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Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung

Schulungen über das Recht auf Schutz vor Deskriminierung

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Details

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrecht.

Auch in Albanien wird der Schutz vor Diskriminierung durch ratifizierte internationale Übereinkommen, die Verfassung und andere Gesetze garantiert. Zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es jedoch wichtig, die Antidiskriminierungspolitik seitens der öffentlichen und privaten Institutionen in die Praxis umzusetzen. Aus diesem Grund haben die Konrad-Adenauer-Stiftung, das Büro in Albanien und das Europäische Zentrum die Umsetzung des Projekts "Recht auf Schutz gegen Diskriminierung" vorgesehen, das die Erstellung eines Handbuchs zum Schutz vor Diskriminierung für Angestellte der öffentlichen Verwaltung, Studenten, Journalisten und für jeden anderen einfachen Bürger vorsieht, die Informationen zum Thema erhalten möchten. Die zweite Phase des Projektes wird durch drei Schulungen in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen konkretisiert, um die Kapazitäten der Mitarbeiter der zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltung zu stärken. Die Schulungen zielen darauf ab, die Umsetzung der neuen geltenden Rechtsvorschriften über das Informationsrecht zu unterstützen und gleichzeitig das Recht auf Schutz vor Diskriminierung für jede Einzelperson oder gesellschaftliche Gruppe zu gewährleisten. Durch die Umsetzung dieses Projektes wollen wir die Öffentlichkeit für den Schutz vor Diskriminierung sensibilisieren und die diesbezüglichen Praktiken der Institutionen verbessern.

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Veranstaltungsort

Durrës

Kontakt

Zheni Korçari

Zheni Korcari

Programmkoordinatorin

Zheni.Korcari@kas.de +355 4 22 66 525

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