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Veranstaltungsberichte

Constitutional Court Review 2019

Am 29. und 30. August veranstaltete das South African Institute for Advanced Constitutional, Public, Human Rights and International Law (SAIFAC) ihr jährliches Seminar mit den Autoren des Constitutional Court Review Journal. Ziel des Seminars ist es, den Autoren eine Plattform zu bieten, damit diese ihre Arbeiten vorstellen um Feedback zu erhalten, bevor sie ihre endgültigen Entwürfe einreichen. Das Journal ist eine frei zugängliche Publikation, die sich der Analyse der Arbeit des südafrikanischen Verfassungsgerichtshofes im Jahr vor der Veröffentlichung widmet. Das Seminar wurde von der KAS finanziert.

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Die einzelnen Autoren befassen sich mit dem Verfassungsrecht Südafrikas und präsentierten die Arbeiten von unterschiedlichen Institutionen, unter anderem der University of Johannesburg, der University of Witwatersrand, der University of New South Wales, der University of Reading, der University of Cambridge, der University of Oxford, der Pan European University, dem Malawi High Court und dem Vidhi Centre for Legal Policy.

Zeitgleich zum Seminar fanden in Südafrika, speziell in Pretoria und Johannesburg, zahlreiche Proteste statt. Einige der Proteste richten sich gegen Gewalt gegenüber Frauen während andere aufgrund steigender Xenophobie entstehen. Einige Proteste sind friedlich, andere sind durch Gewalt und Plünderungen von Geschäften gekennzeichnet. Hierbei kommt es auch immer wieder zu Gewaltanwendungen durch die Polizei. Die Verfassung der Republik Südafrika in Kapitel 2, Bill of Rights, besagt: "Jeder hat das Recht, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln, zu demonstrieren und Petitionen einzureichen.“ Dennoch entziehen Kommunen den Menschen manchmal ihr Protestrecht, indem sie sich schlichtweg weigern, die Erlaubnis zum Protest zu erteilen oder indem sie unangemessene Forderungen stellen. Prof. Jane Duncan beklagte, dass einige Gemeinden den Organisatoren von Protesten 440R Bearbeitungsgebühr berechnen, bevor ein Protest überhaupt durchgeführt wird.

Das Panel, welche die Gleichstellung und weitere positive Maßnahmen thematisierte, verdeutlichte die strukturellen Fragen der Ungleichheit als Hindernis für die Beseitigung gruppenbedingter Benachteiligungen. Ein Beispiel dafür ist, dass Studenten aus dem ärmeren Teil der Bevölkerung aufgrund guter Noten, durch ein Stipendium an einer Spitzenuniversität studieren können. Dennoch ist ein Großteil der Studenten ohne Stipendium, aufgrund des hohen finanziellen Aufwands für beispielsweise Lernmaterialen, im Wettbewerb mit anderen Studenten benachteiligt. Letztendlich ist die Chancengleichheit keine Garantie für die Gleichheit der Ergebnisse.

Vor allem die Provinz Gauteng wird derzeit von fremdenfeindlichen Angriffen heimgesucht. Ausländer werden verfolgt und aus den Townships sowie aus dem Johannesburger Central Business District vertrieben. Das Panel zu aktuellen Problemen des Flüchtlingsrechts befasste sich mit den Schwierigkeiten von Geflüchteten und Asylbewerbern. Eine der größten Herausforderungen für Flüchtlinge und Asylbewerber besteht darin, dass sie nicht in der Lage sind an Wahlen in ihren Heimatländern teilzunehmen. Ein Teil der Geflüchteten würde gerne in den jeweiligen Heimatländern an den Wahlen teilnehmen, aber können dies aus Angst vor Verfolgung nicht. Deswegen wurde gefordert, dass die internationale Gemeinschaft und die Gesellschaft als Ganzes die Pflicht erfüllen sollen, Menschen in Not zu schützen. Im Allgemeinen müssen die Menschen akzeptieren, dass es in Zukunft mehr Geflüchtete geben wird. Geflüchtete verdienen einen Platz in der Welt, wo sie aufgrund ihrer Meinungen nicht verfolgt werden und ihre Rechte bewahrt werden. Ihr Asylstatus ist die einzige Gemeinschaft, in der sie eine Perspektive auf politische Beteiligung haben.

In diesem Jahr feiert Südafrika die 25 Jahre nach dem Ende der Apartheid, doch immer noch gibt es Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen und Berichte über Hassreden. In der Podiumsdiskussion zu aktuellen Debatten über Hassreden im südafrikanischen Kontext stellte Prof. Joanna Botha die Frage, wie weit der Umgang mit Hassreden gehen kann, bevor sie die Meinungsfreiheit einschränken? Beispielsweise wurde das Verbot des Aushängens der alten südafrikanischen Flagge damit begründet, dass diese als Symbol der Apartheid gilt. Botha sagte, dass während der Apartheidzeit die Flagge benutzt wurde, um das weiße Südafrika zu vereinen und gleichzeitig andere Rassen auszuschließen.

Karmini Pillay fügte hinzu, dass gruppenübergreifende Hassverbrechen ignoriert wurden und deswegen vermehrt thematisiert werden sollten. Die allgemeine Vorstellung, dass schwarze Menschen nicht rassistisch sein könnten, da Rassismus immer noch aus ungerechtfertigt verzerrten Machtverhältnissen hervorgeht, hielt bei der Betrachtung von Einzelfällen nicht an. So wird das Singen eines Anti-Buren-Liedes auch als „hate-speech“ angesehen. Aber anstatt "Opfer" und "Kriminelle" zu trennen, müssen alle zusammenarbeiten, um dieses Problem letztendlich lösen zu können.  

Die zweitägige Veranstaltung schloss mit einer intensiven Diskussion ab. Die Teilnehmer stellten aktiv Fragen und gaben den Referenten konstruktive Anregungen, um ihre Beiträge zu verbessern.
 

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Nancy Msibi

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nancy.msibi@kas.de +27 (11) 214 2900-110

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Über diese Reihe

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