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Einstweilige Verfügung gegen AStA der Uni Bremen in weiten Teilen bestätigt

von Hendrik Pröhl
Das LG Köln hat zugunsten von Jörg Baberowski, Professor für Geschichte Osteuropas an der HU Berlin, seine einstweilige Verfügung gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bremen in weiten Teilen bestätigt (Az. 28 O 324/16). Dieser hatte ihn des „Rassismus“, der „Hetze“ und „gewaltverherrlichender Thesen“ bezichtigt. Zudem behauptete er, Baberowski „rechtfertige […] gewalttätige Ausschreitungen gegen Geflüchtete und Anschläge auf deren Unterkünfte“ und verharmlose „das Anzünden und Belagern von Geflüchtetenunterkünften […] als natürliche Reaktion verärgerter Bürger*innen.“

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All diese Aussagen werden dem Bremer AStA untersagt, weil er Baberowski „in rechtswidriger Weise falsch zitierte“. Durch das Weglassen nachfolgender Passagen seien die Äußerungen „aus dem Zusammenhang gerissen und damit insgesamt sinnentstellend wiedergegeben worden“, heißt es in dem Urteil.

Allerdings darf dem Urteil zufolge Baberowskis Aussage, die Integration von Geflüchteten könne eine Bedrohung für „den sozialen Kitt, der unsere Gesellschaft einmal zusammengehalten hat“, darstellen, als rechtsradikal bezeichnet werden. Sie könne rechtlich zulässig als radikal bewertet werden, unabhängig davon, ob diese Bewertung zutreffend, fair oder angemessen sei.

Ralf Altenhof, Leiter der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Bremen, der Baberowski im Oktober 2016 zu einem Vortrag nach Bremen eingeladen hatte, sagte dazu: „Dass Herrn Baberowski in weiten Teilen Recht gegeben wurde und der AStA auch 5/6 der Verfahrenskosten tragen muss, zeigt deutlich das Fehlverhalten der Studierendenvertretung. Baberowski darf auch nicht pauschal als rechtsradikal bezeichnet werden. Das gilt ausschließlich im Kontext des genannten Zitats und ist dem hohen Gut der Meinungsfreiheit geschuldet.“ Ausdrücklich heißt es dazu im Urteil: „Auf die Frage, ob eine solche Bewertung zutreffend oder falsch, einseitig oder ausgewogen, fair oder unangemessen o.ä. ist, kommt es nicht an.“

Zum Hintergrund des Gerichtsurteils: Jörg Baberowski ist international renommierter Stalinismus-Experte und wurde ausgezeichnet mit dem Preis der Leipziger Buchmesse. Im Vorfeld seines Vortrages zum Thema „Gewalt verstehen?“ im Oktober 2016 hatte der AStA der Uni Bremen dazu aufgerufen, die an der Universität geplante Veranstaltung zu verhindern. Als Reaktion auf die angekündigten massiven Proteste wurde der Vortrag aus Sicherheitsgründen in die Räume der KAS verlegt und polizeilich gesichert.

Für den Mai 2017 kündigte Altenhof an, dass die KAS eine Veranstaltung zum Thema „Diskussionskultur in (der Uni) Bremen“ durchführen werde: „Der AStA wurde bereits am 21. Februar zu dieser Veranstaltung eingeladen. Er hat bisher auf unsere Einladung noch nicht geantwortet.“

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Kontakt

Dr. Ralf Altenhof

Dr

Landesbeauftragter und Leiter Politisches Bildungsforum Bremen

ralf.altenhof@kas.de +49 421 163009-0 +49 421 163009-9
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