Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Bewaffneter Konflikt in Kolumbien: Konzepte und Konsequenzen

PoliTalk

Der PoliTalk, den die KAS zum Thema “Bewaffneter Konflikt: Konzepte und Konsequenzen” organisiert hat, fand am Mittwoch, den 8. Juni statt und will einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaats leisten, welche zentrale Themen der KAS in Kolumbien sind.

Asset-Herausgeber

In dieser Debatte wurden die Gründe und Konsequenzen der Anerkennung des internen bewaffneten Konflikts von seiten der kolumbianischen Regierung dargelegt. An der Diskussion nahmen der Senator Juan Fernando Cristo von der Liberalen Partei, der Senator Juan Carlos Vélez Uribe von der Partido de la U und Dr. Rodrigo Uprimny, Direktor von DeJuSticia teil.

Prof. Dr. Stefan Jost erklärte den Ablauf der Diskussion, in der vor allem die Kriterien für die Anerkennung des internen bewaffneten Konflikts von seiten des Präsidenten dargestellt werden sollten. Danach sollte auf die Befürchtungen der Bevölkerung angesichts dieser Anerkennung eingegangen werden. Darunter falle z.B. die Annahme, dass die illegalen Gruppierungen durch die Anerkennung eines politischen Status von der Verantwortung für ihre Aktionen befreit würden oder auch die Befürchtung einer möglichen Sonderregelung für den Konflikt.

Die Panelisten analysierten die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, nannten die Fortschritte bei der Durchsetzung der Rechte, die in den 208 Artikeln des Opfergesetzes (Ley de Víctimas) vorgesehen sind und diskutierten die Anwendbarkeit des Genfer Abkommens auf interne Konflikte. Letztendlich wurden die möglichen politischen und juristischen Konsequenzen der Tatsache beleuchtet, dass der bewaffnete interne Konflikt gerade in diesem Moment anerkannt wurde und nicht während der vorhergehenden Präsidentschaftsperiode, wo lediglich die Existenz einer terroristischen Bedrohung anerkannt wurde.

Auch wenn die Kriterin für die Anerkennung aus verschiedenen Quellen stammten, wie Dr. Uprimny ausführte, so waren sich die Referenten doch nicht einig, ob die juristischen Voraussetzungen erfüllt seien, die erforderlich sind, damit ein Staat die Genfer Konvention unterzeichnen kann, um Konflikte wie den kolumbianischen zu lösen. Wenn auch Einigkeit bestand über die ersten beiden Kritierien, die Existenz von organisierten bewaffneten Gruppierungen mit einer hierarchischen Struktur - was eindeutig auf die Guerrilla zutrifft - und die Existenz einer kontinuierlichen militärischen Aktion durch diese Gruppierungen, so gab es unter den Panelisten doch Uneinigkeit über das dritte Kriterium, das sich auf die territoriale Kontrolle bezieht, die die Guerrilla ausübt. Der Senator Vélez Uribe stellte die direkte Relation zwischen dem Zugang der Militärs in eine Zone und den wirklich von der Guerrilla kontrollierten Gebieten in Frage.

Bezüglich der bestehenden Befürchtungen zu diesem Thema, sowie der möglichen Gründe der Regierung für die Anerkennung des internen bewaffneten Konfliktes, betonte Dr. Uprimny wiederholt, dass es sich bei der Entscheidung um eine formale Erklärung handele, die nicht den juristischen Charakter der illegalen bewaffneten Gruppierungen berühre, die daran beteiligt sind. Daher könne ihnen kein politischer Status zuerkannt werden, der ihre Aktionen straffrei lassen würde, was eine der möglichen Konsequenzen der Anerkennung des Konflikts sein könne. Im Gegenteil beweise schon der Artikel 3 der Genfer Konvention, dass es nicht möglich sei, die Konsequenzen der schwerwiegenden Verstösse gegen das Internationale Menschenrecht zu verändern und daher die Entscheidung der Regierung ein Impuls für das kürzlich verabschiedete Opfergesetz sei.

In diesem Punkt, der Verabschiedung des Opfergesetzes, waren sich die Referenten einig. Senator Cristo erklärte, dass das Opfergesetz zweifellos einer der wichtigsten gesetzlichen Beiträge auf dem Weg zu einer Lösung des internen bewaffneten Konfliktes sei. Ausserdem ändere sich dadurch der traditionelle Umgang mit den Akteuren dieses Konfliktes, weil das „Ley de Justicia y Paz“ (Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden) versuche die Punkte auszuschalten, die die Täter begünstigen könnten. Es handele sich um ein Gesetz für die Opfer, das effizientere Instrumente für die notwendige soziale Versöhnung vorschlägt, die zur Erreichung eines dauerhaften Friedens notwendig seien.

Trotzdem sei, wie die Panelisten abschliessend feststellten, die Zustimmung des Präsidenten zu dem Gesetz nur ein Ausgangspunkt. Es sei unerlässlich, dass der Oberste Verfassungsgerichtshof über die Integration gewisser Opfer entscheide, die bisher nicht die unter das Gesetz fielen, da es sich um Opfer von Gewaltakten der Paramilitärs oder anderer krimineller Gruppierungen handele. Eine spezifischere Regelung und die Zustimmung und Mitarbeit der Opfer selbst an dem Gesetz seien die grossen Herausforderungen, die in der Zukunft bewältigt werden müssten.

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Bereitgestellt von

Auslandsbüro Kolumbien

Asset-Herausgeber

Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, ihre Bildungsforen und Auslandsbüros bieten jährlich mehrere tausend Veranstaltungen zu wechselnden Themen an. Über ausgewählte Konferenzen, Events, Symposien etc. berichten wir aktuell und exklusiv für Sie unter www.kas.de. Hier finden Sie neben einer inhaltlichen Zusammenfassung auch Zusatzmaterialien wie Bilder, Redemanuskripte, Videos oder Audiomitschnitte.

Bestellinformationen

erscheinungsort

Kolumbien Kolumbien