation:

Dr. iur. Jan Woischnik

Koordinator Rechtsstaat

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

14.30 Uhr

Prof. Dr. Jesús M. Casal (Venezuela)

Direktor des Instituts für juristische Forschung der Rechtsfakultät, Katholische Universität Andrés Bello, Caracas

„“Sozialismus des 21. Jahrhunderts“‚ Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Eigentum’“

14.50 Uhr

Prof. Dr. Néstor Osuna Patiño (Kolumbien)

Leiter des Instituts für Verfassungsrecht an der Universität Externado de Colombia, Bogotá

„Der Einfluss des Verfassungsgerichts bei der Implementierung von Sozialstandards in Kolumbien“

15.10 Uhr

Sergio Espejo Yaksic (Chile)

Jurist, Minister für Transport und Telekommunikation a.D.

„Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft: Erfolgsmodell Chile?“

15.30 Uhr

Diskussion

16.30 Uhr

Kaffeepause

17.00 Uhr

Panel III:

Die rechtliche Verankerung von Solidarität und sozialer Sicherung in Afrika

Moderation:

Jürgen Langen

Generalsekretär der Deutschen Afrika Stiftung e.V.

17.00 Uhr

Justice Harold R. Nsekela (Tansania)

Präsident des Ostafrikanischen Gerichtshofes (EACJ)

„Herausforderungen bei der Umsetzung internationaler Rechtsinstru¬mente zur Gewährleistung von Solidarität und sozialer Sicherung”

17.20 Uhr

Dr. Jacobus Frederick Daniël Brand (Südafrika)

Centre for Human Rights, Universität von Pretoria

“Die rechtliche Absicherung des sozialen Ausgleiches im Rechtssystem Südafrikas”

17.40 Uhr

Joaquine de Mello (Tansania)

Kommissarin, Human Rights and Good Governance Commission of the United Republic of Tanzania

„Überwachungsmechanismen zur Umsetzung sozialer und wirtschaftlicher Rechte in Afrika”

18.00 Uhr

Diskussion

Freitag, 12. November 2010

09.00 Uhr

Panel IV:

Staat, Wirtschaft und Recht in Nahost

Moderation:

Prof. em. Dr. Omaia Elwan

Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Ruprechts-Karls-Universität, Heidelberg

09.20 Uhr

Dr. Dr. h.c. Adel Omar Sherif (Ägypten)

Stellv. Chief Justice am ägyptischen Verfassungsgericht;

Stellv. Präsident der Internationalen Juristischen Akademie in

Washington D.C.;

Gastprofessor, Universität Dallas/Texas

„Islam und Wirtschaft: Überlegungen aus der Sicht des islamischen Rechts“

09.40 Uhr

Dr. Rola Dashti (Kuweit)

Vorsitzende der „Kuwait Economic Society“ und Mitglied des Parlaments von Kuwait

„Islam, Recht und Wirtschaft in den Golfstaaten“

10.00 Uhr

Prof. Osman Can (Türkei)

Jurist am türkischen Verfassungsgericht

„Wirtschaft, Recht und soziale Gerechtigkeit in einem säkularen muslimischen Staat: der Fall der Türkei“

10.20 Uhr

Diskussion

11.30 Uhr

Kaffeepause

12.00 Uhr

Panel V:

Verankerung von Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft in Asien

Moderation:

Susanna Vogt

Referentin Globale Wirtschafts- und Sozialordnung

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

12.00 Uhr

Shrawan Nigam (Indien)

Senior Consultant am Indian Council for Research on International Economic Relations (ICRIER);

Ehemaliger Senior Adviser der Indian Planning Commission und Wirtschaftsberater der indischen Regierung beim Ministerium für Handel und Industrie

„Die Ausgestaltung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft in Indien“

12.20 Uhr

Prof. Dr. Chin Leng Lim (China)

Jurist, Universität Hong Kong

„Wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung am Beispiel Chinas und Singapurs“

12.40 Uhr

Prof. Heungchong Kim (Korea)

Direktor, Centre for R egional Economic Studies,

Korea Institute for International Economic Policy

“Die Bekämpfung sich ausweitender Einkommensunterschiede durch Sozialpolitik: ein Fall für Korea”

13.00 Uhr

Diskussion

14.00 Uhr

Ende der Tagung

Imbiss

15.00 – 18.00 Uhr

Besuch der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf (nur für die ausländischen Experten)

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Veranstaltungsort

Hotel Kanzler

Publikation

Welchen rechtlichen Rahmen braucht die Soziale Marktwirtschaft?: Eröffnung der VIII. KAS-Völkerrechtskonferenz in Bonn
Jetzt lesen
Erst Rechtsstaat, dann Soziale Marktwirtschaft: Zusammenfassung der VIII. Völkerrechtskonferenz in Bonn
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Kontakt

Dr. Jan Woischnik

Dr

Leiter der Abteilung Lateinamerika

Jan.Woischnik@kas.de +49 30 26996-3577 +49 30 26996-53577

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