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Veranstaltungsberichte

Zugang zu zeitgemäßer und wichtiger Information ist ein wesentlicher Bestandteil guter Regierungsführung

von Donnas Ojok
Zugang zu Information ist ein fundamentales Menschenrecht, dass in zahlreichen internationalen Menschenrechtsverträgen verankert ist, unter anderem in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

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Uganda zählt zu einem der ersten Länder Afrikas, das ein Gesetz für das Recht auf in Information verabschiedet hat. Der „Access to Information Act“ 2005, in Verbindung mit der „Access to Information Regulation“ 2011 wurde geschaffen, um den Zugang zu Information zu sichern, eine effiziente, effektive und transparente Regierungsführung zu fördern und der Öffentlichkeit die Teilhabe an wesentlichen Entscheidungsprozessen, die sie als Staatsbürger Ugandas betreffen, zu gewährleisten.

Obwohl die gesetzliche Grundlage besteht und die Medien darin bestärken soll, die Regierung an ihre Verantwortung zu „good governance“ zu erinnern, so wurde das Gesetz dennoch nicht voll und ganz ausgeschöpft, um eine positiven Auswirkung auf die Gesellschaft zu haben. Ähnlich wurde das essentielle Gesetz bisher auch nicht ausreichend von den Median genutzt, die die wichtigste Institution bilden, um die Öffentlichkeit über die Arbeit und Entscheidungen der Regierung auf dem Laufenden zu halten. Und noch ist es das einzig verfügbare Instrument für die Medien, um die Regierung in ihrer Rolle gegenüber der Bevölkerung verantwortlich zu halten.

Um mehr Raum für konstruktiven Diskurs über den Zugang zu wichtiger Information zu schaffen, haben wir mit dem Hub for Investigative Media (HIM), eine Organisation, die das Recht auf Informationszugang als fundamentales Menschenrecht bestärkt, kooperiert.

Im Zuge dieser Zusammenarbeit haben wir am 09. Februar 2018 einen öffentlichen Dialog veranstaltet, um über den aktuellen Status und die Zukunft des Rechts auf Information zu diskutieren.

In seiner Willkommensrede widmete sich Mathias Kamp, Country Director der KAS Uganda, an alle verantwortlichen Akteure, das Recht auf Information nicht nur als fundamentales Menschenrecht anzusehen, sondern es auch aktiv auszuüben.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht ist auf Englisch verfügbar.

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Mathias Kamp
Wilson Asiimwe
Kahill Insights
Rushongoka
Participants

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Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, ihre Bildungsforen und Auslandsbüros bieten jährlich mehrere tausend Veranstaltungen zu wechselnden Themen an. Über ausgewählte Konferenzen, Events, Symposien etc. berichten wir aktuell und exklusiv für Sie unter www.kas.de. Hier finden Sie neben einer inhaltlichen Zusammenfassung auch Zusatzmaterialien wie Bilder, Redemanuskripte, Videos oder Audiomitschnitte.

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Uganda Uganda

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