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Veranstaltungsberichte

WAHRUNG DER DEMOKRATIE UND DER RECHTSSTAATLICHKEIT IN MITTEL- UND OSTEUROPA

von Raluca Dobrean

EUROSFAT 2018 - Die Zukunft Europas entscheiden

Die Diskussion um den Respekt rechtstaatlicher Prinzipien innerhalb der Europäischen Union und über die neue Konditionalität der EU hinsichtlich der Vergabe von EU-Fördermittel anhand Einhaltung rechtstaatlicher Kriterien brachte am 08. Juni Experten aus Polen, Ungarn, Rumänien und Deutschland im Rahmen der EUROSFAT-Konferenz zusammen.

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Im Rahmen des diesjährigen EUROSFAT-Forums für europäische Angelegenheiten veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit dem Verein EUROPULS eine Podiumsdiskussion über die Bedeutung der Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mittel- und Osteuropa sowie die Rolle der EU.

Angesicht der jüngsten Entwicklungen in einigen EU-Mitgliedstaaten in Ost- und Mitteleuropa hinsichtlich der Gefährdung rechtstaatlicher Prinzipien und der Erosion demokratischer Werte führte das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung (RSP SOE) eine öffentliche Diskussionsveranstaltung in Bukarest durch, um mit Experten sowie rumänischen Bürgern die Debatte über die Bedeutung des Rechtsstaats zu führen. Die Erosion des Rechtsstaats als eine neue, „existenzielle“ Krise der EU gewinnt scheinbar an Fahrt, indem Staaten wie Rumänien und Ungarn den bereits von Polen gewählten Weg um-fassender Justizreformen mit dem Ziel einer stärkeren Kontrolle der Justiz durch die Exekutive wählen. Gleichzeitig versucht die Europäische Kommission ihre Hebelkraft in Bezug auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen Werte zu stärken. Nun will die EU die Vergabe von Fördermitteln an die Einhaltung des Rechtstaats festmachen.

Ausgangspunkt in der Diskussion waren die Fragen:

Wie kann die Rechtsstaatlichkeit in EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden? Welche sind die wichtigsten Schutzinstrumente, wenn EU-Werte in Gefahr sind?

Ist Art. 7 EUV ein wirksamer Mechanismus?

Dies sind nur einige Fragen, die in der diesjährigen Debatte von Experten aus Ungarn, Rumänien, Polen und Deutschland in der Suche nach plausiblen Antworten behandelt wurden.

Einleitend stellten die beiden Moderatoren, Herr Hartmut Rank (Leiter des RSP SOE der Konrad-Adenauer-Stiftung) und Frau Mihaela Popa (Expertin von „Europuls“) die Gründe für die Wahl des Themas vor und gaben einen Überblick über die bereits bestehenden Mechanismen der EU zum Schutz gegen Verletzung ihrer Gesetze bzw. Werte. Somit lud Herr Rank die Experten ein, die Situation des jeweiligen Staates hinsichtlich Reformen und Rechtstaats kurz zu beschreiben und daraufhin ihre Ansicht über die Möglichkeiten der EU bei der Wahrung der in Art. 2 EUV verankerten Werte zu erläutern.

Mikolaj CZESNIK, Soziologe und Politik-wissenschaftler sowie Vorstandsmitglied der Stefan Batory Stiftung in Warschau, verwies auf die aktuell vom EuGH zu beantwortenden Rechtsfragen in einem Fall, in dem ein die Auslieferung eines in Irland inhaftierten polnischen Bürgers beantragt ist. Eine irische Richterin hatte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Polen, da Verfassungsänderungen die Rechtsstaatlichkeit in Polen "systematisch beschädigt" hätten. Was der Sinn der EU sei, fragte er kritisch, nachdem er den Teilnehmern erzählte, wie die PiS-Regierung in zwei Jahren das Justizwesen des Landes änderte. „Es ist nicht nur ein polnisches Problem, sondern ein breiteres“, unterstrich Herr Czesnik abschließend.

Dr. Zsolt SZABO, Dozent an der Nationalen Universität für den öffentlichen Dienst in Budapest erinnerte daran, dass die in Ungarn regierende FIDESZ-Partei im Unterschied zu der aktuellen polnischen Regierungskoalition der EVP-Fraktion angehöre. Die Entscheidung über die Aktivierung des Art. 7 sei eine politische Entscheidung, in welche interessanterweise keine Richter, auch nicht des EuGH einbezogen seien. Obwohl die Befugnisse des ungarischen Ver-fassungsgerichts eingeschränkt wurden, sei die Rechtsordnung in Ungarn stabil und vorhersehbar geblieben. Dies sei für ausländische Investitionen und die Wirtschaft unabdingbar, eine der wichtigsten Stützen der Orban-Regierung. Nichtsdestotrotz vertritt er die Auffassung, dass die EU klare Benchmarks für die Rechtsstaatlichkeit definieren müsse. Hierauf Bezug nehmend, warf Dr. Szabo die rhetorische Frage auf „Was bedeutet systematische Bedrohungen?“.

Vergleichen und Fragen zu stellen sei gut. Es zeige die Differenzen in der Begrenztheit der EU auf, so Laura STEFAN, Korruptionsbekämpfungs-Aktivistin und Rechtstaatsexpertin bei "Expert Forum" in Bukarest. Sind die EU-Mitgliedsstaaten denn bereit, sich gegenseitig hinsichtlich Einhaltung der Standards zu evaluieren?, fragte sie das Publikum. Rumänien und Bulgarien sind Beispiele für die Lernkompetenz der EU, Fragen zu stellen. Staaten des ehemaligen Ostblocks hätten ein anderes (oder begrenztes) Verständnis über die Rechtsstaatlichkeit. „Sie können das Konzept nicht verinnerlichen, wenn sie dessen Bedeutung nicht verstehen“, unterstrich Frau Stefan. Der Unterschied in Rumänien und gleichzeitig der Grund warum die Bürger so zahlreich gegen die vorgenommen Änderungen im Justizwesen protestierten, sei die Erkenntnis der Bevölkerung, etwas verlieren zu können: Die Tatsache, dass das Land mithilfe der EU sich in die richtige Richtung zu bewegen begann, gab ihnen Hoffnung. Dies sind sie nicht bereit aufzugeben.

Dr. Malte HAUSCHILD, Referatsleiter der Abteilung für Europäische Angelegenheiten und Rechtstaat im deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, konstatierte, dass die EU sich in einer „Zeit der Herausforderungen“ und „instabilen Situation“ befinde. Der Mechanismus des Art. 7 fuße auf politischem Dialog, denn niemand habe sich wohl früher vorstellen können, dass Rechtsstaatstandards verletzt würden, nachdem neue Staaten der EU beitreten. In etwas optimistischerem Ton erklärte Herr Hauschild, dass - obwohl der institutionelle Rahmen der EU schwach sei - die EU Instrumente in anderen Bereichen besitze: EU-Fördergelder. Er berichtete von aktuellen Vorschlägen, Zahlungen bestimmter EU-Gelder an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu binden. Zugleich sei eine gerechte Ausgabenpolitik im EU-Haushalt, welcher letztich aus den Steuergeldern der EU-Bürger besteht, im Eigeninteresse aller. Auch unabhängig davon sei die Einhaltung von Rechtsstaatsstandards für die Wirtschaft wichtig: wenn ein Justizsystem instabil sei, verlassen ausländische Investoren tendenziell eher das betreffende Land.

In einer abschließenden Runde stellten sich die Experten den Fragen der Teilnehmer. Einigkeit bestand darin, dass Populismus eine wirkliche Bedrohung der EU sei. Herr Szabo vertrat die Meinung, die EU würde durch mehr „policies“ und weniger gegenseitiger Kritik bzw. „politics“ eher Erfolge erreichen.

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