Einordnung des Gesetzentwurfs zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Lieber nicht reformieren, als falsch reformieren?
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) bildet das Herzstück der europäischen Schuldenregeln. Die Europäische Kommission hat aktuell einen Gesetzentwurf für eine Reform dieser Regeln vorgelegt. Eine Reform wäre notwendig: Erstens notwendig, weil die Durchsetzung der Regeln des SWP mangelhaft und die aktuellen Abbaupfade unrealistisch sind. Insbesondere den Maastricht-Schuldenstand von maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) haben einige Mitgliedstaaten deutlich übertroffen. So erreichte Griechenland nach Daten von Eurostat im Jahr 2022 einen Schuldenstand von ca. 171 Prozent des BIP, Italien von ca. 144 Prozent, Spanien von ca. 113 Prozent und Frankreich von ca. 112 Prozent – Schuldenstände, die nur schwer binnen 20 Jahren zurückgeführt werden können, wie es das Regelwerk vorschreibt. Zweitens wäre, weil eine Reform auch ein besseres und effektiver durchzusetzendes Regelwerk bilden sollte als die bisherigen EU-Schuldenregeln. Warum der aktuelle Gesetzentwurf keine Verbesserung zum bisherigen Regelwerk ist, wird im Folgenden skizziert.