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Veranstaltungsberichte

"Das Netz vergisst nichts!"

Schutz der Privatshäre im Internet

Am Abend des 10. Oktober 2012 lud das Bildungswerk Berlin der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. zum zweiten Teil der Gesprächsreihe „Internet und Digitale Gesellschaft“ ein, um zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, Herrn Dr. Peter Tauber MdB, und mit dem Leiter Regierungsbeziehungen der Axel Springer AG, Herrn Dr. Dietrich von Klaeden, über den „Schutz der Privatsphäre im Internet“ zu diskutieren.

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Nicht Gesetze oder Verordnungen bildeten die vorwiegende Diskussionsgrundlage an diesem Abend, sondern konkret greifbare, praxisbezogene Beispiele. So leitete Dietrich von Klaeden beispielsweise mit den Worten „das Netz vergisst nichts!“ die Schilderung von seiner sich überaus schwierig gestalteten Mission ein, sein Profil bei einem der weltweit größten sozialen Netzwerke abzumelden. Dies sei letztendlich nur mithilfe einer recherchierten professionellen Anleitung geglückt, wobei auch nach der erfolgreichen Abmeldung noch immer die Frage im Raum stehe, was mit den Daten des abgemeldeten Profils geschehe – werden sie endgültig gelöscht oder doch eher im Verborgenen archiviert? Letzteres scheint dabei eher der Fall zu sein, legt man die intransparente Informationspolitik von sozialen Netzwerken zu solchen Fragen und in die Öffentlichkeit gelangte Einzelfälle, wonach die Herausgabe gespeicherter Daten des Nutzers erwirkt wurden, zu Grunde.

Peter Tauber, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages“ hält nicht viel von der Idee eines „digitalen Radiergummis“. Dies sei allein aufgrund des globalen Umfangs des Internets problematisch. Generell sei die Diskussion in Deutschland eine sehr emotional geführte und man neige schnell zu Überreaktionen, wenn es um den Schutz der Privatsphäre im Internet gehe, so Tauber weiter. Dies liege in der Deutschen Geschichte begründet und sei gut nachvollziehbar. Denn die Erfahrungen der deutschen Diktaturen und der damit einhergehenden totalen staatlichen Kontrolle sämtlicher gesellschaftlicher Bereiche habe eine eher von Misstrauen geprägte Kultur und damit auch eine eher irrational geführte Diskussion in Deutschland gefördert. Generell sei das Internet ein „Spiegel der Gesellschaft“, der sowohl die Schwächen wie auch die Stärken der Menschen aufzeigt. Genau wie in der realen Welt müsse man daher auch in der digitalen Welt lernen, diese Schwächen und Stärken eines jeden Einzelnen anzuerkennen. Letztendlich müsse jeder selbst entscheiden, welche persönlichen Daten man im Internet veröffentlicht.

Dietrich von Klaeden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass oftmals dritte Personen ohne das Wissen der betreffenden Person Daten wie Fotos etc. bei sozialen Netzwerken oder Foren einstellen würden. Außerdem solle jeder selbst entscheiden dürfen, ob vermeintliche „Jugendsünden“ auf immer und ewig im Netz öffentlich zugänglich bleiben sollen. Daher plädiert von Klaeden ausdrücklich für die Möglichkeit, persönliche Daten löschen zu können. Grenzen sieht der ausgebildete Jurist von Klaeden bei solch einem „Radiergummi“, wenn die Löschung der Daten entgegen anderer Grundrechte wie beispielsweise der Pressefreiheit stehen würde oder die betreffende Person eine Person der Zeitgeschichte sei.

Mit dieser Meinung steht Dietrich von Klaeden keinesfalls allein. Ein „Right-to-be-forgotten", also ein Löschungsanspruch von Daten der betroffenen Person ist auch in der geplanten Datenschutzverordnung der Europäischen Kommission zum ersten Mal europaweit verankert. Demnach müsste auf Widerruf eines Betroffenen der Datenverarbeiter entsprechende Daten löschen, was auch für Querbezüge zu bereits veröffentlichten Daten gelten würde.

Experten sehen in der Umsetzung jedoch große Probleme, weshalb abzuwarten bleibt, in welcher Form das „Right-to-be-forgotten“ in Kraft treten wird.

„Missbrauch werde es immer geben!“. Daher hält Peter Tauber den Anspruch einer lückenlosen Kontrolle wer, was, wann und wo mit personenbezogenen Daten tut für unrealistisch. Man müsse sich aber ganz klar und rational darüber unterhalten, wie Missbräuche stärker bestraft werden können und wie man die Sicherheit von Daten erhöhen kann. Hierzu zählt auch ein besseres System zur Identifizierung von Missbrauch-Treibenden – es müsse unbedingt transparent sein, wer auf wessen Daten zugreift. Denn der Zugriff und die Nutzung personenbezogener Daten von Dritten könne letztendlich das (digitale) Leben eines Einzelnen auch erleichtern, indem beispielsweise individuelle Nachrichten- oder Einkaufsangebote für einen entsprechenden Nutzer generiert werden. Gleichzeitig sei die damit verbundene Anfertigung von individuellen Persönlichkeitsprofilen auch bedenklich. Letztendlich bleibe es ein Abwägungsprozess jedes Einzelnen, welche Daten er im Internet veröffentlicht und welches Risiko er bereit ist, einzugehen.

Damit auch Bürgerinnen und Bürger, die nur begrenzt affin zur Welt des Internets sind, ein mündiger Teil der digitalen Gesellschaft werden können und letztendlich eine solche Risikobewertung selbst vornehmen können, bleibt es eine wichtige Aufgabe, Informationen und Transparenz in diesem Bereich bereitzustellen bzw. zu schaffen.

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Renate Abt

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Landesbeauftragte und Leiterin Politisches Bildungsforum Berlin

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