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Welchen rechtlichen Rahmen braucht die Soziale Marktwirtschaft?

Eröffnung der VIII. KAS-Völkerrechtskonferenz in Bonn

In Bonn hat die VIII. Völkerrechtskonferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung begonnen. Juristen aus 16 Ländern auf fünf Kontinenten sprechen in diesem Jahr über rechtliche Fragestellungen der nationalen und internationalen Verankerung der Sozialen Marktwirtschaft.

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„Die Soziale Marktwirtschaft verbindet in in idealer Weise wirtschaftliche Freiheit, soziale Verantwortung und rechtsstaatliche Demokratie“, sagte Dr. Gerhard Wahlers, der stellvertretende Generalsekretär der KAS, zur Eröffnung der Konferenz. Das Interesse an diesem Modell habe weltweit zugenommen, sagte er. Es sei daher eine der wichtigsten Aufgaben der Konrad-Adenauer-Stiftung, über die Soziale Marktwirtschaft zu informieren und ihr weltweit Gehör zu verschaffen.

Wahlers zitierte den Vertrag von Lissabon, in dem die EU-Mitgliedsstaaten eine „wettbewerbsfähige, soziale Marktwirtschaft“ anstreben. Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt dies mit den Leitlinien für Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Wirtschaften, die inzwischen in über 20 Sprachen übersetzt und von führenden europäischen Politikern unterzeichnet worden sind.

Im Einführungsvortrag der Völkerrechtskonferenz skizzierte der frühere Vize-Präsident des Bundeskartellamts Dr. Kurt Stockmann die Prinzipien und rechtlichen Rahmenbedingungen der Sozialen Marktwirtschaft. „Gerade in der Krise hat die Soziale Marktwirtschaft wieder einmal ihre Qualitäten als Erfolgsmodell gezeigt, vor allem im Vergleich zu Systemen, in denen die Wirtschaft ungleich stärker gefördert wurde“, sagte er.

Als Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft führte er auf der Markt-Seite Eigentum, Geld-Stabilität und Wettbewerb an. „Der Markt ist klüger als jeder Planer“, betonte Stockmann. Der Markt sorge für Innovation und Erfindungen, gleichzeitig aber auch dafür, dass Ressourcen richtig eingesetzt werden. Die Entscheidung über die Produktion liege letztlich in der Hand des Verbrauchers, der durch seine Nachfrage den Markt steuert.

Auf der sozialen Seite sieht Stockmann soziale Sicherheit und Berücksichtigung der individuellen Menschenwürde als wichtigste Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft an. Mit Blick auf die internationale Ausbreitung dieses Modells betonte er aber auch, dass das Level der sozialen Sicherheit von Land zu Land unterschiedlich sein kann: „Die soziale Seite hängt von der wirtschaftlichen ab – was eine Volkswirtschaft noch nicht geleistet hat, kann auch nicht in soziale Absicherung investiert werden.“

Die Rolle des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft ist nach Stockmann vor allem durch das Subsidiaritäts-Prinzip festgelegt: Was der Markt leisten kann, soll der Staat nicht tun. Als die drei wichtigsten Ansatzpunkte für eine internationale rechtliche Marktordnung nannte Stockmann den Schutz geistigen Eigentums, die Stabilität des internationalen Währungssystems und den Ausbau der Kartell-Gesetze. Gerade in der Frage des weltweiten Währungssystems sieht er „extremen Handlungsbedarf“. Mit Spannung dürfe daher der zeitgleich zur Völkerrechtskonferenz stattfindende G20-Gipfel in Seoul verfolgt werden, wo diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung steht.

Die Völkerrechtskonferenz wird mit fünf Panels zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Soziale Marktwirtschaft in den verschiedenen Weltregionen fortgesetzt. Einen Überblick über die Ergebnisse dieser Panels finden Sie hier.

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12. November 2009
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