Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Constitutional Dialogue zum Thema „Citizen Fundamental Rights“

Am Samstag, den 17. Februar 2018, veranstaltete der „Lebanese Constitutional Dialogue“ die nunmehr dritte Diskussionsrunde, diesmal zu Fragen des Schutzes von Grundrechten, in den Räumlichkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung in Beirut. Theorie und Realität der Verfassung, ihre Bedeutung für den Rechtsstaat und den einzelnen Bürger – dies sind die Anknüpfungspunkte anhand derer die von den Teilnehmern gewählten Themen zusammen mit Experten diskutiert werden.

Asset-Herausgeber

Der effektive Schutz von Grundrechten gilt als einer der Grundpfeiler eines Rechtsstaats. Die in der Verfassung aufgeführten Rechte sind wenig wert, wenn es nicht auch Verfahren zu ihrem Schutz gibt. Wie die meisten Verfassungen enthält auch die libanesische Verfassung vom 23. Mai 1926 Regelungen zu Grund- und Menschenrechten. So wird bereits in der Präambel, welche nach einer Entscheidung des libanesischen Verfassungsrates wesentlicher Bestandteil der Verfassung ist, ausdrücklich auf die Rolle des Libanon als Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 verwiesen. Zudem widmet sich das zweite Kapitel des ersten Teils der Verfassung der Garantie von Grundrechten.

Unter Bezugnahme auf diese Rechtsquellen präsentierte Frau Lara Said zunächst den Status quo hinsichtlich der Garantie bürgerlicher und politischer Rechte im Libanon. Einer kurzen Darstellung sämtlicher geschützter Grundrechte folgend ging sie insbesondere auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 der libanesischen Verfassung sowie das Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit ein, wobei sie anhand zahlreicher Beispiele Defizite aufzeigte (etwa in Bezug auf die Diskriminierung von Frauen nach libanesischem Straf- und Personenstandsrecht, die Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern, etc.).

Der zweite Teil der Sitzung widmete sich dem internationalen Vergleich. Frau Dr. Christina Murray, emeritierte Professorin für Menschenrechte und Verfassungsrecht an der Universität Kapstadt, hob die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Schutzes von Grund- und Menschenrechten hervor, etwa Defizite im Hinblick auf die nach Art. 13 der libanesischen Verfassung geschützte Meinungsfreiheit. Hiernach sind die Freiheit, seine Meinung mündlich oder schriftlich zu äußern, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu gewährleisten. Einer Formulierung im Sinne von „gesetzlich festgelegten Grenzen“ sei erfahrungsgemäß eine definierte allgemeine Beschränkungsklausel, wie sie beispielsweise in der im Jahr 2014 verabschiedeten tunesischen Verfassung vorgesehen ist, vorzuziehen.

Sinn und Zweck dieser in Art. 49 der tunesischen Verfassung enthaltenen Klausel wurde sodann von Herrn Dr. Haykel Ben Mahfoudh, Professor an der Université de Carthage in Tunis und Mitarbeiter am Rafik Hariri Centre for the Middle East, erläutert. Nach dieser Regelung werden Beschränkungen, die der Ausübung der in der tunesischen Verfassung garantierten Grundrechte auferlegt werden können, nicht nur gesetzlich festgelegt. Es gelte bei jeder Beschränkung, dass der Kern bzw. der Wesensgehalt des jeweiligen Rechts nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Beschränkungen können lediglich aus Gründen eingeführt werden, die für einen zivilen und demokratischen Staat und mit dem Ziel erforderlich sind, die Rechte anderer zu schützen, oder auf den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Verteidigung, der öffentlichen Gesundheit oder der guten Sitten beruhen. Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, dass solche Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen. Der Referent hob dabei hervor, dass die konkrete Umsetzung dieser allgemeinen Beschränkungsklausel künftig wohl nicht unumstritten sein wird, wobei die Auslegung durch das neu geschaffene tunesische Verfassungsgericht eine entscheidende Rolle spielen wird.

Der „Lebanese Constitutional Dialogue“ wurde im Dezember vergangenen Jahres als Gemeinschaftsprojekt der deutschen politischen Stiftungen, IDEA sowie der NGO „Beyond Reform and Development“ ins Leben gerufen, gefördert durch die deutsche Botschaft im Libanon. Die regelmäßig organisierten Treffen dienen interessierten Juristen und jüngeren Politikern als Plattform zum Austausch von Erfahrungen mit internationalen Experten zu Themen der in der Verfassung niedergelegten Ordnung des Gemeinwesens. Neben einer Analyse des Status quo im Libanon sollen insbesondere Reformvorschläge erarbeitet werden, um beispielsweise Verfahren zur Verfassungskontrolle zu stärken.

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber

Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, ihre Bildungsforen und Auslandsbüros bieten jährlich mehrere tausend Veranstaltungen zu wechselnden Themen an. Über ausgewählte Konferenzen, Events, Symposien etc. berichten wir aktuell und exklusiv für Sie unter www.kas.de. Hier finden Sie neben einer inhaltlichen Zusammenfassung auch Zusatzmaterialien wie Bilder, Redemanuskripte, Videos oder Audiomitschnitte.

Bestellinformationen

erscheinungsort

Libanon Libanon

Asset-Herausgeber